Wenn keine Spermien beim männlichen Partner vorhanden sind, kommt eine Kinderwunschbehandlung durch Samenspende mit kryokonservierten Spenderspermien infrage. Darüber hinaus kann eine Samenspende auch im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung bei gleichgeschlechtlichen Paaren eingesetzt werden. Im Kinderwunsch Centrum München arbeiten wir mit verschiedenen Samenbanken zusammen und bieten neben einer umfassenden Diagnostik selbstverständlich auch die entsprechenden Therapieverfahren an. Insemination im spontanzyklus 2017. Diese umfassen Inseminationen (IUI) mit und ohne hormonelle Zyklusoptimierung sowie künstliche Befruchtungen mit dem ICSI-Verfahren. Die Entscheidung für die Art der Behandlung ist von mehreren Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Eileiterdurchgängigkeit, der Eizellreserve, der Zyklusanamnese und dem Alter der Frau. Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen ist in dieser Situation nicht möglich. Heterologe Insemination mittels Samenspende Als einfache und kostengünstige Form der Behandlung wird oft die Insemination im Spontanzyklus der Frau durchgeführt Im Rahmen der heterologen Insemination mittels Samenspende wird die aufbereitete Samenprobe am Tag des Eisprungs mit Hilfe eines dünnen Katheters in die Gebärmutterhöhle eingebracht.
Dabei wird der gesetzliche Zuschuss direkt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet und ggf. ein weiterer Zuschuss erstattet. Einige Bundesländer unterstützen ungewollt kinderlose Paare zusätzlich. Die Richtlinie sieht vor, dass Bund und Land neben der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemeinsam bis zu 50 Prozent des den Paaren nach Abrechnung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils übernehmen. Wo hoch sind die Kosten einer Künstlichen Befruchtung? Geburt in Hamburg: Künstliche Befruchtung. Bei einer Künstlichen Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum oder in einer Kinderwunschklinik kostet die Insemination rund 20 Euro, die In-Vitro-Fertilisation und die Spermieninjektion etwa 5. 000 bis 10. 000 Euro (als Richtwert). Weitere Informationen im Detail zur Kinderwunsch-Behandlung erfahren Sie auch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss >> Kosten für künstliche Befruchtung werden weiterhin nur bei Verheirateten teilweise übernommen Das Bundessozialgericht in Kassel entschied im Januar 2015, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch künftig unverheirateten Mitgliedern keine künstliche Befruchtung teilfinanzieren dürfen.