Aber bei mir ist das UNFAIR! #5 Bin seit 2007 Krank und wohne mit meiner Freundin schon über 10 Jahre zusammen! Bedarfsgemeinschaft heist länger als 1 Jahr zusammen Wohnen und dein Partner muß für dich aufkommen! wiederum zählt dieses bei der Krankenversicherung nicht da ist sich jeder selbst der nächste! Heirat ausgeschlossen weil ein Rentenantrag gestellt wurde der noch in der schwebe ist dauert sehr lange um Rente zu bekommen! Bin nicht faul hatte einen guten Job und mein Chef hat lange auf mich gewartet! doch ich bin Berufsunfähig geschrieben worden wollte Umschulen aber daraus wurde nichts weil ich nicht länger wie drei stunden arbeiten kann! Würde liebend gerne wieder arbeiten dan fühlte ich mich nicht so nutzlos! es ist zum Mäusemelken wie unser Staat mit Kranken und alten Menschen umgeht! Meine Patnerin verdient für die Arge zuviel 100 euronen über den Satz! desshalb keine Krankenversicherung und auch kein Hartz 4! Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt - Partner zahlt aber nicht (Hartz IV). Habe auch eine Schwerbehinderung die aber nicht anerkannt wird!
Aber möglich ist es, ja. Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit. Jein! Ihr könnt eidesstattlich erklären, dass ihr nicht bereit seid, füreinander in Notlagen finanziell einzustehen; ihr könnt und müsst weiterhin sämtliche Konten und finanziellen Dinge getrennt halten und letztendlich kannst du ihn. - natürlich erfolglos - auf Unterhaltszahlungen verklagen. ^^ Ohne kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht werdet ihr aus der BG-Kiste kaum rauskommen. Ansonsten: nimm dir den Rat des Jobcenter zu Herzen, such dir in der Nähe deines Freundes eine eigene Wohnung und gut ist; brauchst dich dort ja nicht permanent aufhalten ^^ Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen. Bedarfsgemeinschaft partner weigert sich von. So ist es. Dein Freund zieht aus und sucht sich eine eigene Wohnung. Das ist sicherer, da wenn du unter 25 bist eine Genehmigung der Arge brauchst bevor du umziehen darfst. Nein. Dein Freund hat da keine rechtlichen Verpflichtungen irgendeiner Art.
In diesen ersten beiden Instanzen ohne Erfolg. Auch das LSG wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, die Klägerin bilde mit dem Mann eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Zur Beurteilung dieser Frage zog das LSG § 1567 BGB heran - eine Vorschrift aus dem Eherecht. Danach leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Bedarfsgemeinschaft partner weigert sicherheitsinformationen. Aus Sicht des LSG habe die Klägerin keinen für Außenstehende erkennbaren Willen geäußert, sich trennen zu wollen. Bedarfsgemeinschaft, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft Beantragt jemand bei einer Behörde, finanzielle Unterstützung in Form von SGB II-Leistungen/Hartz IV oder Sozialhilfe, prüft die Behörde, ob nicht ein anderer Mensch verpflichtet sein könnte, den Hilfebedürftigen zu unterstützen.
Dies gilt nach § 52 Abs. 1 S. 2 SGB II auch für Partner (einer Bedarfsgemeinschaft). Zwar geben diese Daten nur begrenzt Auskunft über das aktuelle Einkommen und noch weniger über das Vermögen. Dennoch können hohe Steuerlasten (im Vorjahr) als Indiz für ein entsprechend hohes Einkommen aktuell herangezogen werden, was eine begrenzte Plausibilitätsprüfung der Angaben der Partner ermöglicht.
Denn alleine durch die Klage wäre deutlich, dass kein gegenseitiger Einstandswille vorhanden ist. Die Argen ersetzen die freie Willensentscheidung der Betroffenen durch die grundsätzliche Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft selbst dann, wenn eine gegenteilige Erklärung der zusammen lebenden Personen vorliegt, um damit die Kosten der Sozialkassen zu schonen. Rechtlich halte ich dies für sehr bedenklich, zumal seitens der Argen eine Aufklärungspflicht gegenüber den Leistungsempfängern besteht. Aus meiner Sicht wäre zu prüfen, wie weit dieses Verhalten den Tatbestand des § 263 SGB Abs. 1 erfüllt. Anmerkung der Redaktion: Seit wir diesen Text veröffentlicht haben, gab es neue Urteile zur Anrechnung des Einkommens von unverheirateten Paaren. Wir stehen nach wie vor zur Argumentation unseres Autors. Bedarfsgemeinschaft partner weigert sicher. Gerichte haben aber in letzter Zeit zum Nachteil von Hartz IV-Beziehern in BGs mit Partnern mit Einkommen entschieden. Leben Sie in solch einer Konstellation, nehmen die Jobcenter heute nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft an und kommen dabei auch regelmäßig vor Gericht durch.