Jedes Projekt durchläuft von Anfang bis Ende verschiedene Phasen. Für den Projekterfolg ist es entscheidend, diese Phasen bewusst zu definieren. Die Planung von Projektphasen ist eine der ersten und grundlegenden Managementaufgaben in einem Projekt. Bgh 2 prüfung pro. Egal, ob Ihr Projekt groß oder klein ist, die Unterteilung in Phasen trägt zur Verbesserung der Qualität und Kontrolle bei. Lassen Sie uns einen Blick auf die beiden gängigsten Methoden werfen. Allgemein gesagt, kann eine Projektphase als ein bestimmter Zeitrahmen verstanden werden, in dem vordefinierte Aktivitäten ausgeführt werden, um ein Projekt oder ein Teilprojektziel zu erreichen. Jede Phase zielt darauf ab, ein spezifisches Ergebnis zu erstellen, das es einfach macht, Anfang und Ende einer Projektphase festzulegen. Einige Methoden unterscheiden zwischen Projektphasen und Projektmanagement-Phasen. Letzteres bezieht sich auf logisch zusammenhängende Projektmanagement-Aktivitäten, die in einer Projektphase mehrfach ausgeführt werden können.
Eine Ausdehnung der §§ 119 ff. im Wege der Analogie kommt aufgrund des geschlossenen Anfechtungssystems nicht in Betracht. Grundsatzentscheidung des BGH in NJW 1998, 3192 ff. = BGHZ 139, 177 ff. zur analogen Anwendung des § 119 Abs. 1 BGB auf den Fall des erkannten Kalkulationsirrtums. 391 § 119 Abs. 2 gibt ein Anfechtungsrecht für den Fall, dass die fehlerhafte Motivation auf einem eigenen Irrtum beruht. § 119 Abs. 2 sieht dabei ein Anfechtungsrecht aber nur für ganz bestimmte Motivirrtümer vor, nämlich den Irrtum über solche Eigenschaften der vom Rechtsgeschäft betroffenen Person oder Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Eine weitreichendere Relevanz von Motivirrtümern sieht das Erbrecht in §§ 2078 Abs. 2, 2079, 2308 BGB vor. 2. Eigenschaften einer Person oder Sache 392 "Eigenschaften" i. S. d. Abschlussprüfungen für 2.500 IHK-Azubis in Oberfranken starten | BR24. § 119 Abs. 2 sind neben den natürlichen Beschaffenheiten auch sonstige tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse, soweit sie für die Wertschätzung und Verwendbarkeit von Bedeutung sind und der Person bzw. Sache nicht nur vorübergehend unmittelbar anhaften.
389 Der Geschäftswille ist vom Motivirrtum nicht direkt betroffen. Das, was Motiv ist, ist nicht Gegenstand des Geschäftswillens – es soll ja nicht inhaltlicher Bestandteil des Geschäfts werden. Hinweis Hier klicken zum Ausklappen Beim Motivirrtum irrt der Erklärende nicht darüber, was er sagt oder was er mit seiner Äußerung zum Ausdruck bringt, sondern über Umstände, die ihn zu der Erklärung gebracht (motiviert) hatten, aber selbst nicht Bestandteil des Rechtsgeschäfts werden sollten. 390 Allerdings lassen §§ 119 Abs. 2 wie auch 123 hiervon Ausnahmen zu. In besonderen Fällen soll also das Interesse des Erklärenden an einer fehlerfreien Willensgrundlage geschützt werden. Dabei unterscheiden die Vorschriften danach, ob es sich um einen eigenen, sozusagen selbst verschuldeten, internen Fehler handelt und danach, ob dieser Fehler von außen hereingetragen wurde. Bgh 2 prüfung 2. Hinweis Hier klicken zum Ausklappen Die in den §§ 119 ff. vorgesehene Abwägung zwischen dem Interesse des Erklärenden an einer Verhinderung ungewollter Rechtsfolgen und dem Interesse der betroffenen Personen nach möglichst großer Rechtssicherheit stellt eine abschließende Abwägung dar.
(2) Erkennt der Angeklagte den vom Antragsteller gegen ihn geltend gemachten Anspruch ganz oder teilweise an, ist er gemäß dem Anerkenntnis zu verurteilen. (3) 1 Die Entscheidung über den Antrag steht einem im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Urteil gleich. 2 Das Gericht erklärt die Entscheidung für vorläufig vollstreckbar; die §§ 708 bis 712 sowie die §§ 714 und 716 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3 Soweit der Anspruch nicht zuerkannt ist, kann er anderweit geltend gemacht werden. 4 Ist über den Grund des Anspruchs rechtskräftig entschieden, so findet die Verhandlung über den Betrag nach § 304 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung vor dem zuständigen Zivilgericht statt. (4) Der Antragsteller erhält eine Abschrift des Urteils mit Gründen oder einen Auszug daraus. Prüfung 830 I 2 BGB | Karteikarten online lernen | CoboCards. (5) 1 Erwägt das Gericht, von einer Entscheidung über den Antrag abzusehen, weist es die Verfahrensbeteiligten so früh wie möglich darauf hin. 2 Sobald das Gericht nach Anhörung des Antragstellers die Voraussetzungen für eine Entscheidung über den Antrag für nicht gegeben erachtet, sieht es durch Beschluss von einer Entscheidung über den Antrag ab.