Startseite Wirtschaftsförderung Förderprogramme A-Z Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen Vorcheck zum eAntrag für Mikrokredit aus dem KMU-Fonds Eine wichtige Voraussetzung zur Förderung aus dem KMU-Fonds sind ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Um diese zu prüfen, füllen Sie bitte das Formular zum Vorcheck aus: Vorcheck zum Antrag auf einen Mikrokredit (PDF) ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8. 1. 2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional Eine Finanzierung mit einem Darlehen aus dem KMU-Fonds ist nicht möglich, sofern einer der genannten Punkt für Sie zutrifft. Gern können Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen, wenn das jeweilige Negativmerkmal nachweislich aufgehoben bzw. erledigt ist. Sie erhalten als Nachweis der Nichteignung für Ämter und Behörden ein maschinell erstelltes Schreiben. Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen - Investitionsbank Berlin. Ansprechpartner Bei Fragen können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden:
Das FG wies die Klage mangels hinreichender Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens als unzulässig ab. Hiergegen legte der anwaltlich vertretene Antragsteller Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein und beantragte, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens PKH zu bewilligen. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen facebook. Dem Antrag lag eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei. Der Senat lehnte die Bewilligung der PKH mit Beschluss vom 20. August 2012 mit der Begründung ab, dass der Antragsteller seine wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf sein Vermögen unvollständig dargestellt habe, da die im PKH-Vordruck ausdrücklich geforderten Angaben zum Verkehrswert des Grundvermögens und zur Guthabenshöhe auf vorhandenen Konten nicht erfolgt seien. Mit Beschluss vom selben Tag wies der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurück. Gegen die Ablehnung der PKH wendet sich der Antragsteller mit der vorliegenden Gegenvorstellung, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorträgt, dass er die notwendigen Angaben bereits in dem beim FG geführten PKH-Verfahren gemacht habe und aufgrund seines hohen Alters und seiner schweren Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Arbeitsgerichtsprozess Im Arbeitsgerichtsprozess gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechend. Sozialgerichtsprozess Im Sozialgerichtsprozess gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechend, obwohl das Verfahren in den meisten Fällen kostenfrei ist und nur für das Verfahren vor dem Bundessozialgericht ein Vertretungszwang besteht. § 10 VwRehaG - Einzelnorm. Auf Antrag des Beteiligten kann das Gericht den beizuordnenden Rechtsanwalt selbst auswählen. Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn der Beteiligte durch einen anderen Bevollmächtigten (z. Mitglied oder Antragsteller einer Gewerkschaft oder eines Verbandes) vertreten ist. Verwaltungsgerichtsprozess Im Verwaltungsgerichtsprozess gelten für die Prozesskostenhilfe die gleichen Bestimmungen wie im Zivilprozess. §§ 114-127 Zivilprozessordnung, §§ 76-78, 113, 246 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 11a Arbeitsgerichtsgesetz, § 73 a Sozialgerichtsgesetz, § 166 Verwaltungsgerichtsordnung Gerichte Online-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Der Antragsteller muss außerdem sein Vermögen einsetzen, soweit ihm dies zumutbar ist. Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung vier Monatsraten zuzüglich der aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist. Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde. Wie wird Prozesskostenhilfe beantragt? Der Antrag ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen. Schweizerische Steuerkonferenz SSK - Kreisschreiben. Zuständig ist das Prozessgericht, das mit dem Vollstreckungsverfahren befasste Gericht bzw. - sofern die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt - das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht.
2001 Kreisschreiben 15 Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis vom 31. 2001 Kreisschreiben 14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs. 2 StHG) vom 06. 2001 ERSETZT DURCH KREISSCHREIBEN 35 Kreisschreiben 13 Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei der interkantonalen Steuerausscheidung in der Steuerperiode 2001/2002 vom 06. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen video. 2001 ERSETZT DURCH KREISSCHREIBEN 22 Kreisschreiben 12 neue Fassung vom 21. 2019 Kreisschreiben 12 vom 27. 2013 Anhang zu KS 12 Kreisschreiben 12 Steuerpflicht der Krankenkassen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 23. 2000 Kreisschreiben 11 Interkantonale Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften vom 23. 1999 Anhänge ERSETZT DURCH KREISSCHREIBEN 23 Kreisschreiben 10 Interkantonale Steuerausscheidung "DIE POST" vom 11. 1999 Kreisschreiben 9 Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei der interkantonalen Steuerausscheidung in der Steuerperiode 1999/2000 vom 11.
Kreisschreiben Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen vom 26. 08. 2020 Dieses Kreisschreiben ersetzt das Kreisschreiben 14 vom 6. 7. 2001 Interkantonale Steuerausscheidung von Gesellschaften, welche die in der STAF vorgesehenen Abzüge beanspruchen vom 15. 01. 2020 Kreisschreiben 33 Besteuerung der konzessionierten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen vom 06. 09. 2011 Kreisschreiben 32 Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und ihre Auswirkungen auf die interkantonale Steuerausscheidung vom 01. 07. 2009 Kreisschreiben 31 neue Fassung vom 2. Juni 2015, gültig ab 2. Juni 2015 Interkantonale Repartition der pauschalen Steueranrechnung Kreisschreiben 31 Fassung vom 29. November 2012 (ersetzt KS 31 vom 18. 1. 08) Kreisschreiben 31 Fassung vom 18. Januar 2008 Kreisschreiben 30 Besteuerung von Trusts vom 22. 2007 Kreisschreiben 29 Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften vom 27. 06. 2007 Dieses Kreisschreiben ersetzt das Kreisschreiben 2.