Der Wohnungsinhaber, ein Ägypter, wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Die Beweise hätten aber in seinem Fall laut Gericht nicht gereicht für eine Verurteilung. Dabei wurde nicht nur die 16-jährige Syrerin nach Jugendrecht verurteilt, sondern auch zwei der drei Iraker, obschon sie beide längst volljährig waren. Berlin: Vergewaltigung aus Rache – Haftstrafen für Gruppe - WELT. Aber nach dem deutschen Strafrecht, sind Personen, die zwar schon über 18 sind, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, "Heranwachsende". Und der Richter kann in jedem Einzelfall nach der persönlichen Reife des Angeklagten entscheiden, ob er ihn als Jugendlichen oder als Erwachsenen behandelt. Regelmäßig, bei Ausländern aus bestimmten Kulturkreisen sogar noch mehr, so zumindest mein Eindruck, wird dann auf Jugendlicher entschieden. 18-Jährige dürfen also bei uns wählen, mithin über die Geschicke der gesamten Gesellschaft mitbestimmen – manche wollen ja sogar das Mindestalter auf 16 Jahre herabsetzen -, aber knapp 21-Jährige besitzen, wenn sie schwere Straftaten oder gar Verbrechen begehen, meist noch nicht die volle Reife, um das Unrecht ihrer eigenen Tat voll einsehen zu können.
Bei Ahmed Al-M. handelt es sich um einen 26-jährigen Iraker. Er befindet sich seit 2015 in Deutschland. Ende 2017 wurde er Vater eines Kindes, welches wegen Vernachlässigung im Heim untergebracht ist. Hussein H., ebenfalls ein Iraker, ist 21 Jahre alt. Er kam ebenfalls 2015 nach Deutschland und zwar allein. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, Hussein blieb aber offensichtlich gleichwohl in Deutschland. Also ein klassischer Fall von Scheinasylant. Er besuchte keine Schule, ging offensichtlich auch keiner Arbeit nach. Stattdessen soll er Alkohol und Drogen konsumiert haben. Auch der 20-jährige Mustafa K. ist ein Iraker. Er kam 2015 nach Europa, zunächst nach Norwegen. Seit 2016 soll er sich dann in Deutschland aufgehalten haben. "Alle Angeklagten kommen aus schwierigen Verhältnissen", hieß es im Urteil. Das Urteil: Haftstrafen von 4 bis 6, 3 Jahre Nada N. Eine 16 Jährige mit einem Kind von 1 Jahr nennen die Leute Schlampe.Dass sie mit 14 vergewaltigt wurde weiß keiner. Ei... | www.sprüche.cc. wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ahmed Al-M. erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahre und vier Monate. Hussein H. erhielt fünf Jahre und sechs Monate und Mustafa K. vier Jahre und acht Monate.
Die Lippen waren zu geschwollen, um ins Röhrchen zu blasen. "Es bestand aber auch kein Verdacht", so die Polizei. va
Für die Helfer zu wenig: "Das ist bereits der Status Quo", kritisiert Anna Hellmann von Terre des femmes. Sie fordert einen Aufenthaltstitel für die Opfer, unabhängig davon, ob sie mit der Polizei zusammenarbeiten oder nicht. Nur dann könnten die Frauen tatsächlich geschützt werden. Ihre Menschenrechte seien in Deutschland verletzt worden - der Staat habe also eine Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen. Die Politik lenkt zumindest ein wenig ein. Momentan berät die Regierung über einen Reformvorschlag des Innenministeriums zum Aufenthaltsgesetz. Opfer von Menschenhandel könnten demnach auch nach Ende eines Strafverfahrens auf Aufenthalt hoffen. Marina ist Rumänin, also EU-Bürgerin, und darf in Deutschland bleiben. Sie hat außerdem nichts Illegales getan. Sie versucht nun, Deutsch zu lernen und einen Job zu finden. Vielleicht kann sie hier eine Ausbildung machen? Nach Rumänien zurück will sie zunächst nicht - dort hätte sie kein Geld, und sie müsste die psychische Last tragen, in Deutschland ihren Körper verkauft zu haben.
15, Jungfrau, Schlampe (Ab 12 Jahre) S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2002 ISBN 9783596851225 Gebunden, 220 Seiten, 12, 90 EUR Klappentext Piercings, Tatoos und heiße Klamotten - was immer gerade hip ist, sie muss es haben. Sie liebt laute Musik, Party und Action, und das einzige Mittel, sie für einen Augenblick ruhigzustellen, ist ein schöner, dicker Joint. Sie hat jede Woche einen anderen Typen, aber länger hält es sowieso keiner mit ihr aus. Sogar Chloe würde am liebsten abhauen - wenn diese unmögliche Frau nicht ihre Mutter wäre! Aber was macht eine verantwortungsvolle 15-Jährige, wenn die Mutter alles an sich reißt, was sonst pubertierenden Töchtern vorbehalten ist? Sie spielt brav mit und tut das Gegenteil! Chloe wartet auf den Richtigen, raucht nicht, lügt nie und zieht sich anständig an - bis sie herausgefordert wird. Doch ausgerechnet an dem Tag, an dem sie sich aus strategischen Gründen mit Hilfe des mütterlichen Kleiderschranks in eine hinreißende Schlampe verwandelt hat, trifft Chloe ihren Traumtypen... Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 13.
Sie ist die Schwester von Anne-Marie Culleton, die 1988 in Darwin von einem Mann in ihrem Bett vergewaltigt und ermordet wurde. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, kam aber nach einer Gesetzesänderung zwischenzeitlich frei, obwohl er sechsmal gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. "Die Familien der Opfer und die Bürger müssen die Gewissheit haben, dass ein solcher Täter lebenslang hinter Gittern sitzt und niemals freikommt", meint Culleton. Anwaltsvereinigung ist gegen lebenslange Haft Die Anwaltsvereinigung "Australian Lawyers Alliance" (ALA) unterstützt die Kampagne laut ABC nicht. "Dem Gericht würde die Möglichkeit genommen, nach Ermessen zu urteilen", sagt Sprecher Greg Barns. "Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung ist in jedem Rechtssystem skrupellos – ungeachtet der zugrunde liegenden Straftat. Denn einer der Zwecke der Verurteilung ist die Rehabilitation. " Barns glaubt auch nicht an eine abschreckende Wirkung: "Menschen, die vergewaltigen und morden, lassen sich davon nicht abhalten, weil ihnen lebenslange Haft droht. "