Grundschule In Oldenburg Achtjähriger bedroht Mitschüler mit Messer Aufregung an einer Schule in Osternburg: Ein Drittklässler hält einem anderen Jungen ein Taschenmesser an die Schulter. Was die Mutter des Opfers besonders ärgert, ist die Reaktion der Schulleitung. Oldenburg Aufregung herrschte in der vergangenen Woche auf dem Schulhof an der Paul-Maar-Schule in Osternburg. Unvermittelt hatte ein achtjähriger Drittklässler in der ersten großen Pause einen siebenjährigen Zweitklässler "am Kragen gepackt, an eine Wand gedrängt und ihm sein Taschenmesser an die Schulter gehalten", berichtet die Mutter des Opfers. Die umstehenden Schüler sollen geschrien haben, dann habe die Pausenaufsicht das Messer an sich genommen, der Achtjährige, der den vorgetäuschten Angriff kurz zuvor auf der Toilette bereits einem Freund des Siebenjährigen angekündigt haben soll, wurde umgehend für vier Tage suspendiert, hieß es. Er selbst sagte, er habe den Zweitklässler nur erschrecken wollen. Die Schulleitung bestätigte am Mittwoch zwar, dass es den Messer-Vorfall gegeben habe, sie wollte sich aber nicht weiter dazu äußern und verwies an die Pressestelle der Landesschulbehörde.
Nordrhein-Westfalen Schüler bedroht Mitschüler und Lehrer: Großer Polizeieinsatz 25. 11. 2021, 14:59 Uhr Brüggen (dpa/lnw) - Ein Schüler hat in Brüggen Mitschüler und Lehrer in seiner Klasse mit einer Waffe bedroht und damit einen großen Polizeieinsatz ausgelöst. Der Schüler habe sich aber sehr schnell freiwillig gestellt, teilte die Polizei mit. Niemand sei bei dem Vorfall am Donnerstag verletzt worden. "Durch das zeitnahe Eingreifen der Verantwortlichen konnte die Lage schnell beendet werden, ohne dass eine Person körperlich zu Schaden kam. Schnell waren die Polizei, das Ordnungsamt, die Feuerwehr und die Notfallseelsorge zur Stelle", schrieb der Schulleiter auf der Internetseite der betroffenen Einrichtung. Am Freitag werde Unterricht stattfinden, es gebe wegen der "hohen Betroffenheit" Unterstützungsangebote für Schüler, Eltern und Lehrer. Nach Informationen der "Rheinischen Post" hatte der Schüler - über dessen Alter von den Ermittlern keine Angaben gemacht wurden - mit einem Messer gedroht.
Polizei Pinneberg Elmshorn: 17-Jähriger bedroht Mitschüler (14) mit Messer An der Erich Kästner Gemeinschaftsschule in Elmshorn wurde ein 14 Jahre alter Schüler von einem 17-Jährigen mit einem Messer bedroht. Foto: HA An der KGSE kam es zu einem bewaffneten Raubüberfall unter Schülern. Der Täter ist mehrfach vorbestraft – und sitzt in Haft. Elmshorn. Nach dem bewaffneten Raubüberfall auf einen Mitschüler sitzt ein 17 Jahre alter Elmshorner in der Jugendhaftanstalt. Ein Richter erließ am Mittwoch einen Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Jugendlichen. Nach Polizeiangaben hat sich die Tat am frühen Dienstagnachmittag an der KGSE am Hainholzer Damm ereignet. Laut den bisherigen Erkenntnissen forderte der 17-Jährige gegen 13. 20 Uhr in einer Pause Geld von einem 14 Jahre alten Schüler und bedrohte diesen mit einem Messer. Der Raub, an dem auch ein zweiter Jugendlicher beteiligt war, ereignete sich während einer Pause innerhalb des Schulgebäudes. Polizei Pinneberg: 17-Jähriger bedroht Mitschüler mit Messer Nachdem das Opfer das geforderte Geld übergab, flüchtete der Täter aus der Schule.
Hamburg & Schleswig-Holstein 17-Jähriger bedroht Schüler mit Messer in Elmshorner Schule 05. 05. 2022, 14:33 Uhr (Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild) Bad Segeberg (dpa/lno) - In einer Schule in Elmshorn im Kreis Pinneberg hat ein 17-Jähriger einen 14-Jährigen mit einem Messer bedroht und beraubt. Zusammen mit einem Mittäter forderte der Jugendliche am Dienstag von dem jüngeren Mitschüler Bargeld, wie die Polizeidirektion Bad Segeberg am Donnerstag mitteilte. Bei einer Fahndung konnte der 17-Jährige schnell gefasst werden. Die Beamten fanden neben dem Messer auch Betäubungsmittel in seinen Taschen. Über den Mitttäter war zunächst nichts bekannt. Quelle: dpa
Laut Aussagen der Klassenkameraden soll er ein Multifunktions-Messer bei sich gehabt und während der 1. Hofpause mehrere Schüler damit bedroht haben. Sein Mitschüler Kevin (14) soll ihm das Messer aus der Hand gerissen und einen Lehrer auf die Situation aufmerksam gemacht haben. Der Lehrer sprach Tobias S. an, der ergriff die Flucht ergriff. Alarmierte Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf, einer der Beamten soll dabei gestürzt sein. Kurz darauf konnten sie Tobias S. jedoch überwältigen. Er wurde in Handschellen abgeführt. Zur Zeit befindet er sich in einer Kriseneinrichtung und wird stationär betreut. "Es gab keine Messerattacke", hieß es gestern in der Senatsbildungsverwaltung. Ein Lehrer habe gesehen, wie der Schüler die Waffe auf dem Schulhof vorgezeigt habe und sei daraufhin auf den Jugendlichen zugegangen. "Durch Zureden hat er den Jungen dazu gebracht, das Messer wieder wegzustecken", schildert Senatsbildungssprecher Jens Stiller das Geschehen. Der Pädagoge habe daraufhin Polizei und Jugendnotdienst verständigt.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 29. 11. 2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Hinsichtlich einer etwaigen Strafbarkeit kommt es darauf an, ob der ältere Schüler schon strafmündig ist, was aber erst mit der Verneinung des 14. Lebensjahr eintritt. Das heißt, die Polizei wird da nicht unbedingt weiterhelfen können, da sie nicht ermitteln darf. Nichtsdestotrotz muss natürlich die Schule und der Rektor der Schule handeln, im Rahmen deren Fürsorgepflicht für die anderen Schüler und im Rahmen der Schulhoheit, gegebenenfalls auch das Jugendamt, worauf ich äußersten Wert legen würde, bevor in der Tat etwas schlimmeres passiert. Die Schule hatte auch ein volles Handlungsministerium wie folgt: § 90 Abs. 1 - 3 Landesschulgesetz BW Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen "(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
2017 | 11:04 Ich antworte Ihnen auf Ihre Nachfrage hin gerne wie folgt: Es tut mir leid, wenn Sie hier noch nicht zufrieden sind, was ich gerne mit der Beantwortung erreichen möchte. Entschuldigen Sie, da hatte ich nicht nachgerechnet und dann ist es natürlich etwas völlig anderes, da dann unbedingt Anzeige und Strafantrag im Hinblick auf alle in Betracht kommenden Delikte bei der Polizei gestellt werden sollte. Ansonsten haben Sie nicht einen direkten Anspruch darauf, dass der Rektor (so oder so) handelt, können aber das über die Schulaufsichtsbehörde jedenfalls erreichen. Sie haben aber jedenfalls einen Anspruch dahingehend, dass alle diejenigen Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, Ihren Sohn zu schützen. Das schließt ein, dass mindestens die Versetzung in eine andere Schulklasse notwendig sein wird, insbesondere auch der zeitweilige Unterrichtsausschluss des Täters. Es gibt aber schon Urteile, die sogar bei einem solchen Verhalten einen sofortigen Schulausschluss für rechtmäßig halten.
Dass ich von der Trennpaste begeistert bin, hab ich dir ja bereits hier geschrieben. Ausprobiert hab ich es in der Form für diesen Kuchen und bei der Bratpfanne für dieses Brot. hat wunderbar geklappt! So schaut die Paste aus: Klick Liebe Grüße aus Niederbayern nach England, Renate. Backtrennspray selber machen road. Hallo Susasan, das Palmin hab ich im TM nicht geschmolzen, sondern bei Zimmertemperatur verwendet. Lieben Gruß, Hallo Renate, vielen Dank für die Info, dann werde ich mich morgen auch mal ans Zusammenrühren machen, damit ich meine Guggelhupfe nochmal ausprobieren kann. Wenn sie dieses Mal wieder so störrisch sind, dann haben sie ihr Bleiberecht verspielt... danke fuer die Blumen, freut mich das es so gefaellt. Und Susasan, ich hoffe ja wirklich fuer deine Formen, sonst bin ich ja dafuer verantwortlich das sie einsam im Muell sterben Oh nein, mein Mann kriegt die Krise, er meint wir haben eh schon viel zu viele Aber wir nehmen einfach mal an das es funktioniert und dann ist alles gut, hihi Guten Morgen Oh, Oh, muß ich den meinigen aber mal ganz schnell in Schutz nehmen.
Da löst sich wunderbar der Kuchen. An alle Silikonbackform-Bäcker: Meine Tupper-Tante sagt immer, die Silikonbackformen nicht mit Öl einpinseln, nur mit Butter. @Saxenmaedel: Silikonbackformen brauchst Du nie einpinseln! Habe ich bei meinen noch nie gemacht, der Kuchen kam immer in einem Stück raus und sah aus wie hast doch das Fett im Teig. LG @Schnuff: Ich hab mich nicht richtig ausgedrückt. Man braucht Silikonformen eigentlich nicht einfetten, wenn dann ABER NUR mit Butter und nicht mit Öl. Ich fette trotzdem ein, mir ist bschon passiert, dass Kuchen nicht zu 100% aus der Form kam. Bei Silikonformen braucht man durchaus Fett, wenn z. B. Bisquitteig verwendet wird (eigene schmerzhafte Erfahrung;-)... Backtrennspray | backdorf.de / Häussler GmbH. ) oder bei günstigen Formen. Habe auch einen Thermomix, hatte aber bisher nichts von dieser Mixtur gehört. Aktuell benutze ich noch ein Backtrennspray, aber man kann ja mal was Neues probieren. ehrlich: nicht wirklich neu, denn wer backt hat Mehl und Butter / Margarine sowieso zur Hand, d. h. Backform Mit Butter/Margarine auspinseln Mehl hineinstäuben, Überschuß auskippen, Teig einfüllen, fertig!
Hallo Steffi, ich habe deinen Tipp ja schon im Eisenbahnzug-Kuchen-Beitrag mitgelesen und probiere diese Einstreichmasse auf jeden Fall mit meinen Miniguggelhupfen aus. Wäre ja klasse, wenn man zu dem teuren Backtrennspray eine Alternative hätte..... hab noch eine Frage zum Palmin: lässt du das im TM erst mal bei 37 Grad schmelzen oder rührst du es im festen Zustand mit den anderen Zutaten zusammen? Hallo Steffi! Tolle Idee *begeistertbin*! Wie lange hält sich das? Worin, Glas oder Tupper? Kühlschrank oder doch wo anders? Bin sehr interessiert, denn das Spray ist ja auch nicht gerade billig! Hallo Steffi Das schreit mir nach "AUSPROBIEREN", denn in meiner Küche wird nur Low Carb gebacken. Da habe ich immer mal wieder Teige, die sich nur sehr schwer aus der Form lösen lassen. Viele Formen eignen sich auch nicht dafür, mit Backpapier ausgelegt zu werden. Das werde ich also umgehend testen und natürlich auch berichten. Danke für die Anregung!! :finga: vielen Dank für den tollen Tipp. Backtrennspray selber machen. Dafür hab ich dir fünf Sterne geschickt!