Der Rechtsanwalt wird nicht als Sachverständiger tätig, sondern soll den Betriebsrat im Rahmen der – außergerichtlichen – Verhandlungen vertreten. Eine in diesem Zusammenhang erfolgende Beratung des Betriebsrats liegt im Rahmen der anwaltlichen Vertretung (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 1999 – 3 TaBV 16/99 –, juris). Betriebsrat – Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen › Pressea. Beispiel für Betriebsratsbeschluss zu Beauftragung eines Rechtsanwalts "Der Betriebsrat beauftragt die Rechtsanwälte xxx, die rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der Einrichtung eines Internetanschlusses für den Betriebsrat außergerichtlich als auch gerichtlich einzuleiten. Dieses schließt alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ein. " Vertretung im Einigungsstellenverfahren Im Verfahren vor der Einigungsstelle kann sich der Betriebsrat anwaltlich vertreten lassen, wenn auch der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist. Das folgt bereits aus dem Grundsatz der Waffengleichheit. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber die Kosten des Rechtsanwalts des Betriebsrats für die Vertretung in der Einigungsstelle übernehmen, wenn die Vertretung nach den oben dargestellten Kriterien unter Würdigung aller Umstände erforderlich ist.
Als Sachverständige gilt grundsätzlich auch der Rechtsanwalt. Rechtsanwalt als Sachverständiger für den Betriebsrat Die näheren Voraussetzungen hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. Juni 2014 konkretisiert (BAG, Beschluss vom 25. Juni 2014 – 7 ABR 70/12 –, juris). Danach gilt folgendes: ein Rechtsanwalt kann Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG sein. Voraussetzungen für die Heranziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch den Betriebsrat Voraussetzung für die Heranziehung des Rechtsanwalts ist, dass dieser dem Betriebsrat spezielle Rechtskenntnisse vermitteln soll, die in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen sind. Eine Hinzuziehung des Rechtsanwalts ist nicht zulässig, wenn sich der Betriebsrat die fehlende Sachkunde kostengünstiger als durch die Beauftragung des Rechtsanwalts verschaffen kann. Beauftragung eines Anwalts – Hinweise für Betriebsrat (Teil 2)?. Das bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat generell vor Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zunächst versuchen muss, sich die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Schulung zu verschaffen.
Ausnahmen von dieser Regel gelten laut BAG nur dann, wenn der Betriebsrat wegen der besonderen (Grundsatz-)Bedeutung der Angelegenheit von vornherein den Beschluss fasst, den Prozess durch alle Instanzen zu betreiben. Ein solcher Beschluss lag hier aber nicht vor und ist natürlich nur sehr selten sachlich nachvollziehbar. Auf eine weitere Ausnahme hat bereits das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 16. 2013, 7 TaBV 31/12) hingewiesen: Hat der Betriebsrat gewonnen und ein anderer Verfahrensbeteiligter ein Rechtsmittel ein, braucht der Betriebsrat über die weitere Tätigkeit seines Anwalts nicht erneut zu beschließen. Dass der Anwalt auch keine Gebühren wegen des übereilten arbeitsgerichtlichen Einigungsstellenbesetzungsverfahrens verlangen konnte, versteht sich von selbst und wird daher vom BAG nur kurz abgehandelt: Solche Verfahren sind mutwillig, wenn der Arbeitgeber (wie hier im Streitfall) nicht zuvor die Möglichkeit hatte, freiwillig bzw. Beschluss: Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Betriebsrats in einem vom Arbeitgeber eingeleiteten Beschlussverfahren - Dr. Kluge Seminare. ohne gerichtliche Hilfe gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Einigungsstelle zu bilden.