Gerade für den Gerüstbau bestellen Dachdecker vermehrt Subunternehmer. Foto: Layher Manche Dachdecker hoffen durch Leiharbeit Engpässe überwinden zu können. Doch der Subunternehmereinsatz birgt Gefahren. Wir informieren, auf was Sie dabei achten müssen. Der Dachdeckerbetrieb hat die Möglichkeit, Leistungen durch einen anderen Betrieb, den so genannten Subunternehmer – häufig auch als Nachunternehmer bezeichnet –, erbringen zu lassen. Fachliteratur - BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk. Ein Subunternehmervertrag kommt immer dann zustande, wenn ein Dachdeckerbetrieb Bauleistungen ganz oder teilweise aufgrund eines gesonderten Vertrages an einen anderen Unternehmer (Handwerker) zur selbstständigen Ausführung vergibt. Hierbei handelt es sich dann um einen Subunternehmervertrag in der Form eines klassischen Werkvertrags. Durch den Werkvertrag wird der Subunternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks verpflichtet.
Über Brand Energy & Infrastructure Services Brand Energy & Infrastructure Services zählt nach Angaben des Unternehmens zu den führenden Anbietern für Industriedienstleistungen und Höhenzugangstechnik. Über Hünnebeck Der Name Hünnebeck reicht bis in das Jahr 1929 zurück und steht für Schalungen, Gerüste und Sicherheitstechnik, die sich durch hohe Qualität, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit auszeichnen.
Auch der Arbeitsgerüst-Hersteller oder -Vermieter sollte in die Pflicht genommen werden, beim Gerüstverleih die nötigen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie ein Arbeitsgerüst mieten informieren Sie sich bei den technischen Behörden über Gerüstbau Vorschriften und bitten Sie Ihren Gerüstbauer um ein Gespräch.
Bei Arbeitsgerüsten, die fahrbar sind, gelten ohnehin Sonderregelungen nach den DIN 4422. Um sicher zu stellen, dass für alle an der Baustelle beteiligten Arbeitskräfte ein minimales Sicherheitsrisiko besteht, sollen Gerüstbauer Sicherungsmaßnahmen, sowie Unfallverhütimgsvorschriften eingehalten werden. Arbeitsgerüst und Vorschriften Das Arbeitsgerüst soll in regelmäßigen Abständen sogenannten Gefährdungsbeurteilungen unterzogen werden. Es sollte immer mindestens ein Aufsichtsführender sicherheitsgeschulter Gerüstbauer oder Kolonnenführer vor Ort sein, der die Auf und Abbauarbeiten der Arbeitsgerüste auf ihre Richtigkeit hin überwacht. Mitarbeiter auf und an den Gerüsten sollten im Vorfeld über das sichere agieren auf Arbeitsgerüsten unterwiesen werden. Die persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Gurte und Sicherungshaken sollten auf ihre Tauglichkeit hin in Augenschein genommen werden. Darüber hinaus sollte auf die im September 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung geachtet besagt, dass Arbeitsgerüste, die sich in der Auf- bzw. Fachregeln für den gerüstbau pdf. Abbauphase befinden, mit einem Warnschild, das die Aufschrift: "Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet ist.