LCE-Birne E27 JDR. Foto: Public Domain. Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 (Lichtquellen und separate Betriebsgeräte) - IZU. Am massivsten von der neuen Verordnung dürften die Anbieter von LED-Lampen betroffen sein. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog an Vorgaben, die in drei Stufen, beginnend zum September des Jahres bis zum Herbst 2016 erfüllt werden müssen. Der Tatsache, dass LEDs als Leuchtmittel in zahlreichen neuen Leuchten heute fest verlötet sind, will die Verordnung mit der Vorgabe begegnen, dass "LED-Leuchten, bei denen die Entnahme einer LED-Lampe oder eines LED-Moduls für unabhängige Prüfungen nicht möglich ist, sollten den LED-Herstellern nicht die Möglichkeit eröffnen, sich den Anforderungen dieser Verordnung zu entziehen. " Das Problem der Kompatibilität von LED-Lampen mit Leuchtmittel hergebrachter Bauform wird im Verordnungstext angesprochen, Vorschläge für eine konkrete Umsetzung jedoch fehlen. Im Haushaltsbereich mit den üblichen Edison-Fassungen dürfte sich das Kompatibilitätsproblem mit LED-Lampen schneller lösen lassen als mit den quecksilberhaltigen ESL.
Geringere Erwärmung führt zu längerer Lebensdauer Hier kommt die Arrhenius-Gleichung zum Tragen, nach der eine geringere Erwärmung in längerer Lebensdauer mündet: Kleinere Kühlkörper bedeuten geringeres Volumen und niedrigeres Gewicht – das ermöglicht die Konstruktion leichterer Geräte. Zugleich spart die geringere Verlustleistung Energie ein und senkt den CO2-Ausstoß. Momentan ist ein Wirkungsgrad von 90% bis 95% Stand der Technik. Eu verordnung 1194 2012 suppl. Die 95% kann man durch Optimierung des Schaltungsaufbaus und der Steueralgorithmen weiter ausbauen. Sobald Silizium-Carbit-Dioden preislich attraktiv für den Standardbereich werden, folgt sicherlich eine noch weitere Steigerung. Spätestens dann haben Anwender wieder die Qual der Wahl bei Ökonorm-gerechten LED-Stromversorgungen. Aber es wird weitergehen und der Fokus wird sich nicht nur auf die Qualität der Netzteile beschränken. Der Trend geht zum steuerbaren und damit dimmbaren Netzteil. Mit dem analogen Dimmen über die 3in1 Dimmingfunktion waren MeanWell Schaltnetzteile mit einer der ersten im Markt.
Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in diesen Tagen in Kraft. Aufgrund der mehrjährigen diskussionsgeladenen Vorlaufzeit wurde die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der ersten Stufe (1. 9. 2013) auf 9 Monate reduziert. Wenn man nun berücksichtigt, dass zahlreiche von der Verordnung betroffenen Produkte in Fernost produziert werden und auf dem Seeweg nach Europa transportiert werden, verkürzt sich die Übergangsfrist in der Praxis nochmals deutlich. Verordnung 1194/2012/EU: Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten | Umweltbundesamt. Neben dem chinesischen Neujahrsfest mit traditionellen Produktionsausfallzeiten kommt noch die Dauer des Transports aus Fernost nach Europa dazu. Die sind mindestens sechs Wochen. Zur Senkung des Treibstoffverbrauchs fahren zahlreiche Containerschiffe heute im sogenannten Slow Steaming, was einerseits die Treibstoffkosten reduziert und den CO2-Ausstoß verringert, andererseits jedoch die Transportzeiten um bis zu zwei Wochen verlängert und die Finanzierung durch die Importeure verteuert. Unter dem Strich beträgt die Umstellungszeit für die von der Verordnung 1194/2012 betroffenen Produkte damit nur noch gut ein halbes Jahr.
Das Lichtforum NRW berät und unterstützt Sie gerne bei der lichttechnischen Vermessung Ihrer Produkte. Zeitschiene Ab dem 1. Mai 2021 müssen für Lichtquellen alle in der 2019/2015/EU geforderten technischen Parameter in die Produktdatenbank EPREL eingegeben werden. Die entsprechenden Etiketten nach 874/2012/EU (Energieeffizienklassen A++ bis E) können für den Handel wie bisher aus EPREL rechtssicher generiert werden. Vor dem 1. September 2021 dürfen keine neuen Etiketten (Energieeffizienzklassen A bis G) im Handel ausgestellt werden. Ab dem 1. September 2021 dürfen keine Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) mehr in Verkehr gebracht werden. Eu verordnung 1194 2012 1. Bis zum 1. März 2023 dürfen im Handel befindliche Lichtquellen noch mit dem alten Etikett nach 874/2012/EU verkauft werden. Ab dem 1. September 2023 dürfen keine lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen in Verkehr gebracht werden.
Ende 2016 erweiterte die EU das Verkaufsverbot für Halogenlampen. Basis sind die Verordnungen 1194/2012 und 1428/2015 – doch im Dickicht der EU-Maßnahmen den Überblick zu behalten, fällt schwer. ep hat recherchiert, welche Richtlinien und Verordnungen für das Verkaufsverbot entscheidend waren. Schrittweise Verschärfung der Richtlinien Das EU-Parlament gab seit 2009 mehrere Verordnungen bzw. Richtlinien in drei Stufen zum Umgang mit Leuchten und Lampen heraus (L125/2009, R244/2009, R874/2012, R1194/2012, R1428/2015 R-Verordnung, L-Richtlinie). Mit jeder Stufe wurden die Definitionen und Anforderungen an Lampen und Leuchten verschärft. Seit 01. September 2016 gelten die aktuellen Bestimmungen für marktkonforme Leuchten und Lampen. Eu verordnung 1194 2012 online. Das große Ziel dabei ist der Umweltschutz. Gemäß Verordnung EU 1194/2012 (14) sollen die EU-Staaten bis 2020 insgesamt 25 Terawattstunden Energie pro Jahr einsparen: "Die Ökodesign-Anforderungen dieser Verordnung werden in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission ( 5) bis 2020 beim Stromverbrauch von Lampen mit gebündeltem Licht voraussichtlich jährliche Einsparungen in Höhe von 25 TWh gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen bewirken. "
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