Der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz? Der Rechtsschutz der GEW NRW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden. Welchen Umfang hat der Rechtsschutz? Gew rechtsberatung nrw. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren summieren sich schnell auf fünfstellige Beträge. Der Rechtsschutz der GEW NRW umfasst unter anderem die Rechtsanwaltshonorare, Gerichtskosten und Ausgaben für Gutachten. Das bedeutet: Die GEW NRW übernimmt alle Kosten eines Prozesses. Rechtsschutz beginnt aber nicht erst bei der gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern schon viel früher: mit der Beratung durch speziell geschulte Expert*innen mit langjährigen Praxiserfahrungen, Vertrauensleute und Funktionär*innen in den Kreis- und Ortsverbänden der GEW NRW. Viele Probleme werden hier ohne den Gang zum Gericht gelöst. Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt? Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Alle Mitglieder in der Übersicht. Bürozeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 10. 00 Uhr – 16. 00 Uhr Mittwoch 10. 00 Uhr - 18. 00 Uhr Freitag 10. 00 Uhr - 13. 00 Uhr telefonische Rechtsberatung: Montag & Donnerstag von 17 Uhr - 19 Uhr Werden Sie Teil der GEW NRW
Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei Notwendigkeit während des Verfahrens. 2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht. 3 Die Rechtsschutzunterlagen werden Eigentum der GEW. Sie werden vertraulich behandelt. 4 Die Bundesstelle prüft die entstandenen Kosten. Mitgliederservice - GEW NRW. Rechtsanwaltskosten können nur im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes(RVG) erstattet werden, sofern nicht vorher eine besondere Genehmigung nach Ziffer 3. 3 erfolgt ist. 5 Die Geldbeihilfen werden nach Vorlage der Originalrechnungen gezahlt. Das Mitglied erhält hierüber eine Nachricht. Gerichtskosten sind vom Mitglied vorab zu bezahlen. Rechnung und Einzahlungsbeleg sind der GEW-Rechtsschutzstelle zur Rückerstattung einzureichen. 6 Für die Wahrung der Zahlungsfristen ist das Mitglied verantwortlich.
8 Geldstrafen oder Geldbußen dürfen nicht erstattet werden. 1 Der Rechtsschutz wird gegeben in Form von Beratung und ggf. Rechtsvertretung durch die GEW oder durch von der GEW-Rechtsschutzstelle benannte Prozessvertreter sowie in Form von Geldbeihilfen. 2 Die Beratung soll durch die GEW-Rechtsschutzstellen oder durch deren Beauftragte erfolgen. 3 Geldbeihilfen zu 3. 1 den Kosten der Rechtsvertretung, 3. Unsere Beratung - GEW NRW. 2 den Gerichtskosten, 3. 3 den gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss zu übernehmenden Kosten bei der Gegenseite werden von der Bundesstelle für Rechtsschutz in der Regel bis zur gesetzlichen Gebührenhöhe bewilligt. In Verfahren, in denen Rahmengebühren vorgesehen sind, wird grundsätzlich nur die Mittelgebühr erstattet. In Strafsachen werden Geldbeihilfen erst nach Abschluss gezahlt. Für darüber hinausgehende Kosten, wie z. Gutachten, wird im Einzelfall und nur nach besonderer vorheriger Genehmigung durch die Bundesstelle für Rechtsschutz Geldbeihilfe bewilligt. Bei Verfahren im Ausland werden in der Regel die Kosten bis zur Höhe jener Gebühren übernommen, die bei einem vergleichbaren Verfahren in Deutschland entstehen würden.
3 Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht bewilligt 2. 3. 1 bei nicht satzungsgemäßer Beitragszahlung, 2. 2 für Ereignisse, die vor der Aufnahme in die GEW eingetreten sind, 2. 3 für Verfahren, die ohne Mitwirkung der GEW-Rechtsschutzstellen eingeleitet worden sind, 2. 4 für das Tätigwerden eines Rechtsanwaltes ohne Mitwirkung der GEW-Rechtsschutzstellen, 2. 5 für privatrechtliche Vertragsauseinandersetzungen, 2. 6 für die Einleitung oder Fortsetzung eines Verfahrens, das keine Erfolgsaussichten hat, 2. 7 für kostenauslösende Strafanzeigeverfahren, 2. 8 für Streitigkeiten zwischen GEW-Mitgliedern. 4 Für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen gibt es keinen GEW-Rechtsschutz. 5 Bei vorsätzlich begangenen Straftaten kann Rechtsschutz versagt oder bewilligter Rechtsschutz widerrufen werden. Gew rechtsberatung nrw ta. 6 Der GEW-Rechtsschutz ist subsidiär; Ansprüche gegen Dritte (z. B. gegen Rechtsschutzversicherungen) muss das Mitglied vorrangig geltend machen. 7 Beratung und Rechtsschutzbewilligung in nicht berufsbezogenen Angelegenheiten sind gesetzlich untersagt.
Oder ganz was anderes? Denkt ihr überhaupt über das Thema nach?
Gast (Raimund Bertel) (Gast - Daten unbestätigt) 09. 09. 2005 Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 24. 08. Wasser suchen Wünschelrutengeher?? / Wasserforum - Das Forum des Internetportals wasser.de / Wasserforum - Das Forum des Internetportals wasser.de. 2005! Entschuldige es hat was gedauert (mußte die Zettel erst wieder ausgraben... ) Allso zwei Maßbänder a 20Meter (B1 und B2) beliebig ausgelegt (gerade, sich nicht überschneidend) 20 Personen (P1 bis P20) Vorgehensweise: Die Personen gingen immer paarweise auf die Wiese. Eine Person ging das erste Band ab die Andere das zweite. Der jeweils andere Schrieb auf.