Mietrecht – Undichte Fenster: Sind die Fenster undicht und zieht es dadurch, können Sie die Miete in der Regel um 5% mindern. Sind alle Fenster undicht und haben Sie zusätzlich noch einen Heizverlust zu verzeichnen, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung von 20%. Bei manchen doppelt verglasten Fenstern werden die Scheiben blind. Dies führt zu einer Mietminderung in Höhe von 10% der Nettomiete. Interessante Urteile zum Thema: Feuchtigkeit durch undichte Fenster: Sind die Fenster undicht, so dass ständig Feuchtigkeit in die Wohnung dringt, braucht nur die Hälfte der Miete entrichtet zu werden (Urteil LG Berlin, aus GE 1991, S. Mietminderung undichte fenster. 573). Beschlagene Fenster: Wenn die Fenster eines einfach verglasten Wintergartens so stark beschlagen, dass das Kondenswasser an den Innenseiten herunterlaüft, ist eine Mietminderung in Höhe von 10% zulässig (AG Berlin-Pankow, Az. 8 C 215/01, aus GE 2002, S. 1067). Fenster: Der Vermieter ist nach Erneuerung der Fenster verpflichtet, den Mieter auf das notwendige neue Wohnverhalten (Heizen und Lüften) aufmerksam zu machen.
Denn das deutet auf undichte Fenster hin. Landgericht (LG) Berlin Denn Mieter können immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden. Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel. Bei Altbauten ist die Bildung von Tauwasser üblich. Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten. Undichte fenster mietminderung. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er z. B. weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden. (LG Hannover) Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass er sein Lüftungsverhalten ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut wurden. (LG Lübeck) Der Mieter muss den Austausch von intakten Fenstern mit Holzrahmen gegen Fenster mit Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch stellt keine duldungspflichtige Verbesserung dar. Auch eine einheitliche Gestaltung der Fenster in der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen Duldungsanspruch (AG Hamburg).
Tut er dies nicht und kommt es dadurch zu Schimmelbildung, darf der Mieter eine Mietkürzung von 40% durchführen (LG Lübeck, Az. 14 S 60/89). Rollläden: Kann der Mieter die Rollläden nur mit Mühe hochziehen und sind sie auch sonst nur schwer gängig und quietschen zudem, so darf er eine Mietminderung in Höhe von 5% durchführen (AG Warendorf, Az. 5 C 472/99, aus WM 2000, S. 379). Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in "Clever mieten": Mietrecht Fenster. Urteile zu:
Signatur: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu muss auch m. d. Justiz rechnen - D Hildebrand