Hierbei wird Ihnen aber Ihre Behörde helfen und die entsprechenden Belege bei Ihnen anfordern. Wichtig ist, dass Sie alle Angaben umfassend und wahrheitsgemäß abgeben. Hilfe in schweren Zeiten Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, müssen Sie ein paar Wochen warten. In dieser Zeit wird Ihr Antrag geprüft und im besten Fall positiv beschieden. Mit dem Lastenzuschuss haben Sie die Möglichkeit, auch in finanziell angespannten Zeiten Ihre selbst genutzte Immobilie für sich und Ihre Familie weiter zu halten. BMI - Wohngeld. Übrigens wurde ab Januar dieses Jahres das Wohngeld erhöht. Von der Reform können auch Eigentümer profitieren. Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Lastenzuschuss. Einen Ermessensspielraum der Behörde gibt es nicht. Scheuen Sie sich also nicht, Ihren Antrag von Ihrer Wohngeldbehörde prüfen zu lassen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum für Eigentümerinnen und Eigentümer. Entsprechende gesetzliche Regelungen bezüglich des Wohngelds finden sich im Wohngeldgesetz – kurz WoGG. Im Folgenden erhalten Sie Informationen, welcher Personenkreis Anspruch auf Wohngeld hat und welche Personen keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld für Eigenheimbesitzer und Selbstständige. Oder nutzen Sie hier die individuelle Beratung für Ihre Fragen zum Wohngeld. Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Im Grunde genommen haben Bürger, die einkommensschwach sind, einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Diese staatliche Sozialleistung muss von den Anspruchsberechtigten nicht zurückgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind zum einen Mieter, zum anderen Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Letztere haben Anspruch auf einen Lastenzuschuss, Mieter hingegen auf einen Mietzuschuss.
Damit Wohnungs- oder Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, nicht schlechter gestellt werden als Mieter, können auch sie den Zuschuss beantragen. Dabei werden genau wie bei Mietern angemessene Wohnkosten entsprechend des Mietniveaus am Wohnort bezuschusst.
Wer dafür Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Wohngeldformel ( § 19 WoGG). Mit der Wohngeldreform 2016 wurden die Rundungsregeln für die Berechnung des Wohngelds vereinfacht. Damit wird künftig der Wohngeldbetrag auf einen Euro genau ausgerechnet. Die Wohngeldtabellen bieten daher lediglich eine Orientierung zur Höhe des Wohngeldes. Sie geben nicht den exakten Wohngeldbetrag an, sondern eine Spanne ("von…bis").