Ihr Zeitfenster bei einem Wohnungskauf/verkauf an mögliche Verzögerungen in der Ausstellung anpassen. Eine Verwalterzustimmung an sich ist nur durch die Nennung wichtiger Gründe durch die Hausverwaltung abzulehnen. Diese könnten beinhalten, dass bei einer Bonitätsprüfung erhebliche Zweifel über Ihre fortlaufende Zahlungsfähigkeit aufkamen, oder es in der Vergangenheit Vorfälle gab, welche in Frage stellen, ob Sie sich an geltende Hausordnungen halten. Kaufnebenkosten – Die Verwalterzustimmung – Bau- und Immobilienfakten. Alle genannten Gründe müssen nachvollziehbar und nachweisbar sein. Bloße Differenzen mit der Hausverwaltung genügen nicht als Grund, eine Verwalterzustimmung zu verneinen. Untersagt die Hausverwaltung dies dennoch, so macht sie sich schadensersatzpflichtig. Was kostet eine Verwalterzustimmung und wer muss zahlen? Wie in vielen Dingen im Leben ist auch eine Verwalterzustimmung nicht umsonst. Ein einheitlicher Kostensatz existiert zwar nicht, es kann für den gesamten Prozess der Verwalterzustimmung aber etwa mit einem Betrag zwischen 200€ und 400€ gerechnet werden.
Es ist auch möglich, die Verwalterzustimmung aus der Teilungserklärung durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft zu streichen. Dies kann die Abwicklung des Verkaufs erleichtern, da die Einholung der Verwalterzustimmung oft zu einer Verzögerung im Verkaufsprozess führen kann. Zudem ist die Verwalterzustimmung in vielen Fällen lediglich ein formaler Akt und die Prüfung des Käufers wenig aussagekräftig.
Der Kauf der einer neuen Wohnung ist mit einem hohen Grad an Aufwand verbunden. Ganz allein von den Kosten abgesehen gibt es eine Menge an organisatorischen Hürden zu meistern, welche mit einem Eintrag in das Grundbuch und notarieller Beglaubigung abgeschlossen scheinen. Für unseren engagierten Wohnungskäufer besteht jedoch auch nach dieser in manchen Fällen immer noch die Pflicht, eine sogenannte Verwalterzustimmung einzuholen, ohne welche kein formaler Wohnungskauf möglich ist, sofern diese durch die Teilungserklärung gewünscht ist. Notarielle Kosten Verwalterzustimmung: Zahlungspflicht Käufer. Um was es sich hierbei handelt und welche Regelungen in Bezug auf eine Verwalterzustimmung existieren, ist Gegenstand dieses Beitrags. Was ist eine Verwalterzustimmung und wann wird diese benötigt? Eine Verwalterzustimmung ist immer dann einzuholen, wenn es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu einem Verkauf bzw. dem Kauf einer der Eigentumswohnungen kommt. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, der tritt automatisch einer WEG bei. Eine WEG wiederum besitzt einen Verwalter, welcher entsprechende Interessen der Eigentümer vertritt.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der die Verwalterzustimmung beglaubigende Notar seine Kosten direkt gegenüber dem veräußernden Eigentümer erheben kann, insbesondere ob er seine Kosten dadurch beitreiben kann, dass der WEG-Verwalter dem den Kaufvertrag beurkundende Notar die Verwalterzustimmung mit einer Treuhandauflage übersendet, dass von der Zustimmung nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn auch die Kosten der Verwalterzustimmung vom Verkäufer gezahlt werden. Der Mehrzahl der gerichtlichen Entscheidungen folgend hat nunmehr die Bundesnotarkammer ein Infoblatt herausgegeben, wonach der Notar die Kosten für die Beglaubigung einer Verwalterzustimmung grundsätzlich beim Verwalter oder gegebenenfalls bei der Wohnungseigentümergemeinschaft erheben muss. Kosten Verwalterzustimmung vs. Beschluss Eigentümerversammlung. Er darf sie nicht beim Verkäufer oder Erwerber des Wohnungseigentums beitreiben. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag hierzu eine ausdrücklich Kostenübernahme enthält.
KG Berlin – Az. : 9 W 63/18 – Beschluss vom 20. 08. 2018 Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30. April 2018 () wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller kaufte mit vor dem Notar H… beurkundeten Vertrag vom 9. Mai 2016 drei Eigentumswohnungen. Die Veräußerung bedurfte der Zustimmung der WEG-Verwalterin. Die Fälligkeit des Kaufpreises war u. Verwalterzustimmung kosten kaufen in hamburg. a. davon abhängig, dass dem Notar die Genehmigung der Verwalterin vorliegt. Der beurkundende Notar wurde von den Vertragsparteien mit der Durchführung des Vertrages beauftragt. Hierzu war er u. bevollmächtigt, alle zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen zu beschaffen. § 14 Nr. 1 des Kaufvertrages enthält die Regelung: Die Kosten dieser Urkunde trägt der Käufer mit Ausnahme etwaiger Kosten für Treuhandauflagen und Grundbuchkosten wegen der Lastenfreistellung, die der Verkäufer trägt. Die Vollzugsgebühr tragen beide Parteien je zur Hälfte, da sie diese Gebühr sowohl aufgrund von Tätigkeiten, die der Kläger zu verantworten hat als auch solche, die der Verkäufer zu verantworten hat, anfällt.
Entwirft der unterschriftsbeglaubigende Notar den Text der Veräußerungszustimmung hingegen selber, so ist der Notar verpflichtet eine Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift mit Entwurf (formal korrekt ist hier nur der "Entwurf" abzurechnen, die Beglaubigung selbst ist kostenfrei, sofern der Notar den Entwurf erstellt hat) abzurechnen. Diese Gebühr bemisst sich grundsätzlich ohne Gebührenobergrenze nach dem halben Wert der Erklärung, also regelmäßig nach dem halben Kaufpreis. So fällt für eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf für einen Gegenstandswert von 500. Verwalterzustimmung kosten käufer das recht auf. 000 Euro eine Gebühr von 467, 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Allein aus dem Umstand, dass der WEG-Verwalter nicht seinen eigenen Mustertext verwendet, sondern einen neuen Entwurf von dem beglaubigenden Notar anfertigen lässt, ergibt sich hier also eine Gebührendifferenz von zumindest 397, 50 Euro. Hat der Verwalter seine Unterschrift unter die Veräußerungszustimmung innerhalb des zeitlichen Rahmens der Abwicklung des Kaufvertrages und auf der Basis seines eigenen Entwurfes beglaubigen lassen, so sollte er dennoch sicherstellen, dass die Beglaubigungskosten am Ende nicht von ihm, sondern allein von dem Käufer – sofern dieser Gebührenschuldner nach dem Kaufvertrag ist – zu tragen sind.