Hier finden sich u. a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte ( BORA) und die Fachanwaltsordnung ( FAO). Anwaltliches Berufsrecht | anwalt24.de. Für ausländische Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, gilt daneben das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ( EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat der Anwalt/die Anwältin darüber hinaus die Regelungen des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zu beachten. Eine Vielzahl weiterer Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, sind auf andere Gesetze, beispielsweise das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Geldwäschegesetz, das Zivilprozessrecht oder das Strafgesetzbuch, verteilt.
Die Berufsgerichtsbarkeit der übrigen freien Berufe, die über Verletzungen der Berufsordnungen der Ärzte, Architekten, Steuerberater etc. entscheidet, ist beim jeweils zuständigen Landgericht angesiedelt. Dort gibt es spezielle Berufsgerichts-Kammern, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei Angehörigen des jeweiligen Berufes als Beisitzern besetzt sind. Alle Mitglieder des Spruchkörpers haben bei der Entscheidung die gleiche Stimme. - Strafverteidiger in berufsrechtlichen Verfahren - In berufsrechtlichen Verfahren ist kompetente anwaltliche Unterstützung ebenso wichtig wie im regulären Strafverfahren. Aus diesem Grund stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Ihnen ein Verstoß gegen die für Sie relevante Berufsordnung vorgeworfen wird. Fortbildung - Anwaltliches Berufsrecht. Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich, wenn Sie meine Unterstützung benötigen. Selbstverständlich können Sie sich auch in berufsrechtlichen Fällen stets auf absolute Diskretion und Vertraulichkeit verlassen.
Zielgruppe Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Anwaltskanzleien, Einzelanwältinnen und Einzelanwälte Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und große und/oder internationale Anwaltssozietäten in Fragen des anwaltlichen Berufsrechts. Weiterhin berate ich (Legal-Tech-)Startups, Versicherungen, Inkassounternehmen und andere Unternehmen mit Bezug zur Tätigkeit im Rechtsmarkt. Mein Angebot für Sie Meine Tätigkeiten umfassen im Schwerpunkt folgende Themen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte), Auseinandersetzung von Rechtsanwälten mit Rechtsanwaltskammern wg. behaupteten Berufsrechtsverstößen, Begutachtung von Interessenkonflikten (Gutachten zu § 43a Abs. 4 BRAO – Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen), Anwaltliches Werberecht, Anwaltshaftung (ausschließlich auf Seiten der beklagten Anwälte), Organisation von Anwaltskanzleien (Wahl der Rechtsform, Umwandlungen, Gesellschaftsverträge, Finanzierung, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Berufen), Berufsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem BREXIT Beratung von Anwälten und Anwaltssozietäten wg.
FAQ Gilt die Kanzleipflicht auch für angestellte Rechtsanwälte? Für einen angestellten Rechtsanwalt gilt die Kanzleipflicht nicht, vielmehr ergibt sein Anstellungsverhältnis zwingend, dass er in eine von einem Arbeitgeber eingerichtete und unterhaltende Kanzlei eingegliedert ist. Mit welchen Berufen darf ich eine Sozietät oder eine Bürogemeinschaft eingehen? Der Kreis der Berufsträger, mit denen ein Rechtsanwalt, sei es als Sozius, sei es in Bürogemeinschaft, zusammenarbeiten darf, ist in § 59a (1) 1 BRAO abschließend aufgezählt. Eine Sozietät/Bürogemeinschaft mit anderen, als den dort genannten Berufen, ist unzulässig. Unzulässig ist also insbesondere auch die Zusammenarbeit etwa mit einem Inkassobüro, das an sich eine Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) besitzt oder mit anderen Freiberuflern, wie etwa Ärzten (BGH, Beschluss vom 16. 05. 13 – II ZB 7/11). Kann ich mich von der Kanzleipflicht befreien lassen? Eine Befreiung von der Kanzleipflicht ist unter den in §§ 29 und 29a BRAO genannten Fällen ausnahmsweise möglich.
: 0511/925-5323 Landkreis Hameln-Pyrmont, Stadt Hameln, Stadt Bad Pyrmont, Stadt Holzminden, Landkreis Holzminden, Landkreis Schaumburg, Stadt Bückeburg, Stadt Rinteln, Stadt Stadthagen Dr. Eckart Rüsch Tel. : 0511/925-5324 Stadt Alfeld/Leine, Stadt Duderstadt, Stadt Göttingen, Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim Regionalreferat B 3 - Stützpunkt Braunschweig Husarenstraße 75, 38102 Braunschweig Cordula Reulecke Tel. : 0531/121606-23 Fax: 0531/121606-29 Stadt Braunschweig, Stadt Gifhorn, Landkreis Gifhorn, Landkreis Goslar, Stadt Goslar (Großprojekte), Landkreis Peine, Stadt Peine Benita Albrecht Tel. : 0531/121606-24 Landkreis Helmstedt, Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfenbüttel, Stadt Salzgitter, Stadt Goslar (ohne Ortsteile) Simone Thulke Tel. : 0531/121606-25 Stadt Wolfsburg, Stadt Goslar (Ortsteile), Stadt Helmstedt, fachliche Verzeichnisfragen Regionalreferat B 4 - Stützpunkt Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Dr. Husarenstraße 75 braunschweig movie. Klaus Püttmann Tel. : 04131/15-2827 Fax: 04131/15-2942 Stadt Buchholz i. d.
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