Bei einer entgeltlichen Übertragung liegt eine Anteilsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor. Bei einer unentgeltlichen Übertragung handelt es sich um einen Fall des § 6 Abs. 3 EStG (§ 7 Abs. 1 EStDV a. F. ). Der Erwerber, der verbleibende Gesellschafter, führt die Buchwerte fort; der Vorgang ist erfolgsneutral. Der BFH hat in seinem Urteil v. 10. 3. 1998 (BStBl 1999 II S. 269) im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, der auch kapitalmäßig an der Personengesellschafts beteiligt war, entsprechend entschieden. Der Übergang des von der GmbH & Co. KG geführten Unternehmens auf die Komplementär-GmbH löst keine Umsatzsteuer aus. [3] Rz. 839 (unbesetzt) Rz. 840 Grunderwerbsteuerlich ist bei der Anwachsung zwar der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG erfüllt, im Urteil v. 20. 1. 2016 [4] führt der BFH aus: "Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern mit dem Ausscheiden gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB ggf. i. V. Ausscheiden der Komplementärin bei der GmbH & Co KG - FoReNo.de. m. § 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB kraft Gesetzes zu.
- Ausscheiden complementary aus gmbh & co kg bh co kg d 86652 monheim
Ausscheiden Complementary Aus Gmbh & Co Kg Bh Co Kg D 86652 Monheim
Durch die Anwendbarkeit des § 20 UmwStG kann in dieser Konstellation die Besteuerung der in den Kommanditanteilen enthaltenen stillen Reserven verhindert werden. Eine der gesetzlichen Anforderungen für die Anwendbarkeit des erweiterten Anwachsungsmodells ist jedoch, wie bereits erwähnt, dass die austretenden Kommanditisten Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH erhalten. Ist dies im Einzelfall nicht erwünscht, ist die Anwendung des erweiterten Anwachsungsmodells ausgeschlossen. Ausscheiden complementary aus gmbh & co kg bh co kg germany. Steuerberater für Personengesellschaften
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Beim Thema Anwachsung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
Nutzung von Steuervorteilen der Besteuerung der GmbH & Co. KG ( Immobilienbesteuerung, gewerbliche Prägung & Infizierung und Realteilung)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: