[1] Jedoch bereits in Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wird klargestellt: "Das Land [Nordrhein-Westfalen] gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände. " Auch werden bereits in der Landesverfassung (LVerf) den Kommunen zentrale Aufgaben und Rechte zugewiesen um Gemeinden und Gemeindeverbände als Grundeinheiten der gebietlichen Gliederung des Landes institutionell zu garantieren: [2] So liegt die Verwaltung des Landes in den Händen der Gemeinden und Gemeindeverbände, neben der der Landesregierung. (Artikel 3 Absatz 2 LVerf) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind in ihrem Gebiet die alleinigen Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit die Gesetze nichts anderes vorschreiben. Go nrw alte fassung tv. (Artikel 78 Absatz 2 LVerf) Das Recht der Erschließung eigener Steuerquellen liegt ebenfalls bei den Gemeinden. (Artikel 79 LVerf) Aufgrund dieser zentralen Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände referenziert § 1 der GO NRW zurück: "Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. "
2. Ein Urteil des OVG Münster vom 20. September 1983 (7 a NE 4/80) befasste sich mit der Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Mitwirkung befangener Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder, insbesondere mit der Mitwirkung eines sachkundigen Bürgers, der im Planungsgebiet Gewerberäume anmieten will im Planungsausschuss bzw. der Mitwirkung eines Ratsmitgliedes, dessen Ingenieurbüro mit Aufträgen im Zusammenhang mit der Planverwirklichung rechnen konnte. Das OVG führt aus: – zu dem sachkundigen Bürger S, der im Planungsgebiet Gewerberäume anmieten wollte: "Die Geschäftslage der von der Ehefrau des Ausschussmitgliedes S in dem Haus betriebenen Modeboutique wird unmittelbar durch die Festsetzungen des Bebauungsplan beeinflusst, der die planungsrechtliche Absicherung der D-Straße als Fußgängerzone auf die Grundlage einer rückwärtigen Erschließungsstraße beinhaltet. Die mit diesem Planungskonzept verbundenen Vor- und Nachteile mussten nicht nur für den Eigentümer des Grundstücks D. Go nrw alte fassung radio. -Straße, sondern auch für die Eheleute S als Mieter eines durch die Planung direkt betroffenen Ladenlokals von erheblicher Bedeutung sein. "
(Text alte Fassung) (2) Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift stellen. Er ist gegen die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung zu richten, welche die Rechtsvorschrift erlassen hat. Das Oberverwaltungsgericht kann dem Land und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit durch die Rechtsvorschrift berührt wird, Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist geben. Fehleranzeige | RECHT.NRW.DE. § 65 Abs. 1 und 4 und § 66 sind entsprechend anzuwenden.