CDU Kreisverband Hannover-Land Mitglied werden Mitgliederbereich Kreisverband Kreisgeschäftsstelle Kreisvorstand CDU Verbände im Kreis CDU Vereinigungen Abgeordnete Bundestag Landtag Europaparlament Aktuell Bildergalerie Regionsfraktion Matthias Tiffe Organisation und Sonderaufgaben Lars Kamrath Druck, Technik und Beitragseinzug Natascha Bühring Sekretariat und Datenpflege Uwe Rebitzky Geschäftsführer (Es fehlt:) Dorothee van Aalst Mitgliederverwaltung CDU Hannover-Land Walderseestraße 21 30177 Hannover Telefon: 0511 – 39 79 60 Telefax: 0511 – 39 79 660 >> E-Mail an die Kreisgeschäftsstelle
1 auf vielen Bundesstraßen aufzustellen. Im Übrigen gilt: "Verkehrszeichen … sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist " (§ 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Auf der B 6 in Grasdorf ist das Zeichen aber überhaupt nicht erforderlich. Im Gegenteil: Es ist völlig widersinnig, zur Entlastung einer Dorfstraße eine vierspurige Ortsumgehung zu bauen und anschließend durch das Zeichen 331. 1 Schwerlastverkehr in die Dorfstraße zu zwingen sowie die Dorfstraße ohne Einschränkung für den Durchgangsverkehr freizugeben und dadurch die Verkehrssicherheit in der Dorfstraße erheblich zu beeinträchtigen. b) Anordnung auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße: Verbot für Fahrzeuge über 7, 5 t durch VZ 262 – 7, 5 t, Lieferverkehr und Linienverkehr frei Gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 i. V. Cdu kreisgeschäftsstelle hildesheim bundesland. m. Satz 2 Nrn. 3 und 5 StVO können von den Verkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränkt oder verboten werden.
Wann und von wem ist das Errichtungsverfahrens nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) eingeleitet worden und wer ist nach welcher Vorschrift die zuständige Aufsichtsbehörde? Wer sind die Kooperationspartner des Hochwasserschutzverbandes oder sollen es werden? Ab wann oder für wann wollen welche Kooperationspartner einen Hochwasserschutzverband als Wasserverband nach dem gültigen Wasserrecht für welche Aufgaben gründen? Welche konkreten Angaben enthalten die Errichtungsunterlagen hinsichtlich der im § 2 Wasserverbandsgesetz (WVG) genannten Aufgaben, Gebiet sowie Umfang und Unternehmen des Verbandes? Welche gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben und Befugnisse a) der Städte und Gemeinden und b) der Unterhaltungsverbände, c) der Wasser- und Bodenverbände, d) welcher sonstigen Stellen werden durch die geplanten Aufgaben und Befugnisse des geplanten Hochwasserschutzverbandes geändert: insbesondere gemindert? Kreisgeschäftstelle des CDU-Kreisverbandes Hannover-Land. Welche Rechte der Städte und Gemeinden a) zur Abwehr von konkreten Gefahren bei Hochwasserlagen, b) zur Flächennutzungsplanung und c) zur Verhinderung von Hochwassergefahren insbesondere durch baulich- technische oder administrativ-organisatorische Maßnahmen werden durch die Bildung oder nach der Bildung des geplanten Hochwasserschutzverbandes gemindert?