15. 11. 2017 ·Fachbeitrag ·Dienstwagen | Zuzahlungen in Form der Übernahme einzelner Kosten mindern den geldwerten Vorteil für einen vom Arbeitnehmer auch privat genutzten Dienstwagen. Das ist das Resultat der neueren BFH-Rechtsprechung. Bislang war allerdings unklar, ob und wie diese Zuzahlungen der Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind. Das BMF hat jetzt diese Frage beantwortet und weitere Details geregelt. | Neue BFH-Rechtsprechung und Reaktion des BMF Der BFH hat entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindert (R 8. 1 Abs. 9 Nr. 4 S. Bfh urteil vom 30.11 2016 az vi r 2 15 remote code. 1 LStR 2015) und ein den Nutzungswert übersteigender Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führt und im Rahmen der privaten Nutzung vom Arbeitnehmer selbst getragene (laufende) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) ebenfalls als Nutzungsentgelt gelten und bei der pauschalen Nutzungswertmethode (Ein-Prozent-Regelung, 0, 03-Prozent-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindern (BFH, Urteile vom 30.
FG Niedersachsen, 16. 04. 2018 - 9 K 162/17 Gleichmäßige Verteilung einer einmaligen Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den … Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug solcher Aufwendungen komme daher nicht in Betracht ( … BFH, Urteile jeweils vom 30. November 2016 VI R 49/14, BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516; VI R 24/14, BFH/NV 2017, 448). BFH, 15. 02. 2017 - VI R 50/15 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche … Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 30. Bfh urteil vom 30.11 2016 az vi r 2.5.0. November 2016 VI R 49/14 ( BFHE 256, 107) und VI R 24/14 ( BFH/NV 2017, 448) Bezug. FG Sachsen-Anhalt, 26. 05. 2017 - 5 K 1166/10 Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private … 21 bb) Soweit nach dem Erörterungstermin unterschiedliche Urteile zu der Frage ergangen sind, ob über den geldwerten Vorteil hinausgehende Nutzungsvergütungen des Arbeitnehmers (sog. "überschießende Nutzungsvergütungen") steuerlich beachtlich sind (bejahend Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014, 5 K 284/13, EFG 2014, 896: überschießender Betrag sind Werbungskosten - Revisionsverfahren VI R 24/14; verneinend Sächsisches FG, Urteil vom 5.
800 EUR. Die von B im Jahr 2017 selbst getragenen Benzin-, Wartungs- und Reparaturkostenkosten betragen 5. Korrektur bei der Veranlagung Da im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung 2017 auch der steuerpflichtige Nutzungswert für den Sachbezug "Dienstwagen" enthalten ist, lässt sich B vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, aus der der Jahres-Nutzungswert für die private Nutzung des Firmenwagens von 4. 800 EUR ersichtlich ist. Dann sollte eine Korrektur des Bruttoarbeitslohns – möglichst auf einem Zusatzblatt zur Steuererklärung für das betreffende Jahr – wie folgt vorgenommen werden: Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung 2017 64. 800 EUR Darin enthaltener geldwerter Vorteil aus Dienstwagengestellung 4. 800 EUR Minderung wegen selbst getragener KFZ-Kosten von 5. BFH, 30.11.2016 - VI R 2/15 - Ertragsteuerliche Behandlung e... - Wissensmanagement kommunal. 000 EUR, maximal. /. 4. 800 EUR Geldwerter Vorteil aus Dienstwagengestellung 0 EUR Korrektur des Bruttoarbeitslohns somit. 800 EUR Bei der Veranlagung 2017 anzusetzender Bruttoarbeitslohn 60. 000 EUR Nach Auffassung des BFH und nach neuer Auffassung der Finanzverwaltung mindern die vom Arbeitnehmer B selbst getragenen KFZ-Kosten den zuvor ermittelten geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 EUR.
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil [ 1] Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 30. November 2016 ( VI R 2/15 und VI R 49/14) zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entschieden. Der BFH hat dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit modifiziert, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers – entgegen der Auffassung der Finanzbehörden – bei Anwendung der sog. 1%-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind. Entscheidungen online | Bundesfinanzhof. [ 2] Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt.
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 2016 - VI R 49/14 ( BStBl II 2017, 1011) und VI R 2/15 ( BStBl II 2017, 1014) - komme es vielmehr nur darauf an, dass hinreichend klar festgelegt worden sei, dass nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die entsprechenden Kraftfahrzeugkosten zu tragen habe. Ein solches Erfordernis sei auch dem BFH-Urteil vom 30. November 2016 ( VI R 2/15, BStBl II 2017, 1014) nicht zu entnehmen. Als Spezialvorschriften zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sperren sie, soweit ihr Regelungsgehalt reicht, den Rückgriff auf die dort geregelte Bewertung von Sachbezügen im Übrigen (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2016, VI R 49/14, BStBl II 2017, 1011 und VI R 2/15, BStBl II 2017, 1014). Zuzahlung Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil --> auch wenn Leasingrate vom Brutto weggeht? - Einkommensteuer - Buhl Software Forum. Der nutzungswertmindernden Berücksichtigung individueller Kraftfahrzeugkosten steht der Umstand, dass mit der 1%-Regelung eine stark vereinfachende, typisierende und pauschalierende Bewertungsvorschrift geschaffen worden ist, nicht entgegen (BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 2/15, a. a.