Job in München - Bayern - Germany, 80331 Company: Deutsche Bahn AG Full Time position Listed on 2022-05-17 Job specializations: Construction Construction Manager, Road Construction, Civil Engineering Engineering Road Construction, Civil Engineering, Quality Engineering Job Description & How to Apply Below Ingenieur oder Architekt als Projektsteuerer Bauprojekte (w/m/d) Die Deutsche Bahn ist nicht nur einer der wichtigsten Mobilitätsdienstleister, sondern auch eines der größten Ingenieurbüros Deutschlands. Um neue Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Gleise und Signalanlagen zu realisieren und nachhaltig instand zu halten, arbeiten aktuell ca. Anarbeiten (nach VOB/C) - Lexikon - Bauprofessor. Ingenieure bei uns – längst nicht genug. Als Ingenieur bei der Deutschen Bahn kannst Du dabei etwas planen, managen oder überwachen, das bleibt: die Infrastruktur für kommende; Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Dich als Projektsteuerin für Infrastrukturprojekte für die DB Engineering & Consulting GmbH am Standort München oder Nürnberg.
Job in Berlin - Berlin - Germany, 10178 Company: VIRES CONFERRE GmbH Full Time position Listed on 2022-05-17 Job specializations: Management Construction Manager, Project Manager, Maintenance Manager Construction Construction Manager, Residential Construction Job Description & How to Apply Below Position: Betriebsleiter (m/w/d) Unser Kunde ist ein dynamischer und expansiver Projektentwickler, das sich auf den Neubau und die Revitalisierung von Immobilien in Berlin spezialisiert hat. Im Rahmen der weiteren Geschäftsentwicklung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Betriebsleiter (w/m/d) für eine Tochtergesellschaft m Standort in Berlin-Mitte. • BRH1-13876 • Berlin • Übernahme der vollumfänglichen Verantwortung für den laufenden Betrieb, sowie die Entwicklung der Gesellschaft • Fachliche und disziplinarische Führung der ca. Ingenieur oder Architekt als Projektsteuerer Bauprojekte Job München Bayern Germany,Construction. 15 Mitarbeiter • Erstellung von Angeboten für die Bereiche Rohbau, Ausbau, Malerarbeiten, Installation. • Eigenständige Leitung von Bauprojekten mit Ergebnisverantwortung • Kundenkommunikation in der Umsetzungsphase • Budgetplanung und Budgetkontrolle • Nachtragsmanagement • Abgeschlossenes technisches Studium oder handwerkliche Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter, Oberbauleiter oder Betriebsleiter • Erfahrung in der Personalführung • Sicherer Umgang mit Zahlen und gute Kenntnisse in der Angebotserstellung • Sicherer Umgang mit Standardsoftware z.
2 Bei der Ermittlung der Maße wird jeweils das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß zugrunde gelegt, z. bei Wandanschlüssen, umlaufenden Friesen, Faschen, Dachsparren und dergleichen. 3 Rückflächen von Nischen, auch wenn sie durch geringere Dämmstoffdicken gebildet werden, sowie Leibungen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihren Maßen gesondert gerechnet. Vob c malerarbeiten nebenleistungen. 4 Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z. Öffnung mit angrenzender Nische, werden getrennt gerechnet. 5 Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet. 6 Flächen, die sich nicht durch die Anwendung einfacher mathematischer Formeln, z. für Rechtecke, Dreiecke, Trapeze, Rauten ermitteln lassen, werden durch Aufteilung in umschriebene Rechtecke mit einer jeweiligen Breite von 1 m ermittelt. 3 Übermessungsregeln Bei der Ermittlung der Maße für die Übermessung sind die kleinsten Maße der Aussparung zugrunde zu legen.
VOB DIN 18345 Wärmedämm- Verbundsysteme Neueste Fassung 2016 Achtung diese Seiten darf nur für den Eigenbedarf verwendet werden! Auszug aus der VOB, für den Kunden wichtige Vertragsgrundlagen. (Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung) • Nebenleistungen sind: Arbeiten die zur der Leistung gehören. • Besondere Leistungen sind: Arbeiten die nicht zu der Leistung gehören. Auszug aus der VOB DIN 18345 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4. 1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DI N 18299, Abschnitt 4. 1, besondere: 4. 1. 1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3, 50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. 4. 2 Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis 40 cm Höhenunterschied, z. DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme - Homepage Malergeschäft Rupert Höpfl. B. über Treppen oder Rampen. 3 Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4. 2. 9. 4 Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.
Ausschreibungen – in der... darüber gestritten, ob es sich bei bestimmten Leistungen um Neben leistungen oder um Besondere Leistungen handle,... Treffer: 6 - Gewichtung: 4970..., sind, ohne, dass dies einer besondere n Angabe in der Leistungsbeschreibung bedürfte, die etwas... Mauerwerk der obigen Auflistung hat der Auftraggeber aber besondere Anforderungen gestellt.
Dies kann geschehen durch Vertrag Einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz Leistung und Leistungserbringung Wenn ein Schuldverhältnis entstanden ist, stellt sich die Frage, ob die beteiligten Personen ihre zu erfüllenden Leistungen erbracht haben. Ein Schuldverhältnis verpflichtet vor allem den Schuldner zu einer Leistung (§ 241 Abs. 1 BGB). Eine Leistung stellt demnach ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld dar. Nach § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Anspruch meint dabei das Recht der Gläubigers eine Leistung vom Schuldner zu verlangen (§194 Abs. 1 BGB). Fall zum schuldrecht . Erfüllungsort Mit Erfüllungsort ist der Ort gemeint, an dem der Schuldner seine Verpflichtung/Leistung erbringen muss, wonach er schuldrechtlich verpflichtet ist. Erlöschen von Schuldverhältnissen Ein Schuldverhältnis kann aber auch erloschen sein. Ein Schuldverhältnis erlischt in der Regel, wenn vom Schuldner die geschuldete Leistung erbracht wurde.
Schuldrecht im BGB (© Ronja –) Mit Schuldrecht ist der Teil des Privatrechts gemeint, der sich mit den Schuldverhältnissen von juristischen und natürlichen Personen beschäftigt. In der Regel geht es darum, dass eine (natürliche oder juristische) Person von einer anderen Person eine Leistung verlangt. Diese Leistungsbegehrung wird auch Anspruch genannt. Das wesentliche Kriterium dieses Rechts ist, dass es sich lediglich zwischen den betroffenen Personen auswirkt (relatives Recht). Was regelt das Schuldrecht? Schuldrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der im zweiten Buch des BGB in den §§ 241 bis 853 BGB geregelt ist. Das Schuldrecht beschäftigt sich mit Schuldverhältnissen zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner, wobei in der Regel der Gläubiger von dem Schuldner eine Leistung begehrt. Das Schuldrecht prüft also, ob dem Gläubiger der behauptete bzw. Fälle zum schuldrecht ii. begehrte Anspruch tatsächlich zusteht. Beispiel: A (Gläubiger) verlangt von B (Schuldner) einen Betrag von 1000 Euro. Das Schuldrecht prüft nun, ob ein Anspruch des A gegen B entstanden ist und ob demnach A von B einen Betrag von 1000 Euro verlangen kann.
Das Schuldrecht besteht zum Einen aus dem Allgemeinen Teil des BGB (§§ 241 bis 432 BGB). Dieser Teil und seine Bestimmungen sind grds. auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden. Zum Anderen besteht das Schuldrecht aus dem Besonderen Teil des BGB (§§ 433 bis 853 BGB), der sich mit den Regelungen und Bestimmungen über die verschiedenen schuldrechtlichen Verträge und Verhältnisse beschäftigt. Im Übrigen findet man auch im Handelsrecht, im Arbeitsrecht und auch in bestimmten Sondergesetzen (z. Fälle zum schuldrecht i fritzsche. B. bei Schecks und Wechsel) schuldrechtliche Regelungen und Bestimmungen. Allgemeines Schuldrecht im BGB Das Allgemeine Schuldrecht ist in den §§ 241 bis 432 des BGB geregelt. Seine Regelungen finden grds. für alle Schuldverhältnisse Anwendung. Es regelt vor allem den Inhalt, das Enstehen, das Erlöschen und die Gestaltung von Schuldverhältnissen. Die §§ 311 bis 361 sind als eine Ausnahme anzusehen, die Sonderregeln innerhalb des allgemeinen Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältniss beinhaltet. Schuldverhältnis im Allgemeinen Schuldrecht Ein Schuldverhältnis muss zunächst entstanden sein.