Schutzwürdige Interessen Dritter, insbesondere der potentiellen Erben, stehen nicht entgegen. Zwar haben diese bislang, soweit sie überhaupt angehört werden könnten, der Erteilung der begehrten Akteneinsicht nicht zugestimmt. Daraus folgt jedoch nicht bereits, dass deren eventuelle Interessen, den Akteninhalt geheimzuhalten, gegenüber dem Vollstreckungsinteresse der Nachlassgläubiger als vorrangig zu bewerten wäre. Zur Verweigerung der Akteneinsicht genügt nicht bereits jedes Interesse aus der Privatsphäre oder dem Vermögensbereich eines Beteiligten. Anspruch Pflichtteilsberechtigter auf Akteneinsicht in die Nachlassaufstellung. Vielmehr müssen im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, welche die Geheimhaltung ausnahmsweise notwendig erscheinen lassen (BayObLGZ 1956, 114; Keidel/Sternal, FamFG, 18. 23). Derartige Umstände sind hier nicht einmal ansatzweise ersichtlich und auch nicht von Seiten der potentiellen Erben behauptet worden. Im Gegenteil würde die Verweigerung der Akteneinsicht angesichts der Vorgaben des § 352 FamFG dazu führen, der Antragstellerin das Recht zu verweigern, ihre Ansprüche gegen den oder die Erben ihres Schuldners jemals durchsetzen zu können, da für sie anderweitige Erkenntnismöglichkeiten nicht bestehen.
Gerade im Strafverfahren kann die Beantragung der Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt jedoch sinnvoll sein, weil dieser ein umfangreicheres Akteneinsichtsrecht hat und dieses Recht auch schneller umsetzen kann. Strafverteidiger stellen ein Organ der Rechtspflege dar, weshalb diesen eine effektive Verteidigung im Strafverfahren ermöglicht werden muss. Gemäß § 147 StPO hat der Rechtsanwalt daher nicht nur ein Recht auf Akteneinsicht, sondern auch ein Recht auf Einsicht in die Beweisstücke. Hierzu zählen Schriftstücke, Tonbandaufnahmen oder Bildmaterial. Zusätzlich hat die Beantragung durch einen Rechtsanwalt den Vorteil, dass dieser die Akte mit dem Betroffenen besprechen kann. Juristische Laien wissen in der Regel nicht, wie der Akteninhalt gerade im Strafverfahren zu bewerten ist. Einsicht nachlassakte master class. Wie wird die Akteneinsicht beantragt? Grundsätzlich gilt, Akteneinsicht ist immer bei der zuständigen Behörde oder Gericht zu stellen. Hier sollte immer das entsprechende Akten- oder Geschäftszeichen angegeben werden.
Oberlandesgericht Brandenburg – Az. : 3 W 126/19 – Beschluss vom 28. 11. 2019 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 28. 08. 2019 abgeändert: Der Antragstellerin wird Einsichtnahme in die Nachlassakte Az. 34 VI 108/15 des Amtsgerichts Neuruppin in den Geschäftsräumen des Amtsgerichts gewährt. 2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Ihre notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin selbst. Gründe I. Die Antragstellerin ist Gläubigerin des Nachlasses nach dem Erblasser, der sich in einer notariellen Urkunde wegen einer grundschuldgesicherten Darlehensforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen hatte. Erstmals mit Schreiben vom 06. 02. 2018 (Bl. 134 GA) begehrte die Antragstellerin Einsichtnahme in die vorliegende Nachlassakte, um daraus die gemäß § 352 FamFG zur Stellung eines Erbscheinantrages erforderlichen Informationen erlangen zu können. Kosten für Einsicht in die Nachlassakte - FoReNo.de. Die Rechtspflegerin des Amtsgerichts hat hierzu mehrere als Erben in Betracht kommende Personen, darunter den Beteiligten, schriftlich angehört; diese haben auf die entsprechenden an sie gerichteten Schreiben nicht reagiert.
[…] Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids, können Sie sich durch die in der Akte befindlichen Beweise möglicherweise Gewissheit verschaffen. Sie müssen lediglich ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Wo stellen Sie den Antrag auf Akteneinsicht? Um Ihre Akte einsehen zu können, ist ein Antrag bei der zuständigen Bußgeldstelle einzureichen. Die entsprechende Akte können Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde beantragen, die sie verwahrt. Ist diese weiter entfernt, können Sie die Akteneinsicht bei der Polizei vornehmen, die sich in Ihrer Stadt befindet. Dorthin können Sie die Akte auch schicken lassen, wenn Sie den Antrag stellen. Unabhängig davon, wo Sie die Unterlagen einsehen, gilt, dass Akten Ihnen generell nicht ausgehändigt werden dürfen. Gesuch um Einsicht in Nachlassakten ist kostenlos bei Nichtvorhandensein von Nachlassakten | Erbrechtexperte Maulbetsch. Sie können lediglich Abschriften anfertigen. Auf das Anfertigen von Kopien durch die Behörde haben Sie zwar keinen Anspruch, doch erklären sich die Beamten häufig hierzu bereit. Die Einsicht findet in Anwesenheit eines Beamten der Behörde oder der Polizei statt.