Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 Um allen unseren Gästen einen unbeschwerten Aufenthalt bei uns zu ermöglichen, haben wir uns gründlich auf die derzeitige Situation rund um COVID-19 vorbereitet. Dazu haben wir das vorliegende Hygiene- und Infektionsschutzkonzept aufgestellt. Es verfolgt das Ziel, alle Gäste, Beschäftigte und Mitarbeiter/innen des Hauses bei ihrem Aufenthalt in unseren Gebäuden zu schützen und einen Seminar- und Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen. Damit das gelingen kann, ist jede/r in unseren Gebäuden angehalten, die folgenden Leitlinien einzuhalten. Präambel Mit dem vorliegenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gewährleisten wir, dass der Betrieb im Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal unter den spezifischen Gegebenheiten während der Corona-Pandemie verantwortbar und unter Ausschluss absehbarer Risiken fortgeführt werden kann. Informationen für die Gäste * Nur Personen ohne Corona-Symptome dürfen unser Gelände betreten.
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis wie eine Kündigung. Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages gegenüber der Kündigung ist das Entfallen etwaiger Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch der Betriebsrat ist nicht einzuschalten. Eine Kündigungsschutzklage hat der Arbeitgeber nicht zu befürchten. Im Allgemeinen gilt damit beim Aufhebungsvertrag die zivilrechtliche Vertragsfreiheit, die der versierte Rechtsanwalt im Sinne seines Mandanten auszunutzen hat. Eine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes darf jedoch im Aufhebungsvertrag nicht vorliegen. Der Abwicklungsvertrag Sollen nach einer Kündigung des Arbeitgebers zwischen den Parteien einvernehmlich die Modalitäten des Ausscheidens des Arbeitnehmers geregelt werden - insbesondere um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden -, erfolgt dies durch einen Abwicklungsvertrag. Mögliche Inhalte eines Abwicklungsvertrages bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können sein: Bestätigung der Kündigung, ihrer Wirksamkeit und des Zeitpunkts Regelung von Resturlaub bzw. Urlaubsabgeltung Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber Aushändigung der Arbeitspapiere Höhe einer etwaigen Abfindung Widerruf, Anfechtung und Rücktritt vom Aufhebungsvertrag Wer sich von einem Aufhebungsvertrag lösen will, den er geschlossen hat, hat verschiedene Möglichkeiten.
Übernachtungsgäste halten sich bis zum Eintreffen eines Arztes dazu in ihrem Zimmer auf bzw. reisen ab. Tagesgästen wird ein Raum von den Mitarbeiterinnen des Gästeempfangs zugewiesen, in dem sie sich bis zur Abstimmung mit einem Arzt aufzuhalten haben. * Vorzugsweise wird um bargeldloses Begleichen der Rechnungen gebeten. * Generell sind alle Aushänge und Hinweise im Gelände zu beachten. * Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist Bestandteil des Belegungsvertrages und auf den Internetseiten unter veröffentlicht. Seminarbetrieb * Die Leitungen/Veranstalter werden vor Veranstaltungsbeginn auf die Hygieneschutzverordnung und die damit verbundenen Einschränkungen im Seminarbetrieb hingewiesen. * Die Seminarräume sind durch die Veranstalter mehrmals täglich zu lüften (Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten). Die Stoßlüftung hat mindestens alle 30 Minuten zu erfolgen, in jeder Seminarpause und vor jeder Seminareinheit. * Pädagogische Interaktionen, die zu einem unmittelbaren Körperkontakt führen, sind nicht gestattet.
Aus unseren Daten und Erkenntnissen können wir auch keine Evidenz ableiten, die eine Forderung nach abweichender Einordnung in die Impfreihenfolge rechtfertigen würde. Die Coronavirus-Impfverordnung finden Sie hier. Änderung der Arbeitsschutzverordnung Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht täglich den aktuellen Stand der Impfungen. Ein Trost: Ab nächster Woche müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein wöchentliches Testangebot machen - für Beschäftigte aus dem Bereich Transportdienstleistungen sogar mindestens zweimal pro Woche. Für manche Fahrer in Süddeutschland gibt es nun immerhin eine "Rollende Arztpraxis" zum Testen und möglichen Impfen. "Wir engagieren uns seit Jahren bei DocStop, der medizinischen Unterwegsversorgung", sagt Jan Plieninger, Geschäftsführer der BFS Business Fleet Services GmbH. "Deshalb haben wir einen MAN Reisebus zu einem Test- und Impfbus umgebaut, der auch auf Rastplätzen und Autohöfen Halt macht und dort zusammen mit DocStop Tests durchführt. Der nächste Termin ist am 28. April auf dem Autohof Wörnitz. "
* Bei moderierten Prozessen wird sichergestellt, dass Moderationskarten, Arbeitsblätter, Texte und Stifte etc. jeweils vorab verteilt und möglichst zwischen Personen nicht getauscht werden. * Die Arbeit an Moderationswänden erfolgt jeweils durch einzelne Personen nacheinander. Anweisungen für das Personal * Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt (Gästeempfang, Küche etc. ) sind verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Testnachweis zu führen. Der Nachweis über die Testung ist von diesen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Die Tests werden vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur Testung besteht nicht für Personen, die geimpft oder Genesen sind. * Es ist auf das richtige Desinfizieren der Hände sowie das richtige Ausziehen von Einweghandschuhen zu achten. * Bei möglichem Gastkontakt im Innen- und Außenbereich (Unterschreitung des 1, 5 m-Abstandes) besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Standards.