In diese Richtung gehen auch Verlautbarungen der Anlegerschutzkanzlei SGK und Resch, wie in nachfolgenden Links kommentiert, deren Einsichtnahme wir an dieser Stelle dringend empfehlen. Von beiden Kanzleien wird die Auffassung vertreten, dass hier eine massive Interessenskollision vorliegen könnte, derzufolge das massive Vorgehen gegen den Treuhänder und die bisherige obstinate Ablehnung einer vernünftigen gütlichen Regelung im Wesentlichen dazu dienen soll, die betroffenen Anleger der Captura GmbH von der Geltendmachung von Ansprüchen gegen diejenigen, die ihnen die Anlage bei der Captura GmbH vermittelt haben, abzuhalten. Dem wiederholten Hinweis des Treuhänders, doch vernünftigerweise einen Ausgleich mit sämtlichen Beteiligten der Captura GmbH, dem Treuhänder und dem Anlagevertrieb zu suchen, wurde bislang nach keiner Richtung hin nähergetreten. Ausgesprochen bitter dürfte das Vorgenannten insbesondere für diejenigen Anleger sein, die Klagen gegen den Treuhänder erhoben haben und hierfür entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten verauslagt haben, die sich mit fortschreitendem Gang der Verfahren freilich noch verteuern werden.
Der Insolvenzverwalter hat zwischenzeitlich die Masseunzulänglichkeit im Verfahren angezeigt. Hohe Rückflüsse im Insolvenzverfahren sind für die Anleger nicht zu erwarten. Stattdessen fordert der Treuhänder, selbst umfangreich vor Münchener Landgerichten nach eigener Aussage gerichtlich in Anspruch genommen und bereits in einigen Fällen verurteilt, die Anleger zur Inanspruchnahme der Vermittler auf. Die Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin. "Es ist wie so oft, wenn ein Graumarktunternehmen Insolvenz anmelden muss. Die Verantwortlichen versuchen, ihre Haut zu retten und die geschädigten Anleger, die auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollen, suchen ein Ventil, eine Hoffnung, einen Strohhalm, um vielleicht doch noch etwas von dem Geld zu retten. In der Insolvenz der Captura GmbH haben die Anleger immerhin trotz des vereinbarten Nachrangs die Möglichkeit bekommen, ihre Forderungen gemäß § 39 der Insolvenzordnung anzumelden. Dies hat das Amtsgericht München durch Beschluss vom 07.
Große Worte. Und was sagt die Realität? Ernüchterung macht sich breit Die Realität sieht aber ganz anders aus. So erreichte die Anleger gerade erst vor kurzer Zeit die Mitteilung, dass die Rückzahlung der Darlehen bzw. die Zahlung der Zinsen nicht erfolgen wird und dieser Anspruch zunächst gestundet ist. Nach Aussage der Captura GmbH muss sich der Anleger damit über eine mögliche Insolvenz keine Sorgen machen. Schließlich werde alles unternommen, um den Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommen zu können. Realität holt Anleger ein Nunmehr hat sich die Aussage der Captura GmbH ins Gegenteil verkehrt und es wurde am 10. 09. 2015 ein Eigeninsolvenzantrag gestellt und am 16. 2015 durch das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Durch den Insolvenzverwalter werden nunmehr als Vermögensgegenstände beschlagnahmt und geprüft, inwieweit eine "Sanierung" der Captura GmbH möglich erscheint. Hierzu heißt es auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beck & Partner GbR, dass für die Prüfung durchaus ein Zeitfenster von sechs bis acht Wochen erforderlich ist.
Von Rechtsanwalt Arthur R. Kreutzer Ratgeber - Insolvenzrecht Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Insolvenz, Captura, GmbH Die Captura GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. September 2015 eröffnet (Az. : 1507 IN 2731/15). Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag waren nach Unternehmensangaben Verzögerungen bei den Immobilienprojekten, so dass die laufenden Ausgaben nicht mehr geleistet werden konnten. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften beteiligt. Da einige Projekte nicht zeitnah genug abgeschossen werden konnten, um aus den erwarteten Zahlungen die laufenden Ausgaben zu bedienen, sei der Insolvenzantrag gestellt worden.
Die in Grasbrunn bei München ansässige Captura GmbH wirbt um das Vertrauen von Anlegern. Dennoch sollten Anleger vor dem Hintergrund der Megapleiten der Infinus-Gruppe und von Prokon wachsam sein. "Woran erkennen Sie, dass eine Kapitalanlage sicher ist? ", fragt die in Grasbrunn bei München ansässige Captura GmbH auf ihrer Internetseite. Die Antwort liefert der Initiator selbst: Dank des Treuhandverhältnisses sei Veruntreuung oder Unterschlagung von Anlegergeldern durch die Emittentin ausgeschlossen. Auch ein Testat darüber, dass sämtliche Zahlungen an Anleger beziehungsweise Darlehensgeber stets vollständig und fristgerecht erfolgten, dient als Beruhigungspille. Dennoch sollten Anleger vor dem Hintergrund der Megapleiten der Infinus-Gruppe und von Prokon wachsam sein. Denn Captura refinanziert seine Geschäfte rund um Wohnimmobilien über sogenannte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Das heißt: Der Anbieter pumpt Anleger an. In der Kette der Gläubiger stehen die Darlehensgeber jedoch ganz hinten.
Am 17. Dezember eröffnete das Amtsgericht München das reguläre Insolvenzverfahren über die Captura GmbH (Az. : 1507 IN 2731/15). Schreckensnachricht für alle Anleger der Captura GmbH. Betroffene, die auf ein Stück vom Kuchen hoffen, könnten eventuell enttäuscht werden. Wie der Insolvenzverwalter am 21. Dezember 2015 mitteilte, soll Masseunzulänglichkeit vorliegen. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen womöglich nicht zur Deckung der Masseverbindlichkeit, u. a. Verfahrenskosten, ausreicht. Die Anlegergelder belaufen sich auf etwa 33 Millionen Euro. Das 2010 in Grasbrunn gegründete Planungsunternehmen für Bauprojekte, Captura GmbH, konnte mit hohen Provisionen von etwa 15 Prozent viele Vermittler werben, sodass wiederrum mehr Anleger angeworben werden konnten. Die Produkte wurden vom Münchner Unternehmen Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH verkauft. Besonders beliebt waren Nachrangdarlehen mit attraktiven Laufzeiten (180 bzw. 360 Tage). Die Zinsen beliefen sich auf bis zu 7, 95 Prozent.