Dabei ist die Unterlassungserklärung meistens zu Ihrem Nachteil formuliert, warum das so ist, habe ich hier beschrieben. Da die Unterlassungserklärung lebenslang bindend ist, lohnt es sich alleine im Hinblick hierauf, anwaltliche Beratung einzuholen, auch wenn sie grundsätzlich kein Schuldeingeständnis beinhaltet. Darüber hinaus bietet sich grundsätzlich Potential über den Streitwert bzw. Gegenstandswert zu diskutieren und somit grundsätzlich immer irgendwo ein gewisses Vergleichspotential um Kosten zu reduzieren. Daneben stellt sich die Frage, ob die Abmahnung möglicherweise rechtsmissbräuchlich ist und ob man überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben sollte. Fazit zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist unzulässig – wenn ein Vorteil behauptet wird, der letztlich keine Besonderheit ist. Nicht selten geht es dabei dann um Auslegungsfragen in die Richtung, wie eine Werbung zu verstehen ist bzw. zu verstehen sein kann. Wieder einmal gilt hier, dass die Gestaltung der konkreten Werbung am Ende darüber entscheiden kann, ob ein Unterlassungsanspruch entsteht oder nicht.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten Gliederung: Weiterführende Links: Stichwörter zum Thema Werbung Werbemedien Einzelfälle erlaubter und unerlaubter Werbung in der Rechtsprechung Einzelne Werbeaussagen in der Rechtsprechung Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" Stichwörter zum Thema Wettbewerb - nach oben - Allgemeines: OLG Hamburg v. 12. 09. 2007: Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass es Anbieter gibt, die Rechts- oder Vertragsbedingungen – hier die eBay-Bedingungen –, nicht beachten. Angesichts des Umstandes, dass der Antragsgegner den Hinweis "Keine eBay-Gebühr" durch die animierte und graphische Gestaltung besonders heraushebt, kann auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß im Sinne des § 3 UWG gesprochen werden. BGH v. 23. 10. 2008: Eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, kann trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 5 UWG verstoßen, sofern das angesprochene Publikum annimmt, dass mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird.
Beispiele für unzulässige Werbeaussagen Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sie erhalten eine Rechnung auf Ihren Namen. 24 Monate Gewährleistung Wir verkaufen nur Originalware! 100% Original Bei uns keine billigen Fälschungen! 14 Tage Widerrufsrecht Alle vom Ausland eingeführten Artikel werden ordentlich verzollt! Die Versandgefahr tragen wir! eBay-Gebühren trägt der Verkäufer/ zahle ich FCKW-frei CE-geprüft Registrierung beim Verpackungsregister LUCID Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert! / versicherter Versand Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots voraus (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. 03. 2014, Az. : I ZR 185/12). Info Entfernen bzw. vermeiden Sie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da diese regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen sind. Es handelt sich nicht um eine unzulässige Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten, wenn klargestellt wird, dass keine Rechte eingeräumt werden, die nicht schon kraft Gesetzes bestehen (z.
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig in täuschender Weise mit Selbstverständlichkeiten zu werben: Beim Bundesgerichtshof (I ZR 185/12 und I ZR 34/13) ging es um die sogenannte "Werbung mit Selbstverständlichkeiten". Derartiges ist jedenfalls dann eine unzulässige geschäftliche Handlung wenn die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks erfolgt, gesetzlich bestehende Rechte würden eine Besonderheit des Angebots darstellen. Der Klassiker ist dabei das Bewerben einer 2jährigen Gewährleistung, die aber tatsächlich vom Gesetz – jedenfalls beim Verkauf von Neuware an Verbraucher – bereits vorgesehen ist. Durch den Bundesgerichtshof wurden einige Detail-Fragen klargestellt. Ich gebe zudem Hinweise zur typischen Abmahnung im Bereich der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Unzulässigkeit der Werbung mit Selbstverständlichkeiten Natürlich darf mit Selbstverständlichkeiten geworben werden, andernfalls wäre es bereits unmöglich, darauf hinzuweisen, dass ein Waschpulver für weisse Wäsche sorgt.
Die Preisangabe mit dem Zusatz "inkl. MwSt" ist daher irreführend, wenn sich die Mehrwertsteuerangabe in einer durch Fettdruck und größere Schrift blickfangmäßig vorangestellten Werbeangabe befindet, nicht aber in dem nachfolgenden, in wesentlich kleinerer Schrift gedruckten Werbetext. Dies gilt wenn sich die Werbung nicht nur an Gewerbetreibende, sondern an die breite Öffentlichkeit und damit auch an Verbraucher richtet. (BGH, GRUR 1990, 1028). Werbung mit gesetzlichen Regelungen (z. B. "Bei uns bekommen Sie zwei Jahre Gewährleistung", denn dies ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist) Die Werbung "reiner Kaffee" und "nichts als Kaffee" für ein Kaffee-Extrakt-Produkt betont eine Selbstverständlichkeit, da jeder Kaffee-Extrakt aus gerösteten Kaffeebohnen gewonnen wird (BGH, Urteil v. 19. 2. 1971). Irreführend ist die Bewerbung eines Call-by-Call-Angebotes mit der Angabe "ohne Wechselgebühr", wenn kein konkurrierender Anbieter eine Wechselgebühr verlangt (OLG Köln, NJW-WettbR 1999, 101).
Das Werben mit einer provisionsfreien Vermittlung von Mietwohnungen stellt nach der Einführung des sogenannten "Bestellerprinzips" eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar und ist somit wettbewerbswidrig, so entschied das OLG Brandenburg mit Urteil vom 22. 10. 2019. Was war geschehen? Die Beklagte betreibt eine Plattform für Immobilienangebote, darunter auch Mietwohnungen. In ihren Angeboten warb sie unter anderem mit der Aussage "Marktplatz für provisionsfreie Immobilien". Dies tat sie auch in Bezug auf solche Mietwohnungen, für die ihr vom Vermieter ein Vermittlungsauftrag erteilt worden war. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, sah darin einen Wettbewerbsverstoß aufgrund des Werbens mit einer Selbstverständlichkeit und mahnte die Beklagte ab. Das LG Neuruppin gab der Klage statt, eine Berufung der Beklagten blieb jedoch erfolglos. Wann ist eine Provision fällig? Das OLG wies auf das sogenannte "Bestellerprinzip" hin das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt diesen auch bezahlen muss.
Diese im Jahr 2015 eingeführte Regelung stellt klar, dass im Falle des Vorliegens eines Auftrages durch den Vermieter die Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Damit ist es dem Wohnungsvermittler untersagt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu verlange, sofern nicht der Vermittler ausschließlich im Auftrag des Suchenden handelt. Das vom Landgericht tenorierte Verbot bezieht sich also ausdrücklich nicht auf jedes Angebot der Beklagten, sondern nur darauf, Wohnräume, bei denen bereits ein Vermittlungsauftrag seitens des Vermieters vorliegt nicht unter der Angabe "provisionsfrei" anzubieten. Demgemäß ist das ausgesprochene Verbot allein auf den Teil des Angebotes der Beklagten beschränkt worden, für den nach der Gesetzeslage eine Provisionsfreiheit besteht. Entscheidungsgründe des OLG Brandenburg Dazu führte das OLG Brandenburg weiter aus, dass das durch die Beklagte inkriminierte Wohnungsvermittlungsangebot durch das Werben mit einer Provisionsfreiheit zwar eine objektiv richtige Information enthalte, dies jedoch bei dem angesprochenen Verbraucherkreis den Eindruck erwecke, gegenüber andere Angeboten vergleichbarer Art einen besonderen Vorzug aufzuweisen.