Kapitel des SGB XII, Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII, Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II und solchen Personen, die den vorgenannten einkommensmäßig gleichstehen; Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten, die sich aus einem bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis von Bediensteten der Stadt Bottrop ergeben.
400 b) Verlängerung der Anerkennung Gebühr: Euro 150 bis 350 1. 2 Entscheidung über die Zulassung der Bestellung eines anderen Fachkundigen ( § 7 Abs. 2) Gebühr: Euro 150 1. 3 Entscheidung über die Gestattung der Bestellung von solchen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen ( § 18): je betroffene Person Gebühr: Euro 200 1. 4 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen aufgrund des § 3 Abs. 3 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - vom 12. August 2004 (BGBl. I S. Allgemeine verwaltungsgebührenordnung nrw 2016 free. 2179) in der jeweils geltenden Fassung Gebühr: Euro 15 bis 1. 5 Entscheidung über die Ermächtigung von Ärzten gemäß § 13 der Druckluftverordnung vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909) in der jeweils geltenden Fassung Gebühr: Euro 100 bis 500 1. 6 Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme nach dem Arbeitszeitgesetz a) b) c) d) 1. 7 Amtshandlungen zur Durchführung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der jeweils geltenden Fassung 1.
(3) Bei größeren Auslagen können Vorschüsse erhoben werden, von deren Entrichtung die Leistung abhängig gemacht werden kann. (4) Für den Ersatz der Auslagen gelten die Vorschriften dieser Satzung entsprechend. § 9 Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen (1) Die Rechtsmittel gegen die Heranziehung zu Gebühren und Auslagen nach dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) und dem Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AG VwGO) vom 26. März 1960 (GV. 47) in ihrer jeweiligen Fassung. Anhang 1.1 AVerwGebO NRW, 1 Arbeits- und sozialrechtliche An... - Gesetze des Bundes und der Länder. (2) Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. 510) in seiner jeweiligen Fassung. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsgebührensatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 16. Dezember 1976, zuletzt geändert durch Satzung der Stadt Bottrop vom 27. August 1999 zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, außer Kraft.
5 Erteilung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG Gebühr: Euro 10 5b. 6 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 5b. 4 bzw. 5 5b. 7 Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister Gebühr: Euro 6 5b. 8 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte Gebühr: Euro 8 5b. 9 Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand Gebühr: Euro 17 bis 66 5b. 10 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie Gebühr: Euro 10 5b. Allgemeine verwaltungsgebührenordnung nrw 2016. 11 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung Gebühr: Euro 25 5b. 12 Ausstellen eines mehrsprachigen Formulars nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 1024/2012 (ABl.
Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude 45, 00 30. erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser) a) bis 1500 m 3 umbauter Raum b) der 1500 m 3 übersteigende umbaute Raum 22, 00 1) Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11, 5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung). 2) Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen. 3) Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.
§ 7 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühr ist bei Beendigung der Leistung festzusetzen. Sie wird mit Bekanntgabe der Festsetzung fällig und zahlbar. Eines gesonderten Bescheides bedarf es nicht. (2) Die Vornahme einer Leistung kann von einer Vorauszahlung der Gebühr abhängig gemacht werden. (3) Die Gebühr kann durch Postnachnahme eingezogen werden. Die Kosten der Einziehung trägt der Gebührenpflichtige. Anhang 1.5b AVerwGebO NRW, 5b Personenstandswesen - Gesetze des Bundes und der Länder. § 8 Ersatz barer Auslagen (1) Entstehen bei einer Leistung besondere bare Auslagen, so sind sie zu ersetzen, auch wenn die Leistung selbst gebührenfrei bleibt. Bare Auslagen sind insbesondere: hohe Telegrafen-, Fernschreib-, Fernsprechgebühren und Zustellungskosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, Zeugen- und Sachverständigenkosten, die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen, Kosten der Beförderung und Verwahrung von Sachen. (2) Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete Einwendungen verursacht hat.
Werbehinweise Die Billigung des Basisprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.
Erklärung des Indikators Performance Ruft man auf den Chart auf, werden die Werte auf der Y-Achse standardmäßig logarithmiert abgetragen. Das ist grundsätzlich dann hilfreich, wenn der Wertebereich groß ist, denn durch diese Art der Darstellung wird die Einteilung überschaubarer als wenn man die Werte linear abträgt. Im Chartmodul von lässt sich aber die Darstellungsform ändern. Fonds Anlageschwerpunkte | DWS FLEXPENSION II 2033 - EUR ACC | DWS2WV | LU1815111254 | onvista. Neben der linearen und der logarithmierten Form steht auch die prozentuale Skalierung zur Auswahl. Wer die herkömmliche logarithmierte Skalierung beibehalten, aber gleichzeitig auch die prozentuale Entwicklung des betrachteten Wertpapiers wissen möchte, kann sich in einem zusätzlichen Chart den Performance-Indikator anzeigen lassen. Der Performance-Indikator bildet die prozentuale Entwicklung des Wertpapiers ab, Ausgangsbasis ist jeweils der erste Kurs der betrachteten Periode.