2017, 10:18. Naja, "glasklar" ist damit nichts - außer dass die rechtliche Argumentation kein Hirngespinst ist.. von GerneKrankenVersichert » 03. 2017, 20:12 Anton Butz hat geschrieben:. Mönsch Anton, jetzt hab ich mich doch echt vor Lachen an meinem Feierabendbier verschluckt. Wie schon öfter empfehle ich dir einen Grundkurs Recht. Da lernt man die Unterschiede zwischen Gesetzen, Richtlinien, Vordruckvereinbarungen, Rechtssprechung und vielen anderen Dingen. Interessant ist auch der Unterschied zwischen dem Anspruch auf Krankengeld, dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld und dem Weiterbestehen des Anspruchs auf Krankengeld. Dazu muss man sich allerdings mehr als einen Teilsatz eines Paragraphen ansehen und seinen Blick sogar noch auf andere Paragraphen richten. Und schon klärt sich der Blick und die Hirngespinste lösen sich auf. billy Beiträge: 275 Registriert: 12. 02. (Keine) Entgeltverweigerung bei erneuter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine Rechtsprechung | GÖRG. 2010, 14:32 von billy » 04. 2017, 00:00 Herr Butz, gestatten Sie mir eine Frage: Ist das Ankreuzen des Feldes "Endbescheinigung" verpflichtend vorgegeben?
Und das ist die Voraussetzung für den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld. Anders verhält es sich, wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" Arbeitslosengeld beziehen.
#18 Also du bist der Meinung ist sollte beim Arbeitsamt anrufen und mich stellensuchend melden. Denen sage ich dann da meine KK nicht gezahlt hat, das aktuelle Aussteuerungsdatum mir auch nicht bekannt ist und ich kein Krankengeld für den letzten Monat bekommen habe. Ich habe schon so eine Ahnung was dir mir sagen: "Tja ohne schreibend er KK können wir auch nichts machen". Bin gespannt. Endbescheinigung AU? (Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit). #19 @heingeo Hier ist guter Rat echt teuer. Theoretisch bist du ja ausgesteuert und weisst im Moment nicht so wirklich ab wann. Normalerweise wärst du verpflichtet dich direkt nach der Aussteuerung bei der AfA zu melden, sonst bekommst du das Geld nicht nahtlos (da ja noch krank). Jetzt warst du aber nicht dort und kannst ja nur damit argumentieren das es dir aufgrund der Krankheit nicht möglich war. Da du aber jetzt noch nichts schriftlich hast, aber ja auch keine Kohle bekommst, würde ich zumindest mal bei der AfA einen Laut von mir geben. Edit: Ach so, es gibt genügend die schon (viel zu früh) 2-3 Monate vor Aussteuerung, ohne Schreiben der KK, sich bei der AfA melden.
Der Hausarzt ist im Urlaub, deshalb hat Neumann sich schon zuvor bei dessen Vertretung, einem räumlich getrennt praktizierenden Arzt, einen Termin geben lassen. Er ist sehr erkältet, als er den Termin dort wahrnimmt. Er schildert seine psychischen Beschwerden und weist auf den Facharzttermin hin. Der Hausarzt will sich als Vertretungsarzt so nicht reinhängen und schreibt Neumann einfach wegen der Erkältung einige Tage arbeitsunfähig. Und schon ist es nicht nahtlos. Lücke führt zum Ende der Mitgliedschaft in der Krankenkasse Dieser Fall ließ sich klären, weil der Arzt im Nachhinein bestätigte, dass quasi die Erkältungskrankheit dazu getreten sei und auch weiterhin wegen der Depression Arbeitsunfähigkeit bestand. Krankengeld, endbescheinigung nachträglich? (Gesundheit und Medizin, Ausbildung und Studium, Rechte). Die Krankenkasse hat das akzeptiert, sonst hätte es fatale Auswirkung gehabt. Die Pflichtmitgliedschaft bei der Kasse hätte dann mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit der Depression geendet. Neumann kann sich nicht arbeitslos melden, weil er vom Facharzt ja wieder krankgeschrieben wurde.
Aber was ist jetzt mit dem nicht gezahlten Krankengeld und wenn die KK 5 Tage nachträglich zahlt wer bezahlt dann den Rest der übrigen 23 Tage im Februar? #4 Die 5 Tage kg muss die KK zahlen. Fuer den Rest hattest du ALG I beantragen koennen. Aber das wird jetzt ein Problem, weil du dich da nicht gemeldet hast. Sicherheitshalber wuerde ich dort Montag aufschlagen, damit nicht noch mehr Geld verloren geht. Wir koennen auch mal das Aussteuerungsdatum prüfen. Wann genau warst du das erste mal au wegen dieser Krankheit? #5 Das erste Mal am 19. 12. 2016 aber von da ab war ich nicht durchgehend Arbeitsunfähig. Nach meiner Berechnung stimmt das Aussteuerdatum. Was mit jetzt stutzig macht ist, das ich 5 Tage vor besagten Aussteuerungstermin ja wieder zur Arbeit bin und da bin ich deshalb auch nicht zum Arbeitsamt mit dieser Meldung. Wofür auch ich habe ja wieder gearbeitet. Bei Krankmeldung ab 02/2019 habe NACH ABLAUF der 5 Resttage mit einer erneuten Mitteilung der KK gerechnet, da ich ja noch 5 Tage Krankengeld Zahlung offen hatte.