Die Prüfung kann nach § 319 Abs. 1 HGB durch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und bei mittelgroßen GmbHs und Personenhandelsgesellschaften i. § 264a Abs. 1 HGB auch durch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften vorgenommen werden. "Wenn alles passt", erhält das geprüfte Unternehmen einen sog. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB). Größenklassen: Welche Größenkriterien für eine Prüfungspflicht gibt es?. Daneben gibt es noch einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk (z. B. wenn einzelne Fehler bestehen wie fehlende Anhangsangaben) oder der Bestätigungsvermerk wird versagt (der Jahresabschluss bzw. Lagebericht vermitteln kein richtiges Bild des Unternehmens). Alternative Begriffe: Abschlussprüfung, Jahresabschlussprüfung.
Die Prüfungspflicht gilt etwa für publizitätspflichtige Unternehmen gem. § 6 i. V. m. § 3 PublG, bestimmte Genossenschaften ( §§ 53ff. GenG), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ( § 340k HGB), Versicherungsunternehmen ( § 341k HGB), Eigenbetriebe, Beteiligungen von Gebietskörperschaften. [1] 2. 3 Prüfungspflicht bei Abwicklung/Liquidation Rz. 9 Aus § 270 Abs. Management Basics Teil 2 - Der Jahresabschluss | bdp Team. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG ergibt sich, dass die Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation für die AG und GmbH grds. fortbesteht. Allerdings kann das Gericht von der Prüfung befreien, wenn die Verhältnisse der Ges. so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und der Aktionäre/Gesellschafter nicht geboten erscheint. [1] 2. 2 Prüfungspflicht für den Konzernabschluss (Abs. 2) 2. 1 Mutterunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft Rz. 10 Die bei kleinen KapG vorgesehene Trennung zwischen der Verpflichtung zur Aufstellung des Abschlusses und dessen Prüfungspflicht ist der Konzernrechnungslegung fremd.
9. Muss Ihr Unternehmen geprüft werden - Wirtschaftsprüfung. 2015, in Leoben zum Thema
Dabei kann auf den Ausweis der Umsatzzahlen verzichtet werden. Es ist zulässig, den Umsatz zusammen mit den Bestandsveränderungen, den aktivierten Eigenleistungen, den sonstigen betrieblichen Erträgen sowie mit dem Materialaufwand zu verrechnen und als Rohergebnis darzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben einen Anhang zu erstellen. Hier können wiederum diverse größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz zu den Kleinstkapitalgesellschaften müssen kleine Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss frei zugänglich beim Bundesanzeiger offenlegen. Der Offenlegungsumfang ist jedoch beschränkt auf die Bilanz und den Anhang, der um die Angaben für die Gewinn- und Verlustrechnung gekürzt werden kann. Eine Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer besteht nicht. Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Geschäftsjahresende aufzustellen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss (das heißt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufzustellen und um einen Lagebericht zu erweitern.
Zu unübersichtlich? Probieren Sie die neue Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" ( Einstellung oben) Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) vom 17. 07. 2015 ( BGBl. I S. 1245), in Kraft getreten am 23. 2015 Gesetzesbegründung verfügbar
Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer. Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets bundesweit durch.