Eine Vielfalt aus Sahne-, Krem-, Obst- oder gebackenen Torten erwartet Sie. Dies ist unsere normale Tortenauswahl die Sie zur Kaffeezeit üblicherweise immer in unseren Läden vorfinden. Erweitert jeweils um saisonale Spezialitäten, viele Kuchen und selbstverständlich Teegebäcke, Pralinen… Natürlich gehen manche Sorten im laufe des Tages aus, damit wir immer frische Ware im Tresen haben. mmh…
Je nach Veranstaltungsart bieten sie bis zu 12/12/16/26 Personen Platz. Rathaus. Drei der Gesellschaftsräume liegen im traumhaften Obergeschoss, dass über eine herrschaftliche Jugendstiltreppe zu erreichen ist. Das Obergeschoss kann auch geschlossen von bis zu 55 Personen genutzt werden. Außenbereich Hinzu kommt unsere herrlich ruhige, luftige Hochterrasse mit 32 Plätzen und unser Kaffeegarten mit 110 Sitzgelegenheiten, von denen 24 wunderbar lauschig direkt am Stadtgraben gelegen sind. Gerade im Hochsommer ein beliebter, kühler Platz in der heißen Stadt.
Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut. Ausländerrecht Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Am französischen garten 1 celle. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
Kultur wird in der Residenz Beinsen großgeschrieben. Wir organisieren regelmäßig Ausstellungen von ansässigen Celler Künstlern. Musiknachmittage zum Zuhören aber auch zum Tanzen gehören zum monatlichen Ablauf. Ausflüge in die nahen und fernen Kulturstätten, wie das Celler Schloss, das Boman Museum, das Kloster Wienhausen, die Herrenhäuser Gärten werden regelmäßig vorgenommen. In naher Umgebung, circa 10 Minuten zu Fuß, befindet sich zunächst einmal das Wahrzeichen von Celle, "Das Celler Schloß". Das Celler Schloss war eine der Residenzen der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg. Bürgerbüro. Die vierflügelige Anlage ist das größte Schloss in der Region der südlichen Lüneburger Heide. Außerhalb des ehemaligen Festungsgürtels, aber in unmittelbarer Reichweite des Schlosses, ließ Georg Wilhelm Ende des 17. Jahrhundert den "Französischen Garten" anlegen, einen Park nach französischen Vorbildern. Die ehemalige barocke Grundstruktur ist heute nur noch in Teilen des Parks zu erkennen, denn dieser Bereich wurde ebenfalls in einen Landschaftspark gewandelt.
Die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters ist um die bei der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeten, erst im eröffneten Verfahren beglichenen Masseverbindlichkeiten ("nachlaufende Verbindlichkeiten des Eröffnungsverfahrens") zu kürzen. Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02. 03. 2017 [1] entschieden hat, ist in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des im eröffneten Verfahren tätigen Insolvenzverwalters nur der Überschuss einzubeziehen, der durch die Fortführung des Betriebs des Schuldners im Eröffnungsverfahren erzielt worden ist. Betriebsfortführung in der Insolvenz. Masseverbindlichkeiten, die bei der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründet, aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen wurden, sind deshalb regelmäßig vom Wert der Insolvenzmasse abzusetzen, nach der die Vergütung des Insolvenzverwalters berechnet wird. Die im Eröffnungsverfahren begründeten Masseverbindlichkeiten sind bei der Ermittlung des in jenem Verfahrensabschnitt erzielten und für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst.
Als modernes Gesetz hat die InsO das Ziel vorgegeben, soweit wie möglich "den Laden zusammenzuhalten". Das Unternehmen soll möglichst lange funktionstüchtig weiter bestehen, um für einen Übernahmekandidaten (im Rahmen einer übertragenden Sanierung) bereit zu sein. Zu den Maßnahmen FA-InsR/ Thiele Kap. 14 Rn. 82 ff. Bereits in der Eröffnungsphase ist der vorläufige Verwalter zur Betriebsfortführung verpflichtet ( § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO). Das Gericht kann zur Unterstützung die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßahmen ( § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO) oder einen Verwertungsstopp gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten anordnen ( § 21 Abs. Insolvenzverwaltung & Betriebsfortführung | Häufigste Fragen. 2 S. 1 Nr. 5 InsO). Damit bleiben betriebsnotwendige Gegenstände im Unternehmen. Auch nach der Eröffnung soll die vorläufige Betriebsfortführung weitergehen, zumindest bis zum Berichtstermin ( § 156 InsO), um den Gläubigern sämtliche Entscheidungsalternativen offen zu halten ( § 157 InsO). Daher darf der Verwalter die Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, weiternutzen, sogar nach dem Berichtstermin, wenn er den Wertverlust ausgleicht ( § 172 InsO) und die Zinsen bezahlt ( § 169 InsO).
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters hat im Fall einer Betriebsfortführung eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten 1. Dies gilt grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die Betriebsfortführung mit einem Verlust endet. Im Fall der Unternehmensfortführung ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV zur Bestimmung der für die Vergütung des vorläufigen Verwalters maßgeblichen Masse nur der Überschuss zu berücksichtigen, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ergibt. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist eine gesonderte Einnahmen/Ausgabenrechnung vorzulegen 2. Betriebsfortführung in der Insolvenz - Rechtsanwälte Nissen und Beuck. Gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 11 Abs. 1 Satz 1 InsVV ist für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters das Vermögen zugrunde zu legen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Zu berücksichtigen sind solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden Vermögen gehört haben 3.
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle zur Prüfung und Fortführung des Unternehmens erforderlichen Informationen zu erteilen. Dazu gehört insbesondere, eine Gläubigerliste sowie ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, die Bankverbindungen bekanntzugeben, den Insolvenzverwalter über bestehende Verträge sowie etwaige anhängige Gerichtsverfahren zu informieren und bei beabsichtigter Fortführung eine Aufstellung der monatlichen Fixkosten des Unternehmens vorzunehmen. Zur Prüfung der Fortführbarkeit des Unternehmens müssen auch eine aktualisierte Buchführung sowie aktuelle Jahresabschlüsse vorliegen. Der Insolvenzverwalter analysiert das Zahlenmaterial und führt unter Berücksichtigung der Auftragslage und der liquiden Mittel eine Fortführungserfolgsrechnung durch. Ist das Ergebnis dieser Berechnung ein negatives Betriebsergebnis, so ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, den Schließungsantrag zu stellen. Kaution für die Fortführung des Unternehmens Um die Unternehmensschließung bei Vorliegen einer negativen Prognose für das Betriebsergebnis abzuwenden, hat der Schuldner noch die Möglichkeit, eine Fortführungskaution zu hinterlegen.
Sobald die Insolvenz beantragt ist, stellt sich – unabhängig davon, welche Verfahrensart (Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirmverfahren oder Regelinsolvenzverfahren) gewählt wurde – die Frage, auf welche Art die Betriebsfortführung in der Insolvenz erfolgen soll. Im regulären Insolvenzverfahren wird die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter vorgenommen, der sich zur Erledigung des operativen Tagesgeschäfts der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter des insolventen Unternehmens bedient. Hingegen setzen das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren voraus, dass die Geschäftsleitung die Gewähr dafür bietet, die insolvenzbedingten Besonderheiten des Verfahrens zu beachten und das Unternehmen selbst durch die Insolvenz zu lenken. Dies geht weit über Ihr reguläres Tagesgeschäft hinaus! So müssen etwa der professionelle Umgang mit Sicherungsrechten, die Abwicklung von Altforderungen sowie die Bearbeitung insolvenzbedingter Arbeitnehmerangelegenheiten (etwa die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes) durch die Geschäftsleitung sichergestellt werden.
Der Verwalter im eröffneten Verfahren würde hingegen unabhängig vom Ergebnis seiner Betriebsfortführung davon profitieren, dass die im Eröffnungsverfahren begründeten Masseverbindlichkeiten teilweise unerfüllt blieben und sich dadurch die von ihm verwaltete Masse um mehr als den im Eröffnungsverfahren erzielten Fortführungsüberschuss erhöhte. Der vorläufige Verwalter hätte es in der Hand, die Begleichung von Masseverbindlichkeiten gezielt zurückzustellen und dadurch die Berechnungsgrundlage für die Vergütung im eröffneten Verfahren zu erhöhen. Wirtschaftlich betrachtet setzt der Insolvenzverwalter die Betriebsfortführung des vorläufigen Verwalters weiter fort. Er übernimmt das vom vorläufigen Verwalter erzielte Betriebsergebnis. Deshalb ist es sachgerecht, offen gebliebene Masseverbindlichkeiten nicht allein bei der Überschussermittlung der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren zu berücksichtigen, sondern auch bei der Bewertung der vom Insolvenzverwalter verwalteten Masse. Der Wert der Masse ist um den Betrag der aus dem Eröffnungsverfahren herrührenden fortführungsbedingten Masseverbindlichkeiten zu vermindern, soweit andernfalls der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters mehr als der im Eröffnungsverfahren erzielte Fortführungsüberschuss zugrunde gelegt würde.