Solche Bedingungen sind aber gemäß § 309 BGB unwirksam! Wie so oft: Frage des Einzelfalls Ob der Restaurantbetreiber für Schäden an der Garderobe und Verluste haftbar gemacht werden kann, hängt von der jeweiligen Situation ab. Beispiel: Befindet sich die Kleidung in Sichtweite des Gastes und hat er sie womöglich selbst dort aufgehängt, so liegt die Garderobenhaftung tatsächlich nicht bei dem Betreiber. Das Schild "Für Garderobe keine Haftung" weist dann lediglich auf diese Tatsache hin – denn auch ohne das Schild müsste der Gastwirt nicht haften! Sonderfall: zentrale Garderobe Anders ist die Lage, wenn Kleidungsstücke an einer zentralen Garderobe abgegeben werden und möglicherweise sogar dafür bezahlt wird. Diese Variante kommt in der Regel im Theater vor, aber auch in der Gastronomie ist eine solche Ausgestaltung möglich. In diesem Fall schließt der Gast mit dem Betreiber einen Verwahrungsvertrag. Dann kann der Betreiber auch mit einem Schild mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung" seine Haftung nicht pauschal ausschließen.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung muss der Wirt haften, denn der Gast kann seine hinterlegte Kleidung nicht ständig sehen. Klauseln wie "Für Garderobe keine Haftung" formulieren de facto Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die einen Vertragspartner jedoch nicht unangemessen benachteiligen dürfen. "Mit dem Hinweis auf seinem Schild versucht der Betreiber aber offensichtlich jede Haftung, sei es auch für Vorsatz, auszuschließen. Wäre diese Klausel wirksam, würde das bedeuten, dass keine vertraglich Haftung bestünde, selbst wenn seine Mitarbeiter die Jacken mit voller Absicht verlieren, verschenken oder beschädigen. Das kann ersichtlich nicht richtig sein. Und das ist es auch nicht. Die Klausel ist zu weit gefasst und schließt daher mehr aus, als das Gesetz erlaubt. Der Betreiber könnte bestenfalls seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Tut er dies nicht ausdrücklich, kann er sich auch nicht darauf berufen. Der Hinweis ist daher falsch und das Schild entsprechend nutzlos.
Ein Schild im Restaurant mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung" genügt nicht immer, um Schadenersatzansprüche von Gästen abzuwehren. Bei unbewachten Garderoben verhält es sich komplizierter: Nimmt der Gastwirt Sachen in Obhut, z. B. in einem separaten, durch den Gast nicht einsehbaren Raum, so haftet er meist im Schadenfall. Auch unabhängig davon, ob ein Schild auf die Verlustmöglichkeit aufmerksam macht oder nicht. Wird ein in der Gastgarage befindliches Auto beschädigt oder entwendet, ist der Hotelier in der Pflicht, den Schaden zu begleichen. Die Haftungsfrage ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig: Sie ist in Schadenfällen immer wieder neu zu klären, denn eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Schutz durch Versicherung des Verwahrungsrisikos "Im Schadenfall sind Kunden oft verärgert, dementsprechend ist es wichtig, eine umfassende Betriebshaftpflicht-Versicherung zu haben", rät Peter Knaus, Bereichsleiter Industrie- und Firmenkundenhaftpflicht von der AXA Versicherung.
Willkommen bei "Für Garderobe keine Haftung" Wir sind Für Garderobe keine Haftung, ein Improensemble aus Wiesbaden. Vor über 20 Jahren haben wir uns der Kunst des spontanen Theaters verschrieben. Wir spielen ohne gelernten Text und doppelten Boden. Unsere Geschichten entstehen im Moment und sind kurz darauf auch wieder vorbei. Neben dieser völligen Freiheit, könnt ihr bei uns auch Teil von interaktiven Krimis werden, in denen ihr Verdächtige befragen und einen Kriminalfall lösen könnt. Das geht entweder beim Krimi Spiel, in Frankfurt, oder beim Online Krimi Spiel, von deinem Sofa aus. Unsere aktuellen Termine findet ihr hier, dort steht auch immer, wo es Tickets gibt. Das Online Krimi Spiel Jederzeit ein Knaller und 100% corona-konform: Unser Online Krimi Spiel. Erlebt eine interaktive Verbrecherjagd mit live Schauspieler:innen im Internet. Ermittelt im Team mit Freunden aus Nah und Fern - und verhört die Verdächtigen live per Videokonferenz. Bereits über 300 Vorstellungen und bald auch in eurem Wohnzimmer!
Hängt der Gast seinen Mantel selbständig an einem Platz ab, wo er diesen seinen Aufenthalt über nicht beobachten kann, so ist in diesem Fall ein Schild zwar zutreffend jedoch überflüssig, da in dieser Situation die Haftung des Wirtes auch ohne Aushang, aufgrund fehlender Schutzwürdigkeit des Gastes, rechtlich ausgeschlossen ist. Im Streitfall liegt die Beweislast jedoch bei dem Gast, da es ihm obliegt den dahingehenden Willen des Wirts, sich in Hinblick auf die Garderobe vertraglich verpflichten zu wollen, dar zulegen. Also überlegen Sie sich als Gastwirt gut wie Sie ihre Garderobe ausgestalten und falls Sie keine Haftung für die Kleidung ihrer Gäste übernehmen wollen, dann verzichten Sie trotzdem lieber auf ein diesbezügliches Schild und richten Sie stattdessen die Garderobe so ein, dass der Gast die Möglichkeit ihrer Einsicht während seines Aufenthalts genießt und so in Ruhe Speisen und Ihr Lokal zufrieden verlassen kann! Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.