Mitmachen möglich machen Liebe Eltern, wir möchten dabei unterstützen, allen Kindern und Jugendlichen gute Entwicklungschancen zu ermöglichen. Aus diesem Grund informieren wir Sie über die unterschiedlichen Themen des Bildungs- und Teilhabepakets. Die da wären: Persönlicher Schulbedarf Ein- oder mehrtägige Kita- und Schulausflüge Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Soziale und kulturelle Teilhabe Antragstellung Ab dem 01. 08. 2019 müssen Leistungsempfänger des Jobcenters (Sozialgesetzbuch II) nur noch für die Lernförderung einen gesonderten Antrag stellen. Schon ab dem Zeitpunkt der Erstantragstellung bzw. der Antragstellung auf Weiterbewilligung von Leistungen haben Sie automatisch auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket. Job center saarbrücken hafenstrasse 2. Die Förderung (wie oben beschrieben) erhalten in der Regel die Eltern als erziehungsberechtigte Personen für ihre minderjährigen Kinder. Für jedes Kind kann eine gesonderte Leistung in Anspruch genommen werden. Die Lernförderung kann mit dem bekannten Formular beantragt werden.
Aktueller Hinweis zur Bearbeitungsdauer Derzeit beträgt unsere Bearbeitungsdauer von eingereichten Unterlagen durchschnittlich 9 Arbeitstage. Um Ihre Anliegen/ Unterlagen zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie in dieser Zeit von Fragen zum Bearbeitungsstand und eingegangenen Unterlagen abzusehen.
Sie haben Fragen oder ein aktuelles Anliegen? Sie erreichen das Jobcenter für alle Anfragen telefonisch unter 0681 / 97038 - 3000 (Montag-Donnerstag, 08. 00-16. 00 Uhr und Freitag, 08. 00-14. Job center saarbrücken hafenstrasse map. 00 Uhr) 0681 / 75595 - 100 (Montag-Freitag, 08. 00-18. 00 Uhr) Hier wird man Ihr Anliegen entgegennehmen und Ihnen weiterhelfen! Bitte halten Sie bereit: Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer) oder Ihre Kundennummer Schreiben des Jobcenters, wenn Sie Fragen hierzu haben. Für eine persönliche Vorsprache beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des zuständigen Standorts. In unserem Flyer Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Jobcenter finden Sie ausführliche Informationen zu weiteren Kontaktmöglichkeiten, zur telefonischen Anliegensklärung, zu Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache. Selbstständigen sowie Künstlerinnen und Künstlern, denen aufgrund der Corona-Krise das Einkommen wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erleichtert. Sie haben Fragen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung?