(Info: Kein Foto vom Restaurant) Öffnungszeiten vom Restaurant Gaststätte zur großen Bucht: Montag: 11:00–21:00 Uhr Dienstag: Geschlossen Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 11:00–21:00 Uhr Freitag: 11:00–21:00 Uhr Samstag: 11:00–20:00 Uhr Sonntag: 11:00–20:00 Uhr Die Daten stammen vom Google-Places-Dienst. Speisen im Restaurant Gaststätte zur großen Bucht: Pizza Bewertungen vom Restaurant Gaststätte zur großen Bucht: Die Daten stammen vom Google-Places-Dienst. Gesamtbewertung: 4. 4 (4. 4) Die letzten Bewertungen Bewertung von Gast von Montag, 07. 09. 2020 um 12:16 Uhr Bewertung: 5 (5) Sehr schönes Ambiente und sehr gastfreundlich, auch das Essen ist einsame Spitze! Kann ich wirklich empfehlen! Ein dickes Lob und Dankeschön an die Wirtsleute! Waren rundum zufrieden! Daumen hoch Bewertung von Gast von Dienstag, 25. 08. 2020 um 21:52 Uhr Bewertung: 1 (1) Leider mussten wir feststellen, das wir wieder mal Pech hatten weil nicht geöffnet war. Hatten gestern noch im Internet nachgeschaut und nichts gegenteiliges gefunden.
Thüringen Gössitz Gaststätte zur großen Bucht Karteninhalt wird geladen... Portenschmiede 2, Gössitz, Thüringen 07389 Kontakte Essen Gaststätte Bar Portenschmiede 2, Gössitz, Thüringen 07389 Anweisungen bekommen +49 3647 5248560 Öffnungszeiten Jetzt geöffnet Sonntag 11:00 am — 09:00 pm Montag 11:00 am — 09:00 pm Dienstag 11:00 am — 09:00 pm Donnerstag 11:00 am — 09:00 pm Freitag 11:00 am — 09:00 pm Samstag 11:00 am — 09:00 pm Bewertungen und Beurteilungen Bisher wurden keine Bewertungen hinzugefügt. Du kannst der Erste sein! Reviews Es liegen noch keine Bewertungen über Gaststätte zur großen Bucht. Fotogallerie Gaststätte zur großen Bucht Über Gaststätte zur großen Bucht in Gössitz Gaststätte zur großen Bucht essen, gaststätte and bar in Gössitz, Thüringen. Gaststätte zur großen Bucht in Portenschmiede 2. Campingplatz Neumannshof Gössitz, Gössitz, Thüringen 07389 +49 36483 7420 Flößergaststätte "Zum Wolf" Ortsstraße 34, Drognitz, Thüringen 07338 +49 36737 22250 Jetzt geöffnet Volkskundemuseum Ortsstraße 24, Drognitz, Thüringen 07338 +49 36737 22294 Camping Thüringer Wald Mutschwiese 1, Drognitz, Thüringen 07338 +49 36737 230420 KH Drognitzer Höhe Agrar GmbH & Ortsstraße 79, Drognitz, Thüringen 07338 +49 36737 22205 Wagner Margitta Stellplatz Camping Gössitz, Gössitz, Thüringen 07389 ✗
Bewertung von Gast von Sonntag, 09. 2020 um 14:48 Uhr Bewertung: 5 (5) Sonntags gibt es Klöse und die sind richtig lecker! Uriges Lokal mit echt nettem Wirt. Bewertung von Gast von Montag, 29. 06. 2020 um 16:48 Uhr Bewertung: 1 (1) Zettel an der Tür: Wegen Krankheit o. ä. geschlossen!!! Das war leider auf der Homepage nicht angegeben, so standen nicht nur wir (8 Personen) vor dem geschlossenen Lokal. Das ist keine gute Werbung! Bewertung von Gast von Sonntag, 04. 2019 um 20:41 Uhr Bewertung: 5 (5) Ein wunderschönes, kleines Restaurant. Man sitzt sehr gemütlich, vorallem in dem schönen Außenbereich, welcher schon fast ein wenig verwunschen aussieht. Das Essen schmeckt sehr gut und das zu einem hervorragenden Preis. Das Personal ist sehr freundlich. Das Restaurant ist absolut empfehlenswert. Ich bin sehr zufrieden. :) Anfahrt zum Restaurant Gaststätte zur großen Bucht:
Zitiervorschläge § 16 TzBfG () § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz () § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc. ) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung Textdarstellung Herkömmlich § 123 Überschrift (1) 1 Erster Satz im ersten Absatz. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz mit. 2 Zweiter Satz im ersten Absatz. 3 Dritter Satz im ersten Absatz. (2) 1 Erster Satz im zweiten Absatz. 2 Zweiter Satz im zweiten Absatz. 3 Dritter Satz im zweiten Absatz.... Lesefreundlicher (2) 1 Erster Satz im zweiten Absatz.... merken 1 Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 3 die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.
Gesetz - TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG § 9 Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
(Letzte Aktualisierung: 05. 08. 2015)
(1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
2 Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz in online. 3 Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. 4 Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung. (3) 1 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat.
(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. (3) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz de. (4) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Absatz 2 sowie über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt.
Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.1 Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren. (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt.