von Rechtsanwalt Lars Winkler Sehr geehrte Damen und Herren, ich bilde mit meinen zwei Geschwistern eine Erbengemeinschaft im Besitz u. a. eines Hauses.... Das Haus wird von meinem Bruder und mir bewohnt.... Andernfalls könnte es eintreten, daß das Haus von der restlichen Erbengemeinschaft verkauft werden müßte, wenn die Mittel zur Steuerzahlung fehlen (Wert des Hauses: ca. 260. 000 EUR) und daß insb. mein Bruder das Haus verlassen müßte. von Rechtsanwalt Bernhard Müller Sehr geehrte Damen und Herren, Wir sind zwei Geschwister und meine Mutter bewohnt ein eigenes Haus.... So ist mein Anteil flexibel je nachdem welchen Verkaufserlös das Haus erzielt.... Meine Mutter besitzt noch zusätzlich ein notarielle Testament mit weiteren kleineren Vermächtnissen zugunsten ihrer Enkel. von Rechtsanwalt Karlheinz Roth Absender: Uxxxxx Betreff: Nachlassverteilung von Haus und Sparkonto auf drei Geschwister Meine Mutter Exx Sxx verstarb an Krebs.... In dem Fall würde sie auch das Haus erben.... Haus an enkel verkaufen erbrecht online. Ich hoffe, es geht zwischen den Geschwistern friedlich zu nach meiner Beerdigung.
2. der Enkel möchte zwar das Haus, aber keine Pflegeverpflichtung übernehmen? Ich finde die Lösung gut, über die Modalitäten sollte man sich einigen, denn der Vater/Opa kann natürlich nicht GEZWUNGEN werden. Und damit gut. Gruss Vienna # 2 Antwort vom 7. 2005 | 09:39 Von Status: Unbeschreiblich (42454 Beiträge, 15176x hilfreich) 1) Die Kinder haben keinen gesetzlichen Anspruch auf irgendeine Auszahlung im Zusammenhang mit der Übertragung. Es steht ihnen gesetzlich allenfalls ein Pflichtteilergänzungsanspruch gegenüber dem Enkel zu, falls der Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung verstirbt. Die Kinder brauchen den Vertrag nicht zu unterschreiben. Für die Gültigkeit reicht die Unterschrift des Vaters und des Enkels. In dem Fall würden die Kinder natürlich nicht ausbezahlt. Haus an enkel verkaufen erbrecht schweiz. 2) Es steht im Ermessen des Vaters, zu welchen Bedingungen er dem Enkel das Haus überträgt. Das Haus ist sein Eigentum und es ist seine Sache, was er damit macht und zu welchen Konditionen er es verkauft oder überträgt.
# 3 Antwort vom 7. 2005 | 21:31 Es soll sich um einen VERKAUF handeln, an dem Haus müssen Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Diese würden ja den Wert steigern. Bei einem Verkauf denke ich kann niemand diesen Vertrag mehr anfechten oder den Hausverkauf rückgängig machen!? Es sind 3 Kinder, 2 werden mit Wert x (Einigung) ausbezahlt und 3. Kind (Mutter des Enkels) verzichtet. Der Vater bekommt auf seinen WUNSCH nur das Wohnrecht ohne Geldzahlung. Wie kann ich den ungefähren Verkehrswert ermitteln? (Ich denke aber ein Gutachten ist besser und kommt vielleicht noch) Mutter und Vater waren beide im Grundbuch eingetragen! Hausverkauf an den Enkel? - Erbrecht - frag-einen-anwalt.de. Wenn der Tod der Mutter jetzt über 3 Jahre her ist, können die Kinder dann überhaupt etwas verlangen? Oder sind dann die Vertragspartner nur Vater+Enkel? Vielen Dank, aber es ist ganz schön kompliziert, SORRy # 4 Antwort vom 8. 2005 | 09:17 Wenn der Tod der Mutter über 3 Jahre her ist, dan sind Pflichtteilsansprüche verjährt. Die Kinder können also nichts mehr verlangen.