Einrichtung von Büros und Objekten mit erhöhten Brandschutzvorgaben Möbel Brandschutz ist in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr ein sprichwörtlich "heißes" Thema. Als etablierter Büro- und Objektausstatter erreichen uns immer wieder Anfragen zu Möbeln, die schwer entflammbar sind: Sitzgruppe schwer entflammbar, Loungesessel bzw. Loungemöbel schwer entflammbar, schwer entflammbare Büromöbel und Bürostühle … Kurz: Brandschutz Möbel für öffentliche Gebäude generell. Kein Wunder: Wenn es um den professionellen Einsatz von Polstermöbeln und Stühlen in gewerblich genutzten Gebäuden und in öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr geht, sind oft Objektmöbel gefragt, die nicht brennbar sind. Oder anders: Objektmöbel, die schwer entflammbar bzw. feuerfest sind. Möbel mit geringer Brandlast also, die im Fall des Falls die Ausbreitung des Brandes verhindern oder zumindest stark verzögern, um damit Menschenleben zu retten. Schwer entflammbare Sitz- und Objektmöbel – Brand-Feuer.de. Wenn Möbel & Stühle besonderen Schutz verlangen lento Brandschutz Möbel für öffentliche Gebäude – Fragen Sie an!
Organisatorischer Brandschutz Für den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden werden je nach Größe und Anzahl der dort arbeitenden Menschen bzw. Besucher ein oder mehrere Brandschutzbeauftragte bestellt. DIN 18040-1 - Öffentlich zugängliche Gebäude - nullbarriere. Diese Menschen kümmern sich um die EInhaltung und Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Darunter fällt auch die Schulung mit dem Umgang brennbarer Stoffe oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes. Schulungen im Brandschutz Um Brände zu verhindern und im Ernstfall den Schaden gering zu halten, veranstalten Technikervereine wie der TÜV regelmäßig Seminare für Betreiber und Arbeitgeber. Hier erhalten die Seminarteilnehmer Informationen zur Verantwortlichkeiten, Brandgefahren und Brandursachen sowie zur Planung des vorbeugenden Brandschutzes. Darüber hinus werden sie instruiert, was im Notfall zu tun ist.
Anordnung notwendiger Flure Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind notwendige Flure vorzusehen. Bei Sonderbauten, wie z. Hochhäusern, sind besondere Anforderungen an die Flure zu berücksichtigen, die in den entsprechenden Verordnungen oder Richtlinien (z. Muster-Hochhaus-Richtlinie) festgelegt sind. Nicht notwendig sind i. d. R. Flure innerhalb von Wohnungen oder von Nutzungseinheiten mit ≤ 200 m² sowie bei Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und deren Nutzfläche in einem Geschoss ≤ 400 m² beträgt.
Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Baulicher Brandschutz Der bauliche Brandschutz befasst sich mit dem Verhalten von Baustoffen bei Feuer sowie der Gebäudeplanung und Installation von Löschanlagen. Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren Fluchtwegplanung Brandverhalten von Baustoffen Feuerwiderstand von Baustoffen reaktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen aktive Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion Anlagentechnischer Brandschutz Der anlagentechnische Brandschutz befasst sich mit technischen Anlagen, die der Verbesserung des Brandschutzes dienen. Elektroinstallation mit hoher Dezentralität und Fehlerstromschutzschalter Brandmeldeanlagen Rauchansaugsysteme Rauchwarnmelder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Löschanlagen (Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen) Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Flucht- und Rettungswegbeleuchtung Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungsweg etc.