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von RA Jan Lennart Müller News vom 04. 12. 2015, 09:42 Uhr | Keine Kommentare Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Bauer und Partner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der Werbung für "nickelfreie" Edelstahlschmuckstücke. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH in unserem Beitrag. 1. Was wird in der Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH konkret vorgeworfen? In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert: Unlautere Werbung für Edelschmuckstücke mit der Bezeichnung "nickelfrei" gerügter Verstoß auf: DaWanda Stand: 11/2015 2. Was wird von der Firma NB Technologie GmbH gefordert? Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht: Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung; Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen in pauschaler Höhe von 1.
Wie bereits berichtet wurde dieses am 04. Selbst wenn hiergegen Rechtsmittel eingelegt wurde ist die Berufung auf ein Patent nach unserer Auffassung nicht haltbar. Update 23. 03. 2015 Die NB Technologie vertreten durch die Rechtsanwälte spricht weiterhin Abmahnungen aus. wie bereits erörtert gehen wir von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung aus. Bei Rechtsmissbrauch besteht weder ein Anspruch auf Unterlassung noch auf Schadenersatz, GRUR 2002, 357 – Missbräuchliche Mehrfachabmahnung). Update: 08. 04. 2015 Auch im April mahnt die NB Technologie vertreten durch die Rechtsanwälte bauer und partne weiter ab. In dem uns vorliegenden Fall ist ein Shop bei dawda betroffen. Nach uns vorliegenden Information hat die nmb technologie in einigen Fällen einen Mahnbscheid beantragt. Die Summe soll bei ca. 6. 000 € liegen. Ebenfalls haben wir erfahren, dass die NB Technologie gegen den Widerspruch des PAtents am 09. 2015 Beschwerde eingelegt hat. Diese hat aufschwiebende Wirkung mit der Folge, dass sich die NB Technologie auf das Patent berrufen darf.
NB Technologies GmbH bietet Beratung, Entwicklung und Serviceleistungen für:
Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei bauer und partner vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma NB Technologie GmbH. Abgemahnt werden Schmuckverkäufer, die ihre Produkte mit "nickelfrei " bewerben. In der Abmahnung wurde Bezug genommen auf ein Europäisches Patent, welches Herr Peter Barth hat eintragen lassen. Der Patentanspruch bezieht sich auf die Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck. Dieser Werkstoff soll völlig frei von Nickel sein, was ein großer Vorteil für Allergiker darstellt. Wenn die angebotenen Artikel tatsächlich Nickel aufweisen, dürfte es sich wohl um eine wettbewerbswidrige Irreführung handeln. Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich eine Patentrechtsverletzung vorliegt. Berichten zu folge, stellt die Kanzlei bauer und partner mittlerweile jedoch ebenfalls auf eine wettbewerbswidrige Irreführung ab. Die uns vorgelegte Abmahnung stammt noch aus dem Jahr 2014, sodass die Kanzlei bauer und partner zwischenzeitlich auch anders vorgehen kann.
Abmahner: NB Technologie GmbH Vertreter des Abmahners: BRP Renaud & Partner Rechtsanwälte Gegenstand der Abmahnung: Schmuck aus Edelstahl mit "nickelfrei" zu bewerben, sofern dem verwendeten Edelstahl Nickel zulegiert wurde Stand: 07/2013 Bei einer Abmahnung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service: Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit Rechtsanwalt Gerstel und seinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Rechtsanwalt Gerstel muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann Ihnen Rechtsanwalt Gerstel jedoch keinen Rat dazu geben. Senden Sie uns daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z. B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten.
000, 00 EUR belaufen würde. Allgemeiner Hinweis zu dieser Abmahnung: Unterschreiben Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Vor allem ist zunächst zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Wettbewerbsverhältnis überhaupt besteht. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall dieses zwar abgeleitet aus dem Vorhandensein des Patentsrechts. Nach der hier vorliegenden Information ist dieses jedoch widerrufen worden (Stand 04. 11. 2014), wobei abzuwarten bleibt, ob diese Entscheidung bestand haben wird. Wie kann ich Ihnen helfen? Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email () einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!