Fortsetzung der Antworten im Immobilienteil am Samstag. Die Einsendefrist für Schönheitsreparatur-Frage ist beendet. Die Frage-Wege zum neuen Immobilien-Telefon-Thema ("Handwerker von der Steuer absetzen") stehen in der ersten Spalte. tr
Meine Frage lautet nun, ob der Vermieter verpflichtet ist, das zu reparieren. Es ist immerhin (nicht nur, sieht nämlich echt nicht schön aus ^^) kein Schönheitsfehler. Es besteht die Möglichkeit, es selbst zu übernehmen, dafür muss ich aber ein Schreiben aufsetzen und auf eine positive Antwort hoffen. Tausend Dank und LG Anzeige #2 Bitte im Mietvertrag nachschauen, was zum Thema Schönheitsreparatuen vereinbart. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Streichen von Holzdielen in den 50/60er Jahren von Mietern erfolgte. Die heutigen Böden sind aus Materialien, die nicht gestrichen werden. #3 Hallo Köbes Danke für die schnelle Antwort! Unter "Schönheitsreparaturen" steht, dass das Anstreichen von Böden mit dazu zählt und allgemein Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind. "Bauliche Veränderungen" benötigen eine vorherige bauaufsichtliche Genehmigung (die Kosten dieser trägt der Mieter). Dazu zählt z. Parkett oder Dielen abschleifen bei Auszug durch den Mieter? - Mietrecht.org. B. das Verlegen von Parkett (ist meinem Fall das ähnlichste Beispiel). Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.
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