(Dies ist dann der Fall, wenn ein Leistungsberechtigter von der Beantragung einer Sozialleistung abgesehen hat, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist. Wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. ) Wohngeld ist eine vorrangige Leistung im Sinne des SGB II und XII (sowie des AsylbLG), wenn der bestehende Bedarf mit Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag von der Familienkasse vollständig gedeckt werden kann. Ist Wohngeld jedoch geringer als die SGB-II- bzw. Wohngeld sgb xii in numbers. SGB-XII- (bzw. AsylbLG-) Leistung, kann es dennoch bezogen werden, wenn die Differenz 20% des vorhandenen Bedarfes nicht überschreitet. In diesem Fall müsste dann schriftlich auf die andere Transferleistung verzichtet werden.
Maßgebend für die Zuordnung nach Satz 1 ist die Einwohnerzahl, die auf der Grundlage von § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes fortgeschrieben wurde. § 12 WoGG Höchstbeträge für Miete und Belastung, Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten. (4) Das Mietenniveau wird vom Statistischen Bundesamt bei einer Anpassung der Höchstbeträge nach Absatz 1 auf der Grundlage von zwei aufeinanderfolgenden Ergebnissen der jährlichen Wohngeldstatistik für Dezember (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) festgestellt. Es ist ein bundesweit einheitlicher Stichtag für die Ergebnisse der Bevölkerungsstatistik zu Grunde zu legen. (4a) Für die Gemeinden Baltrum, Borkum (Stadt), Juist, Langeoog, Norderney (Stadt), Spiekeroog, Wangerooge (Nordseebad), Nebel, Norddorf auf Amrum, Wittdün auf Amrum, Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum, Wyk auf Föhr (Stadt), Helgoland, Gröde, Hallig Hooge, Langeneß, Pellworm und Insel Hiddensee, die auf Inseln ohne Festlandanschluss liegen, wird ein gemeinsames Mietenniveau festgestellt. Sie erhalten eine eigene gemeinsame Mietenstufenzuordnung und für die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung die Bezeichnung Inseln ohne Festlandanschluss.
Zudem läge eine ungerechtfertigte Schlechterstellung gegenüber den Beziehern von Grundsicherungsleistungen vor. Bei gleicher Vermögenslage würden die Bezieher entweder gemäß § 4 Abs. 1 RBStV stets oder zumindest aufgrund von § 4 Abs. 2 RBStV im Härtefall befreit. Würde aufgrund des Wohngeldbezugs nicht befreit und durch Abzug des Rundfunkbeitrags der Regelbedarf unterschritten, wäre dieses eine Schlechterstellung, die schon im Hinblick auf Art. 3 GG vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein kann. Im Übrigen kommt es beitragsrechtlich nicht auf die Beantwortung der Frage an, ob das Sozialamt auf die Beantragung von Wohngeld verweisen darf. Herr Hildebrandt hatte in seiner E-Mail auf einen diesbezüglichen Rechtsstreit eines Kollegen hingewiesen. Wohngeld sgb xii in india. In seinem Fall geht das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 07. 02. 2017- L 15 SO 252/16 B PKH) von einem Wahlrecht des Anspruchstellers zwischen Grundsicherung und Wohngeld aus. Andere Gerichte gehen entgegengesetzt von einem Vorrangverhältnis des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung aus (vgl. SG Aachen, Beschl.
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