Bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 LBauO Rheinland-Pfalz): Bauliche Anlagen werden in § 2 Abs. 1 Satz 1 LBauO Rheinland-Pfalz definiert. Danach sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. § 2 Abs. 1 LBauO Rheinland-Pfalz: Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Verbindung mit dem Erdboden: Voraussetzung für das Vorliegen einer baulichen Anlage ist zunächst, dass diese eine entsprechende Verbindung mit dem Erdboden aufweist. Eine solche Verbindung kann beispielsweise durch ein Fundament oder eine Verankerung im Erdreich gegeben sein. Baurecht | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Entscheidend ist, dass sich die Unbeweglichkeit des Grundes und des Bodens auf die Anlage überträgt. Bauliche Anlagen sind danach: Parkplätze Carports Schwimmbecken Pergola Masten Haus Garage Keine baulichen Anlagen - mangels unmittelbarer Verbindung mit dem Erdboden – sind demgegenüber: Antennen auf dem Dach eines Gebäudes an einer Hauswand angebrachte Plakattafel Für eine Verbindung mit dem Erdboden soll es ausreichend sein, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht.
Von einer Nutzungsänderung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die beabsichtigte Nutzung einem anderen Tatbestandsmerkmal der Vorschrift über die Art der baulichen Nutzung oder der gewerblichen Nutzung zuzuordnen ist, als die bisherige Nutzung. Beispiele: Ein ehemaliges Wohnhaus wird in ein Bürogebäude umgenutzt. Ein ehemaliges Hotel wird in eine Diskothek /Spielhalle umgenutzt. Ein Einzelhandelsgeschäft wird in einen Großhandel umgenutzt. Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäudes zu Wohnzwecken Änderung einer Spedition in einen Kfz-Handel Schuh-Einzelhandelsgeschäft in einen Schuh-Lager-Verkauf Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung Änderung einer Arztpraxis in einen Kindergarten Schwierig ist eine Abgrenzung dann, wenn nur eine Nutzungsintensivierung vorliegt. Dann ist es fraglich, ob bereits eine Nutzungsänderung gegeben ist. Baugesetz rheinland pfalz region. Beispiel: Wird beispielsweise die Sperrzeit bei einer Diskothek verkürzt, kann dies ggfls. noch eine bloße Nutzungsintensivierung – ohne Nutzungsänderung – sein.
Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung Soll in Rheinland-Pfalz eine Bauart gemäß § 17a LBauO zur Anwendung kommen, für die es keine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik gibt, oder die von Technischen Baubestimmungen nach § 87a Abs. 2 oder Nr. 3 Buchstabe a LBauO wesentlich abweicht oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, so ist gemäß § 17a Abs. 2 LBauO eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erforderlich. BAULICHE ANLAGE - 1601533881s Webseite!. Zuständige Stelle Ministerium der Finanzen Oberste Bauaufsichtsbehörde Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz Antragsteller Es ist nicht vorgeschrieben, wer den Antrag stellt. Im Regelfall ist der Antragsteller ein am Bau Beteiligter, wie der Bauherr, der Entwurfsverfasser, das ausführende Unternehmen, Hersteller oder Lieferant bestimmter Komponenten. Der Antragsteller ist, soweit im Antrag nichts anderes angegeben wird, auch Empfänger des Bescheids einschließlich des Gebührenbescheids. Ein gesonderter Gebührenbescheid wird nicht erteilt.
Sie hoffe, dass sich mit der verbesserten Landesförderung auch verstärkt private Wohnungsbaufirmen engagierten, sagte Seiler. Die soziale Wohnraumförderung sei auch auf dem Land attraktiv, sagte Ahnen. Sie nannte eine neue Kreiswohnungsbaugesellschaft Mainz-Bingen. Sie hoffe, dass dieses gute Vorbild in weiteren Landkreisen Schule mache. § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren - dejure.org. Die Kreiswohnungsbaugesellschaft (KWBG) Mainz-Bingen ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Kreises. Für soziale Wohnungsbauprojekte in den Gemeinden wird eine eigene Gesellschaft gegründet. Dabei bringt die Kommune das Grundstück ein und hält 51 Prozent der Gesellschaftsanteile, die KWBG übernimmt 49 Prozent. "Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in unserer Region ist sehr hoch", erklärte am vergangenen Montag Landrätin Dorothea Schäfer (CDU). "Deshalb ist es gut, dass wir dem nun etwas entgegensetzen können. " Quelle: dpa
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