Unmittelbar vor dem Haus ( 20 m) liegt der Strand Seeblick Von den beiden Cabrio Dachfensterbalkonen im OG hat man gute Sicht auf den Wriakhrnsee in den Dnen. Meerblick Von der Terrasse, aus der Kche, vom Wohnzimmer aus, aus beiden Schlafzimmern im OG. berall Meerblick auf die offene See bis zu den Halligen und bei guter Sicht bis nach Pellworm Lage und Umgebung Das Ferienhaus Waterfront liegt im Süden Amrums in Wittdn und bietet einen unvergleichlichen Blick über Europas größten zusammenhängenden Sandstrand. Hier können Sie in maritimer Umgebung die Seele baumeln lassen. Ferienwohnung Casa del Mar in Wittdün auf Amrum - I love Amrum -. In der Nähe befinden sich ein Spielplatz, Restaurants, Cafés und eine Strandbar. Die Deiche am Watt und die Bohlenwege durch die Dünen eignen sich hervorragend für ausgedehnte Spaziergänge durch die Natur. Für alle Naturliebhaber ein Paradies und eine Erholung von Körper und Geist.
Verfügbarkeiten anzeigen Leistungen & Preise Informationen von Ihrem Gastgeber Beschreibung Unser 1906 gebautes und familiengeführtes Haus befindet sich in optimaler Lage in Wittdün, um Amrum zu erkunden und zu genießen. Mit nur wenigen Schritten erreichen Sie den Strand oder das Wattenmeer. Nach einem wunderschönen Tag auf der Insel, können Sie sich in unserem gemütlichen Garten ausruhen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne einen Grill bereit. Im Hof steht Ihnen ein PKW-Parkplatz und Fahrradständer zur Verfügung. Einen W-Lan-Zugang erhalten Sie vor Ort. Entfernungen: Strand 400 m Wattseite 200 m Ortskern 400 m Touristik-Information und Hafen 700 m Bushaltestelle 100 m Waschsalon/Kiosk 50 m Amrumer Badeland 750 m Anreise: Ab 16. 00 Uhr steht Ihnen Ihre Unterkunft zur Verfügung. Sollten Sie früher anreisen, ist es möglich, das Gepäck abzustellen. Bei uns werden Sie persönlich begrüßt. Abreise: Bis 10. Ferienwohnung amrum wittdün inselstr in today. 00 Uhr sollten Sie es "gepackt" haben. Bitte geben Sie uns die Möglichkeit, Ihre Unterkunft für die folgenden Gäste herzurichten.
Veranstaltungsort & Kontakt Fähranleger, Bushaltestelle Mole Inselstraße 14 25946 Wittdün auf Amrum
Amrum Residenz GmbH & Co. KG Inselstr. 10 25946 Wittdün auf Amrum
Neue Verfahren sorgen für mehr Flexibilität Das in die Jahre gekommene Stuttgarter Verfahren empfanden insbesondere Kritiker als veraltet. Angesichts der gleichzeitig wachsenden Globalisierung suchten viele beteiligte Parteien nach modernen und zugleich zukunftsgerechten Lösungen, die zusätzliche Transparenz sowie Flexibilität bieten. Sicher ist, dass das Stuttgarter Verfahren durchaus zur einst gegebenen Zeit seine Daseinsberechtigung hatte.
Das Stuttgarter Verfahren wurde ursprünglich zur Bewertung von Immobilien eingesetzt. Auf Grund der einfachen Berechnungsmethode fand es bis 2009 außerdem Anwendung bei der Bewertung von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Methode errechnete den gemeinen Wert von Unternehmen als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Heute findet man das Stuttgarter Verfahren noch als Abfindungsregelung in GmbH-Gesellschaftsverträgen, die vor 2009 gegründet wurden. Beim Stuttgarter Verfahren handelte es sich um ein Übergewinnabgeltungsverfahren. Man ging davon aus, dass der Wert eines Unternehmens grundsätzlich seiner Vermögenssubstanz entspricht. Für überdurchschnittliche Gewinne wurde ein Zuschlag ermittelt, der sich aus den vermuteten ausschüttungsfähigen Gewinnen der nächsten fünf Jahre ergab. Das Verfahren stammt aus den 50er Jahren. Die Stuttgarter Finanzverwaltung entwickelte es, um das damals stark kritisierte Berliner Verfahren abzulösen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 1. Januar 2009 schaffte das Stuttgarter Verfahren offiziell wieder ab.
Und auch im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht gibt es einen Nachfolger für das Stuttgarter Verfahren. Nach § 199 BewG kann der Wert eines Unternehmens bzw. eines Unternehmensanteils anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelt werden. Dieses kapitalisiert den durchschnittlichen vergangenheitsbezogenen Jahresertrag mit einem typisierten Kapitalisierungsfaktor. Das Stuttgarter Verfahren in Gesellschaftsverträgen Das Stuttgarter Verfahren tauchte auch außerhalb des Steuerrechts auf. So findet es sich noch immer in vielen älteren Gesellschaftsverträgen. Praktische Relevanz bekommt es insbesondere, wenn es um die Abfindung ausscheidender Gesellschafter geht. Sieht die GmbH-Satzung oder der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft für diesen Fall eine Berechnung der Abfindung nach dem Stuttgarter Verfahren vor, ist dieses grundsätzlich auch noch anwendbar. Die Verfassungswidrigkeit im Steuerrecht schlägt also nicht auf das Gesellschaftsrecht durch. Die anhand des Stuttgarter Verfahrens ermittelten Abfindungswerte sind daher zunächst einmal für die Gesellschafter verbindlich, obwohl sie in der Regel nicht den tatsächlichen Unternehmenswert ausdrücken.
Berechnung Die Berechnungen nach dem Stuttgarter Verfahren verlief in drei Schritten über die Ermittlung von Vermögenswert (V), Ertragshundertsatz (E) und die Berechnung des gemeinen Werts (X). Zur Ableitung des Hundertsatzes wird auf die Betriebsergebnisse als den Körperschaftssteuerbescheiden der letzten drei Jahre zurückgegriffen, die entsprechend angepasst werden. Zusätzlich wurden außergewöhnliche Posten abgezogen und Abschreibungen auf den Geschäftswert und Investitionszulagen hinzugezählt. Der Ertragshundertsatz und der Vermögenssatz ergeben schließlich den gemeinen Wert der Anteile. Dabei wurde der Ertragshundertsatz um eine Verzinsung des für den Anteilserwerb einzusetzenden Kapitals um zehn Prozent gekürzt. Eine Formel stellt den gemeinen Wert eines Unternehmens nach dem Stuttgarter Verfahren wie folgt dar: X = V + 5 (E-0, 1X). Dabei steht X für den Gesamtwert (gemeiner Wert), V für den Vermögenswert (Substanzwert) und E für den Ertragshundertsatz (Durchschnittsjahresertrag).
Das Stuttgarter Verfahren ist eine Methode zur Schätzung des Unternehmenswertes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei wird der gemeine Wert von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften geschätzt. Das Stuttgarter Verfahren wurde zum 1. Januar 2009 durch das Erbschaftsteuerreformgesetz abgeschafft; die Methode wird aber teilweise noch zwischen privaten Vertragsparteien eingesetzt. Anwendungsfälle [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Das Stuttgarter Verfahren wurde nach § 12 Abs. 2 ErbStG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG angewendet, wenn Anteile einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft durch Schenkung oder Erbschaft übergehen und sich deren Wert nicht aus Anteilsverkäufen ergab, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Das Verfahren ist in R96 ff. der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) geregelt, wurde aber nicht nur bei der Erbschaftsteuer angewendet, sondern auch in Verträgen oder GmbH-Satzungen als Bewertungsmethode gewählt. Hierbei ist es aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 24. September 1984 nur in einer modifizierten Form rechtlich zulässig.