Flyer / Infoblatt - Kontrolle der elektrischen Installationen Ein Sicherheitsnachweis bestätigt, dass im Zeitpunkt der Ausstellung desselben die elektrische Installation den Anforderungen der Artikel 3 und 4 der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV entspricht. Der Eigentümer einer elektrischen Installation muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen. Ein Sicherheitsnachweis muss erstellt werden; bei der Übergabe der Installation an den Eigentümer; bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Anpassungen; periodisch nach Art. 36 Abs. 1 NIV. Download Tools für SiNa und MPP - Elektrokontrollen Schweiz AG. Bei der periodischen Kontrolle fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 NIV bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Die Sicherheitsnachweise werden von den Netzbetreiberinnen stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft.
Neuinstallationen Vor der Übergabe der elektrischen Installationen ( mit Installationsanzeige) an die Auftraggeberin überprüft die Installationsfirma die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle. Die Ergebnisse werden im Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und mit einer Unterschrift bestätigt. Bei der Übernahme vom Erstellenden einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode < 20 Jahre ist die Eigentümerin verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle durchführen zulassen und innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin Elektra Mühlau einzureichen. Niederspannungsinstallationen - Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI. Allfällige Mängel müssen umgehend in Ihrem Auftrag durch eine berechtigte Installationsfirma behoben werden.
5. Wer muss den Sicherheitsnachweis unterzeichnen? Der Sicherheitsnachweises muss einerseits von einer berechtigten Person, welche die Kontrolle durchgeführt hat, unterzeichnet werden (Art. 2 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen [NIV; SR 734. 27]). Diese Person muss im Betrieb mit der angegebenen Bewilligungsnummer aktuell angestellt sein. Bei Fremdvergabe der Schlusskontrolle an einen unabhängigen Kontrollbewilligungsinhaber muss dessen kontrollberechtigte Person die Bewilligungsnummer ebenfalls bei den Unterschriften angeben. Bei Installationsarbeiten durch Fachpersonen mit allgemeinen Installationsbewilligungen nach Art. 7 NIV (natürliche Personen) oder nach Art. Sicherheitsnachweis sina mess und prüfprotokoll excel. 9 NIV (Betriebe) erfolgt die Unterzeichnung des Sicherheitsnachweises durch den Kontrollierenden (Fachkundigen oder Kontrolleur gemäss I- oder K-Bewilligung) unterhalb der Überschriften «Unterschriften Elektroinstallateur» bei «Kontrollberechtigter». Der Bewilligungsinhaber (Fachkundiger gemäss I-Bewilligung, Kontrolleur gemäss I-Bewilligung oder Einzelzeichnungsberechtigter gemäss Handelsregister) unterschreibt unterhalb der Überschriften «Unterschriften Elektroinstallateur» bei «Unterschriftsberechtigter».
D. h. der Bewilligungsinhaber muss nicht zwingend in der erteilten Bewilligung als Kontrollberechtigter aufgeführt sein. Das kann z. die Geschäftsführerin sein, welche weder kontrollberechtigt noch fachkundig ist. Bei Kontrollarbeiten durch Fachpersonen mit Kontrollbewilligungen nach Art. Sicherheitsnachweis sina mess und prüfprotokoll für. 27 Abs. 1 NIV (natürliche Personen) oder nach Art. 2 NIV (Betriebe) erfolgt die Unterzeichnung des Sicherheitsnachweises durch einen Kontrollierenden (Kontrolleur gemäss K-Bewilligung) unterhalb der Überschriften «Unterschriften unabhängiges Kontrollorgan» bei «Kontrollberechtigter». Der Bewilligungsinhaber (Kontrolleur gemäss K-Bewilligung oder Einzelzeichnungsberechtigter gemäss Handelsregister) unterschreibt unterhalb der Überschriften «Unterschriften unabhängiges Kontrollorgan» bei «Unterschriftsberechtigter». Letztere Unterschrift ist gemäss Fact-Sheet Nr. 34 des Bundesamts für Energie BFE anzuwenden. Die Kontroll- und Unterschriftsberechtigten führen Ihre Namen und Vornamen jeweils in Blockschrift auf.
Die technischen Kontrollen von Spezialinstallationen und elektrischen Installationen von Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung gemäss Art. 32 Abs. 2 NIV dürfen ausschliesslich von akkreditierten Inspektionsstellen oder vom ESTI wahrgenommen werden. Diese Kontrollorgane stellen den entsprechenden Sicherheitsnachweis aus. Links Elektronisches Verzeichnis für unabhängige Kontrollorgane Elektronisches Verzeichnis über Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung Durchsetzung der periodischen Kontrolle Das ESTI setzt die periodische Kontrolle durch, wenn der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist bei der Netzbetreiberin eingereicht wird. Sicherheitsnachweis sina mess und prüfprotokoll dguv. Die Durchsetzung geschieht mittels Verfügung als allerletztem Mittel unter Zuhilfenahme der im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vorgesehenen Zwangsmassnahmen. Schliesslich überwachen die Netzbetreiberinnen den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüfen diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.
2. 3 Technisches Anschlussgesuch (TAG) Fr folgende Gerte und Anlagen ist dem VNB vor Eingabe der Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch einzureichen: Gerte und Anlagen, die Netzrckwirkungen verursachen Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz Gerte und Anlagen fr elektrische Wrme e) Ladestationen von Elektrofahrzeugen Fr Technische Anschlussgesuche sind die detaillierten Angaben unter WV-CH Kapitel 8 bis Kapitel 12 zu beachten 2. Periodische Kontrollen, Sicherheitsnachweise - Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI. 4 Installationsanzeige (IA) In folgenden Fllen ist dem VNB frhzeitig, d. h. vor Beginn der Arbeiten, eine Installationsanzeige einzureichen: Neuinstallationen und Installationserweiterungen gemss NIV Erstellung eines neuen Netzanschlusses sowie Erweiterung oder nderung des bestehenden Netzanschlusses Anschluss von Gerten und Anlagen gemss WV-CH 8. 2 / 8. 3 Anschluss von Energieerzeugungsanlagen mit Verbindung zum Niederspannungs- verteilnetz (Parallel- und Inselbetrieb) Anschluss Elektrischer Energiespeicher f) Anschluss von Ladestationen fr Elektrofahrzeuge g) Neuerstellung, nderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Messeinrichtungen h) Installationen, die eine Anpassung, eine Montage, Demontage oder Auswechslung von Mess- und Steuerapparaten bedingen i) Provisorische und temporre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe usw.