Dies war und bleibt ein gravierender Irrtum, auch wenn in der Vergangenheit in Folge der Passivität der deutschen Finanzbehörden der Eindruck entstehen konnte, diese interessierten sich nicht für Besteuerungssachverhalte jenseits ihrer eigenen Verwaltungshoheit. Immer wieder haben wir Einwände zur Kenntnis nehmen müssen, dass die deutschen Finanzbehörden sich doch um Besteuerungssachverhalte in den Niederlanden überhaupt nicht kümmern werden. Oft wird auch vermutet, der deutsche Fiskus habe dort keinerlei Zuständigkeiten mehr. Auch wenn dies der Eindruck in der Vergangenheit gewesen sein sollte, so müssen wir doch zumindest ab der nahen Zukunft davon ausgehen, dass die deutschen Finanzbehörden ihre Ansprüche auch außerhalb der Landesgrenzen befriedigen werden. Dba deutschland niederlande germany. Ein erster Einstieg hierzu war die Übereinkunft der europäischen Finanzminister über die Versendung von Kontrollmitteilungen bei Besteuerungssachverhalten im Bereich der Kapitaleinkünfte. Grundsätzlich werden solche Kontrollmitteilungen der Mitgliedsstaaten aber auch bei Immobilientransaktionen praktiziert.
Es kommt regelmäßig vor, dass niederländische Anleger in Immobilien in Deutschland investieren und andersherum. Immobilien können auf zwei Weisen Einkünfte generieren, nämlich durch Einkünfte aus der wirtschaftlichen Nutzung (z. B. durch Vermietung) und durch Vermögensgewinn beim Verkauf. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland bestimmt, wo diese Einkünfte in Situationen besteuert werden, an denen beide Länder beteiligt sind. DBA Niederlande-Deutschland und Immobilien: Was ist eine Immobilie? Eine Immobilie ist, was gemäß nationaler Gesetzgebung des Landes in dem das betreffende Gut gelegen ist, als Immobilie betrachtet wird. Denken Sie dabei an Grundstücke, und alles, was dauerhaft mit diesem Grundstück verbunden ist, wie ein Wohnhaus oder ein (Betriebs)Gebäude. Schiffe und Flugzeuge werden laut Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland vom Begriff Immobilie ausgeschlossen. Niederlande | Das neue DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden. DBA Niederlande-Deutschland und Immobilien: Was sind Einkünfte aus einer Immobilie, und wo dürfen diese besteuert werden?
Es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer an mehr als 183 Tagen im Tätigkeitsstaat anwesend war. Ankunfts- und Abreisetage, Urlaubs- und Krankheitstage zählen mit, wenn sie unmittelbar vor, während oder nach der Tätigkeit liegen. 183-Tage-Regelung: Beispiel für die Berechnung der Aufenthaltstage Beispiel: Arbeitnehmer A ist für seinen deutschen Arbeitgeber mehrere Monate lang jeweils von Montag bis Freitag in den Niederlanden tätig. Seine Wochenenden verbringt er bei seiner Familie in Deutschland. Niederlande: Neues Doppelbesteuerungsabkommen ab 2016. Dazu fährt er an jedem Samstagmorgen von den Niederlanden nach Deutschland und an jedem Sonntagabend zurück in die Niederlande. Ergebnis: Auch die Samstage und Sonntage sind als volle Anwesenheitstage in den Niederlanden im Sinne der 183-Tage-Klausel zu berücksichtigen, weil sich A an diesen Tagen zumindest zeitweise dort aufgehalten hat. Abstellen auf die Ausübungstage Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts- bzw. Ausübungstage auf die Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat abgestellt (zum Beispiel Dänemark), ist hierbei jeder Tag zu berücksichtigen, an dem sich der Arbeitnehmer, sei es auch nur für kurze Zeit, in dem anderen Vertragsstaat zur Arbeitsausübung tatsächlich aufgehalten hat.
22. 06. 2012 ·Fachbeitrag ·Niederlande von RA FAStR Michael Bisle, Augsburg | Am 12. 4. 12 wurde das neue Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA- NL n. F. ) unterzeichnet. Es wird nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ab dem 1. 1. des Folgejahres anwendbar sein, vermutlich also ab dem 1. 14. Das DBA- NL n. ersetzt das bisherige, aus dem Jahr 1959 stammende Abkommen (DBA- NL a. ) einschließlich der Zusatzprotokolle. Nachfolgend werden die wichtigsten Neuregelungen dargestellt. | 1. Abkommensberechtigung (Art. 1 und Art. Dba deutschland niederlande die. 4 DBA- NL n. ) Bislang ergab sich die Abkommensberechtigung einer Person nach dem DBA- NL a. daraus, dass sie in einem der Vertragsstaaten einen Wohnsitz unterhielt, wobei bei juristischen Personen grundsätzlich der Ort der Leitung als Wohnsitz galt. Entsprechend dem OECD-MA regeln Art.