*. 2009-11-02 Modification HS Bankett Burgess GmbH, Rödermark, (Messenhäuser Straße *, * Rödermark). Bestellt als Geschäftsführer: Lieverz, Sascha, Königstein im Taunus, **. *, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Wolfgang, Rödermark, **. *. 2008-02-11 New incorporation HS Bankett Burgess GmbH, Rödermark (Messenhäuser Str. *, * Rödermark). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *. * Die Gesellschafterversammlung vom *. * hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § * (Firma, bisher: Platin *. GmbH, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB *) nach Rödermark sowie die Änderungen in § * (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand: Vertrieb von Möbeln, insbesondere für Veranstaltungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie von Zubehör. Stammkapital: *. Amtliche bekanntmachungen rödermark. *, * EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
HRB 53505: Weber Montage GmbH, Rödermark, Babenhäuser Straße 25, 63322 Rödermark. Die Gesellschafterversammlung vom 07. 12. 2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 7 (Wettbewerbsverbot) und die entsprechende Neubezifferung der nachfolgenden §§ 8 (Bekanntmachungen) und 9 (Schlussbestimmungen) beschlossen. HRB 53505: Weber Montage GmbH, Rödermark, Babenhäuser Straße 25, 63322 Rödermark. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. 03. 2021. Geschäftsanschrift: Babenhäuser Straße 25, 63322 Rödermark. Gegenstand: Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Wintergärten, Fassaden, Sonnenschutz, Brandschutztüren) in Wohn- und Geschäftshäuser, der Holz- und Bautenschutz sowie der Stahlbau (z. B. Errichtung von Indstriebauten). Stammkapital: 25. 000, 00 EUR. Acro Gmbh - Rödermark. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Rathaus und die Außenstellen sind für persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Termine für den Bürgerservice bitte über die Online-Terminvergabe oder telefonisch unter 06106 693-0 vereinbaren. Laufende Bauleitplanverfahren / Bekanntmachungen: Rödermark. Termine für alle anderen Bereiche bitte direkt telefonisch mit dem Ansprechpartner vereinbaren. Beim Besuch des Rathauses oder einer Außenstelle wird um das Tragen einer medizinischen Maske, empfohlen wird eine Schutzmaske des Standards FFP2, KN95 oder N95 oder vergleichbar, gebeten. Öffnungszeit Bürgerservice: Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Freitag 7 - 12 Uhr Allgemeine telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Montag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Dienstag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Mittwoch 8:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Donnerstag 8:30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Freitag 8:30 - 14 Uhr _______________________________________________________ Internetseiten, Partner und Kooperationen der Stadt Rodgau:
Testpflicht Eine Testpflicht gilt weiterhin für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich. Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden. Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr. Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen. Isolations- und Quarantäne-Regeln Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.