Mein Bekannter meinte, dass sie erst wieder gehen und am nächsten Tag wieder kommen werden. Ich habe entgegnet, dass die das so nie machen würden, weil der Delinquent - auch wenn er nicht zu Hause gewesen wäre - von jemand informiert werden könnte, dass Polizei da war und er in der Zwischenzeit die Beweismittel beseitigen könnte oder bei Haftbefehl selbst flüchten könnte. Das wäre ein Risiko, dass die Polizei nicht eingehen wollen würde. Aber wie es genau geregelt ist oder wie es genau die Vorschriften sagen, bzw. wie die Theorie und tatsächliche Praxis ist, wissen wir beide nicht. Daher habe ich die Frage hier gestellt, wo sich die Leute damit auskennen und sagen können, was wirklich Realität ist. Viele Grüße Markus # 1 Antwort vom 20. Haftbefehl erhalten – Tipps vom Strafverteidiger für die Untersuchungshaft. 2008 | 19:49 Von Status: Lehrling (1528 Beiträge, 350x hilfreich) Das kommt völlig auf die Umstände des Einzellfalles an. Durchsucht wird grundsätzlich sofort. Das macht wie Sie bereits angesprochen haben auch Sinn. Anderenfalls wäre der Beschuldigte gewarnt und könnte Beweismittel fortschaffen.
Denkbar wäre sogar ein zivilprozessualer Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung. Nicht in all diesen Fällen könnte die JVA etwas mit Ihnen oder Ihrem Namen anfangen. Daher sollten Sie sich nicht an die JVA wenden. Um zu verhindern, dass die Beamten erneut versuchen, Sie in Haft zu nehmen oder zur Fahndung auszuschreiben, sollten Sie auch nicht auf eine telefonische Kontoaktaufnahme durch die Polizei warten. Ich empfehle Ihnen vielmehr, sich in der Gestalt zu stellen, dass Sie einfach die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen und dort die Situation schildern. Haftbefehl wann kommt die polizei simulation. Ob bzw. welche Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl eingelegt werden könnten, kann ich gegenwärtig nicht beurteilen. Hier käme es darauf an, den gesamten Vorgang zu kennen, also eine Akteneinsicht in die gegen Sie geführte Ermittlungsakte zu nehmen. Sollten Sie unmittelbar nachdem Sie sich gestellt werden in Gewahrsam genommen werden, sollten Sie telefonisch Kontakt zu einem bei Ihnen vor Ort ansässigen (Pflicht-)Verteidiger aufnehmen und diesen damit beauftragen, wenn möglich, gegen den Haftbefehl vorzugehen.
Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 3 StPO Besteht die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet oder verändert werden, oder kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte Zeugen oder sonstigen Personen mit Gewalt droht oder anders auf sie einwirkt, kann die U-Haft ebenfalls angeordnet werden. Verdacht eines Schwerverbrechens Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen. Wiederholungsgefahr gemäß § 112a StPO § 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht. Es handelt sich vor allem um Sexualstraftaten und Mord und Totschlag.