VW-Page Forum - Hilfestellung und News bei Volkswagen Golf, Passat, Touran, Tuning, TÜv » Forum » VW, Audi und Seat Forum » TÜV, Gutachten & Recht » This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details hab ammm freitag bei der ma46 angerufen, wie dass so ist, mit dem typisieren von selbstgebauten anhängern. leider weis ich den namen dieser unfreundlichen person nicht mehr. auf jedenfall war es eh so wie immer, wenn es um selbstgebautes geht, dass es immer gleich heißt "dass kann man nicht und soetwas wird nie und nimmer typisiert...... Selbstgebauten Anhänger mit TÜV und schwarzem Kennzeichen zulassen. ". vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. ich habe vor, dass ich mir einen universal trailer für verschiedene aufgaben baue. leider gibt es nicht´s fertiges:hmm:. er soll schluss endlich dann pkw´s, 2x jetski´s und teile transportieren. sprich die plattform von einem pkw-transpot-anhänger, dann einen abnehmbaren planenaufbau basteln und eine seilwinde. muss ich dann zum tüv auch oder nur ma46?
Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins: Ihr persönliches Kennzeichen, die abgestempelten Kennzeichenschilder und Ihre Zulassungsdokumente. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können. Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. Verantwortlich für den Inhalt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum 26. ABE für ein selbstgebauten Anhänger • Landtreff. 08. 2019
Und zwar so, das es jemand, der absolut keine Ahnung von dem Teil hat auch noch versteht. Der kann ja nicht alle Achsen kennen. Versuch doch mal einen gleichen Ladewagen aufzutreiben. Vielleicht sind dort noch Plaketten und Papiere vorhanden. Am besten mit dem Ladewagen zum TÜVler und ihn selber vergleichen lassen. Er muß halt irgendwie von selber drauf kommen, dass das die gleiche Achse ist, und zu der Erkentnis kommen, dass die für deine Zwecke mehr als Ausreichend ist. Ich denke mal, die ist von Fortschritt. oder? Da gibt es doch viele Bücher und Informationen drüber. Vielleicht wurde die auch in einem Streuer o. Güllefaß verbaut. Justice Beiträge: 3135 Registriert: Mi Feb 27, 2008 16:37 Wohnort: Oberfranken von robs97 » Di Mär 29, 2011 20:10 westi hat geschrieben: Hi, wie verhält sich das eigentlich wenn ich einen Hänger mit ABE (Miststreuer oder Ladewagen) umbaue. Bezieht sich die ABE nur auf die Achse, Zugöse und Bremseinrichtung? Darf ich mit einem selbstgebautem Fahrradanhänger fahren? (Freizeit, Recht). Kann dann "oben drauf" alles mögliche aufgebaut werden?
Grünes Folgekennzeichen, 25km/h Schild und wenn der Anhänger irgendwie nach 1961 gebaut wurde, braucht man noch eine BE. Also müsste gelten: Habe ich kein grünes Folgekennzeichen, von schwarzen Folgekennzeichen habe ich noch nichts gehört oder gar kein Kennzeichen am Anhäger, darf ich auch nicht "öffentlich" durch die Gegend fahren. Ausnahme ist die Baubude, die expilizit in der Vorschrift erwähnt wurde oder ich habe irgendeine Außnahmegenehigung. Ist ja auch in der Vorschrift erwähnt. « Letzte Änderung: Oktober 30, 2016, 12:01:41 von cgm » Anhänger... sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet Der Absatz sagt doch alles! Wenn ich ein 25km/h-Schild (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und eine BE habe, dann bin ich von einer Zulassung ausgenommen Und da ist es egal, ob vorn grün oder schwarz dran hängt und was ich hinten geladen habe!..
Der Prüfer: Ja, gerne mit Berechnung eines Fahrzeugbauingenieurs, ansonsten nach seiner Vorgabe-Ich kam auf ein Leergewicht von knapp unter 300 Kg rechnerisch und ähnliche Abnahme-und zulassungskosten wie PeterSHG-kein Wunder, ist ja Niedersachsen und der Tüv-Nord. Also beim Bieber neuen Hänger gekauft, 125 Kg leer, 750 kg zgg, 2 Jahre Garantie, zinslos verteilt auf 12 Monate:D Gesamtkosten 428, 59 incl. Zulassungsstelle, hat ja ne ABE online, die 100er Eignung steht schon im Brief, hab ich aber wegen zu leichtem Zugfahrzeug nicht haben wollen. Neubau macht keinen Spaß mehr. #17 Neubau macht keinen Spaß mehr. Hi das ist Ansichtssache und was einem das Wert ist, hinzukommt der "Hobby" Faktor dazu. VG Alex #18 Hi das ist Ansichtssache und was einem das Wert ist, hinzukommt der "Hobby" Faktor dazu. VG Alex Seh ich auch so. Natürlich muss man auch ein wenig rechnen. Schau mal, den Anhänger hatte ich schon gut 6 Jahre. Nun ist ein neues gebremstes Fahrgestell drunter, was mich ca 230 Euronen gekostet hat.