Dann wurde es etwas unklar. Ich habe es so gedeutet, dass tatsächlich danach eine andere Fahrzeugart entstehen muss. Also wahrscheinlich entweder Zulassung als wohn mobil oder was auch immer. Sonst wird es schwierig für den Tüv. Vorschrift trennwand transporter. Diese Auskunft hat mich weiter verunsichert aber auch die Idee reifen lassen, die Trennwand zur Hälfte raus zu machen. Was ich aus Abtrennungsgründen gar nicht schlecht finde und man könnte ja trotzdem nach hinten durch steigen… Hat sowas von euch schon jemand gemacht? Kann man die Trennwand vom aktuellen Transit halbieren oder nur teile abschrauben oder entfernen. Auf Bildern sieht die Wand ja schon so aus, als ob sie aus verschiedenen (Ab)Teilen besteht… Ralfi gefällt dies #7 Wie waren denn die 50% gemeint? Breite oder Höhe? Es gab ja auch Speditionsausstattung mit Gitter nur hinter dem Fahrersitz, das reicht anscheinend. Aber auch sonst - baut man hinten die Ladefläche zu, dann ist diese meistens nicht für den Lastentransport geeignet und bei weniger als 50% wird die andere Nutzungsart (wohnen, schlafen, essen) eigentlich überwiegen (wieder achtung wegen Steuer).
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20. 01. 2020 Mitglieds-Nr. : 86375 Zitat (Gorm @ 20. 2020, 12:02) Jetzt komme ich mal mit meinem gefhrlichen Halbwissen. Dann sind wir ja immerhin schon zu 2.! Zitat (Gorm @ 20. 2020, 12:02) Mir ist nicht bekannt, das eine Trennwand zwingende Voraussetzung fr die Zulassung zum LKW ist. UPS-Autos zum Beispiel haben ja auch einen Durchgang nach hinten. Meines Erachtens nach ergibt sich eine Pflicht zur Trennwand ("Rckhalteeinrichtung") wie folgt: -Alle Fahrzeuge (und auch sonst alles) mssen immer (in irgend einer Weise) den "Annerkanten Regeln der Technik" entsprechen, bzw richten sich Gerichte und Gutachter im Zweifelsfall meist danach. -So direkt steht das erstmal nirgends, aber: In der STVO 22 (1) steht das zur Ladungssicherung "die anerkannten Regeln der Technik zu beachten" sind. Trennwände beim Wohnmobilausbau entfernen. -Solch eine Regel ist hier z. B. die DIN ISO 27956:2011-11, wie oben zitiert. -Diese Norm ist definiert, fr den Anwendungsbereich an N1 und N2 Fahrzeugen, also hier anzuwenden (vielleicht nicht wenn gar keine Ladung transportiert wird).
Seit Oktober 2006 musste die Aufbaufestigkeit den Vorgaben der DIN 75410-3 entsprechen. Im Januar 2011 wurde diese Norm durch die neue DIN ISO 27956 abgelöst. Fazit: Bei Fahrzeugen bis Herstelldatum 30. September 2006 keine Trennwand; Ab Herstelldatum 1. Oktober 2006 Trennwand vorgeschrieben. #9 hat geschrieben: ↑ vor 2 Jahre Es gab ja auch Speditionsausstattung mit Gitter nur hinter dem Fahrersitz, das reicht anscheinend. Nur wenn rechts kein Beifahrersitz eingebaut ist und wenn der Fahrer seitlich geschützt ist. #10 Tech hat wie gewohnt die Normen gleich zur Hand, nach denen ich zu faul war zu suchen. Frag nochmal bei der DEKRA nach, wie du die Trennwand öffnen kannst. Kann auch sein, dass aufgrund der Doppelkabine da andere Voraussetzung gelten. Trennwand ausbauen - was bedeutet das ? - forum.camper-bauen.de. Die andere Fahrzeugart ist die Alternative zur "halben" Trennwand. Denn wenn du die Voraussetzungen eines LKW weiter erfüllst, spricht nichts dagegen ihn so zu nutzen. Ist eben dann alles Ladung und muss entnehmbar sein. Versicherungsschutz besteht dann für die Ladung iim Rahmen der Kasko allerdings nicht, bzw. nur mit extra Versicherung.
Es steht nichts drin das das nur fr Fahrzeuge Baujahr ab... gilt. Somit mssten theoretisch auch alle Kleintransporter nachgerstet werden? -In dieser Norm ist definiert, das genannte Fahrzeuge mit "geeigneten Einrichtungen zum Schutz der Insassen vor der Ladung ausgerstet" sein mssen. Diese Einrichtungen sind eine "Rckhalteeinrichtung"(Trennwand) und Zurrpunkte. Ebenfalls ist beschrieben, was diese Rckhalteeinrichtung auszuhalten hat (wie oben beschrieben). Zum Thema Fenster oder Tr steht, das falls sich ein Fenster oder eine Tr innerhalb der Schutzzone (eine Breite von 544mm hinter jedem Sitz auf ganzer Hhe) befindet, diese ebenfalls nach der 2. Prfmethode mit kleinem Stempel belastbar sein muss (was ich aber wie geschrieben nicht glaube... ) Aufgrund dieser "Herleitung" ergibt sich, das eine Trennwand in erster Linie bezglich der Ladungssicherung "bemngelt" werden knnte. Änderung der Fahrzeugart - Land Niederösterreich. Egal ob ich die Trennwand aktuell zur Ladungssicherung brauche, muss sie einfach da sein und der Norm entsprechen.
), ebenso fr die nicht ordnungsgem gesicherte Ladung und die Unfallfolgen die dadurch vermieden htten werden knnen. Zudem wird sich vermutlich die Versicherung streuben, Schden 3. zu bezahlen, z. Beifahrer. Und das schlimmste: Die Insassen, inbesondere der Fahrer (oder deren hinterbliebene), knnten privatrechtlich sicher einiges Einfordern, vielleicht auch noch Krperverletzung/Totschlag? Zitat (Gorm @ 20. 2020, 12:02) Ist denn irgendwo in den Papieren eingetragen, ob so eine Trennwand berhaupt im Fahrzeug ist? Das ist doch demontierbares Zubehr. Ich glaube nicht, dass, aufgrund der Ausfhrungen oben, das als Zubehr gilt. Die Norm gilt ab 01. 11. 2011. Davor war DIN 75410-3:2004-10 gltig, auf welche ich keinen Zugriff habe. Im nderungsvermerk steht aber nichts wesentliches, ich denke damals galten die gleichen Vorschriften und mein Fahrzeug ist nach der alten Norm ausgeliefert worden. Im Allgemeinen: Wenn ich jetzt nderungen vornehme, muss das der alten oder neuen Norm entsprechen?