Literaturnachweis, Quellen, weiterführende Links: Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG), Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe. Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, Gütersloh, Luther Verlag GmbH, Witten, Neukirchener Verlag des Erziehungsvereins GmbH, Neukirchen-Vluyn, 1969 (Nr. 370) Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, Luther-Verlag, Bielefeld, 1996 (Nrn. 501, 690) Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Evangelisches Medienhaus, 1996/2007 (Nr. 602) Pfarrer Rüdiger Schnurr: Wie lieblich ist der Maien (eg 501), Sendung vom 05. 05. 12 | Die Evangelische Rundfunkbeauftragte beim WDR, Düsseldorf (Seite nicht mehr abrufbar) Anton Stingl jun. : Nicht weltlich, sondern geistlich | Anton Stingl jun., A-Kirchenmusiker (1988-2015) | kukiblog / Kunst und Kitsch im Kirchenlied – Gotteslob 2013 Letzte Änderung am 20.
Ist er denn "lieblich" in diesem Jahr, der Monat Mai? Er neigt sich nun bereits dem Ende zu, also Gelegenheit, eine kleine Bilanz zu ziehen. Rückblickend wirkt dieser eher nasskalte Mai wie ein "Wonnemonat", der einem viele Erwartungen versagt hat. Wenn schon Reisen nicht möglich sind, wie viel mehr hätte man z. B. mit dem Rad unterwegs sein können, die nähere Heimat endlich besser erkunden und Zeit draußen verbringen können … und, und, und. – Aber Sie wissen schon: Hätte, hätte, Fahradkette. Eigentlich ist es uns aber auch schon klar, wie sehr es auf die Perspektive ankommt. Das ging mir durch den Sinn, als Helene Jedig mir einige Naturfotos zusandte, die ihr Mann Artur gemacht hat. Einige dieser tollen Fotos möchte ich hier mit Ihnen und Euch teilen in Verbindung mit zwei Strophen des Lieds 501 aus dem Ev. Gesangbuch "Wie lieblich ist der Maien". EG 501 Wie lieblich ist der Maien, gespielt von Helene Jedig an der Barockkorgel Eckenhagen Text: Martin Behm (1604) 1606 Melodie: Johann Steurlein 1575; geistlich Nürnberg 1581 Reh auf einer Lichtung – Foto © Artur Jedig Wie lieblich ist der Maien aus lauter Gottesgüt, des sich die Menschen freuen, weil alles grünt und blüht.
: Johann Steurlein 1575; geistlich Nürnberg 1581
Dusel kritisierte, Schutzkonzepte gäbe es bisher oft nur auf dem Papier. Seit Juni 2021 sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Verschiedenste Formen von Gewalt Ein seit Juli 2021 betriebenes Rechercheprojekt geht von einem «großen Ausmaß von niedrigschwelliger bis hin zu schwerer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt in Einrichtungen» in Deutschland aus. Mann bringt Frau mit Gewalt dazu, Sex mit ihm zu haben – und wird freigesprochen. Aufgelistet werden unter anderem Fälle von Misshandlungen, Verbrühungen und Erniedrigungen. Dusel und Schlegel gaben Handlungsempfehlungen zur mehr Gewaltschutz heraus, in denen sie auf die «große Bedeutung» dieser und weiterer Recherchen hinwiesen. Es gehe darum, erst einmal die Aufmerksamkeit für die Missstände zu erhöhen. Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus Schlegel betonte zwar, es gebe keine aktuellen Erhebungen über das Ausmaß der Gewalt. Sie ging aber über die bekannt werdenden Fälle hinaus von einer hohen Dunkelziffer aus. Übergriffe und Demütigungen könnten von Beschäftigten der Einrichtungen ebenso ausgehen wie von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern.
Soziales Schutzlos ausgeliefert: Heimbewohner erfahren oft Gewalt Rund 200. 000 Menschen mit Behinderungen leben in speziellen Wohneinrichtungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa © dpa-infocom GmbH Gewalt in Sondereinrichtungen: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt sollen Menschen mit Behinderung Übergriffen oft schutzlos ausgeliefert sein. Reichen Forderungen nach mehr Vorsorge? Soziales: Schutzlos ausgeliefert: Heimbewohner erfahren oft Gewalt | STERN.de. Misshandlungen, Verbrühungen, Erniedrigungen - Fälle von Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung ereignen sich laut Bundesregierung und Menschenrechtsexperten oft im Dunkeln. Insgesamt hätten hunderttausende Menschen in Sondereinrichtungen selten die Chance, ihre Rechte geltend zu machen, stellten der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin fest. «Menschen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe erfahren unterschiedliche Formen von Gewalt - darunter psychischen Druck, körperliche und sexualisierte Gewalt», sagte die DIMR-Expertin Britta Schlegel.
Foto: Alyssa L. Miller | Flickr | CC BY 2. 0 In der Nacht auf den 18. August 2016 treffen sich ein 23-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau in einer Wohnung in Brandenburg an der Havel. Es ist 4 Uhr nachts, die Frau möchte von dem Mann Drogen kaufen. Die beiden treffen sich häufiger. Was in den folgenden vier Stunden passiert, ist für sie eine Vergewaltigung. Er spricht hingegen von wildem, einvernehmlichem Sex. Speed, Bier und "wilder Sex"? Wie die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet, schilderte der 23-Jährige vor zwei Wochen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel, dass er eine Woche vor der besagten Nacht von seiner Freundin verlassen worden sei. Als sich die beiden in jener Nacht treffen, trinken sie ein Bier und nehmen zusammen Speed. Der Mann sagt, sie seien sich dann näher gekommen und hätten einvernehmlich Sex gehabt. Die Frau habe früher schon Sex mit ihm haben wollen, nach der Trennung sei auch er dafür offen gewesen. Der Sex sei "ein bisschen auf hart gemacht", zitiert die MAZ den Angeklagten.
Pornos als Druckwerke oder Videos sind im Internetzeitalter auf dem Rückzug. Mehr als die Hälfte des verbotenen Materials wird auf Computern als digitales Bildmaterial entdeckt. Genau diese Strafbarkeit wird häufig unterschätzt, denn wie du schon gelesen hast, steht allein der bloße Besitz oder Versuch, sich Kinder - und Jugendpornografie zu verschaffen, unter Strafe. Du kannst als Internetuser auch ungewollt in den Besitz der schmutzigen Ware gelangen. So versenden kommerzielle Versender zum Beispiel unerwünschte Werbe- Mails für Sex-Server und schicken oft gleich eine "Probe" mit. Wer diese E-Mail in Empfang nimmt, kann nicht erkennen, welche "brisante Fracht" auf seiner Festplatte landet. Wenn durch dein Suchen und Anklicken im Internet eine (automatische) Abspeicherung im Cache-Speicher des Browsers (so genannte Verlaufsdatei) auf einem permanenten Medium erfolgt, bist du im Besitz jugend- bzw. kinderpornografischer Schriften. Dies kann zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Ja natürlich, die Polizei hat die Internet-Kriminellen im Visier und fahndet mit Netzpatrouillen im Internet oder anderen Datennetzen nach Produzenten und Verbreitern von Kinderpornos.