Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war daher gezwungen, Fallgruppen herauszuarbeiten, bei deren Vorliegen die Betriebsbedingtheit einer Kündigung anzunehmen ist. Betriebsbedingte Kündigung: Lohnt die Kündigungsschutzklage?. Das Fehlen von dringenden betrieblichen Erfordernissen führt zur Sozialwidrigkeit, d. h. Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung. [1] Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückgang, Veränderung der Marktstruktur) unmittelbar auf den Betrieb des Arbeitgebers auswirken, handelt es sich um "betriebsbedingte" Gründe.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist für Arbeitnehmer besonders bitter, denn die Gründe für die Entlassung liegen im Unternehmen und nicht beim Arbeitnehmer selbst. Die rechtlichen Hürden für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch. Wir haben für Sie zusammengefasst, wann sich eine Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung lohnt. Kann ich Kündigungsschutzklage bei betriebsbedingter Kündigung einreichen? Betriebsbedingte Kündigung: So kann der Kündigungsschutzprozess ausgehen Steht mir trotz Klage die gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zu? Sonderfall: Betriebsbedingte Kündigung im Kleinbetrieb Kann ich Kündigungsschutzklage bei betriebsbedingter Kündigung einreichen? Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen. Allerdings ist eine zulässige betriebsbedingte Kündigung an hohe gesetzliche Anforderungen geknüpft. Damit die Kündigung aus betrieblichen Gründen wirksam ist, muss sie vier Voraussetzungen, die das Kündigungsschutzgesetz vorgibt, erfüllen: Es bestehen dringende betriebliche Erfordernisse (etwa Umstrukturierungen, Personalabbau oder Filialschließungen).