Fort- und Weiterbildungsangebote des Bundeslandes im Öffentlichen Dienst bei Verwaltung, Justiz, Polizei, Finanzen und mehr Feuerwehr > Feuerwehr Fortbildungsprogramm der Berliner Feuerwehr im Überblick Berliner Feuerwehr Justiz / Soziale Dienste > Fortbildung Juristen Zentrale Fortbildungsstätte für Juristen in Deutschland Deutsche Richterakademie > Fortbildung Justiz / Soziale Dienste Fortbildungsangebote für den Justizvollzug und die Sozialen Dienste Berliner Justizvollzug – BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG Lehrpersonal > Lehrerfortbildung Fortbildungsangebote für Lehrkräfte im Überblick Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin > Lehrerfortbildung – Online Online-Fortbildungen für Lehrkräfte zu aktuellen Themen wie Digitalisierung und Informatik Fobizz | 101skills GmbH Polizei > Fortbildung Polizei Der Fortbildungsbedarf der gesamten Polizeibehörde wird gedeckt Polizeiakademie Berlin Verwaltung > Fortbildung Verwaltung Aufstiegslehrgänge und Aufstiegsstudiengänge in der Verwaltung Verwaltungsakademie Berlin – BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co.
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Home Wir über uns Unser Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk Böblingen - Leonberg e. V. (ufh) wurde 1987 gegründet und besteht aus rund 100 Mitgliedern. Damit wir unseren Alltag leichter bewältigen, haben sich die Unternehmerfrauen im Land Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Im Landesverband Baden-Württemberg sind 32 Arbeitskreise organisiert. Wir stehen im Dialog mit der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft. Unsere Ziele sind so vielfältig wie unsere Aufgaben: Wir wollen uns kontinuierlich weiterbilden und organisieren deshalb Seminare, Vorträge und Workshops mit qualifizierten Referentinnen und Referenten. Diese reichen von betriebswirtschaftlichen Themen und Marketing über Persönlichkeitsbildung und Rhetorik bis hin zur Gesundheitsförderung. Neue Regelungen, Gesetze und Entwicklungen fordern uns heraus – der Gesetzgeber bringt immer etwas Neues. Im Handwerksbüro müssen wir gleichzeitig kompetenter Ansprechpartner sein für Kundenanfragen, Telefon, Buchhaltung, Bank, Personalangelegenheiten, Rechtsfragen, Lieferanten und deren Vertreter und vieles mehr.
21. September 2018, 10:24 Uhr 337× gelesen Eingestellt von: Jo Wagner Karlsruhe. "Mehr Wertschätzung der Handwerksorganisationen für Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) als aktiv im Betrieb mitarbeitende und des Denkens mächtige Partnerinnen" hat Ruth Baumann, Präsidentin des ufh-Landesverbandes Baden-Württemberg beim zweitägigen Landesverbandstag erbeten. Sie forderte die Politiker auf, "ihren vollmundigen Ankündigungen Taten folgen zu lassen". Ferner prangerte sie die Datenschutzverordnung an, die Google, Facebook & Co. hätte treffen sollen und nun den Handwerksbetrieben das Leben schwer mache. Ruth Baumanns Verdienste um das Handwerk wurden mit der silbernen Ehrennadel des Handwerkstags gewürdigt. mjo spread_love Dieser Inhalt gefällt Ihnen? Melden Sie sich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren. Gefällt 0 mal 0 following Sie möchten diesem Profil folgen? Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.
Laut UFH werden etwa 75 Prozent aller Handwerksunternehmen als Familienbetriebe geführt und gemeinsam von Mann und Frau geleitet. Ruth Baumann, Präsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk in Baden-Württemberg und Prokuristin des Straßenbauunternehmens Baumann und Co. Außerdem ist sie Bezirksvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Südbaden. Ruth Baumann Frauenbeauftragte: Auswahl der Ausbildungsberufe sehr geschlechterstereotyp Simone Thomas sagt, "aller Girls' Days zum Trotz" sei die Wahl des Ausbildungsberufs "immer noch sehr geschlechterstereotyp". Thomas ist Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg und Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen. "Ich halte die Entwicklung für bedauerlich, da das Handwerk gute Verdienstmöglichkeiten und spannende Arbeitsfelder bietet, die sich sehr für Frauen eignen. " Zumal es aufgrund des Bewerberinnen- und Bewerbermangels im Handwerk gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz und einen festen Job gebe.
Wir sind alle unternehmerisch aktive Frauen: als Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Töchter oder Schwiegertöchter, die in Familienbetrieben mitarbeiten, selbständige Unternehmerinnen im Handwerk oder im bereits wohlverdienten Ruhestand. Wir tragen vielfältige Verantwortung im Handwerk, in unseren Betrieben und in der Familie und mit unserem Engagement wesentlich zum Erfolg unserer Betriebe bei. Um am Ball zu bleiben haben wir uns vernetzt und bieten unseren Mitgliedern zahlreiche Möglichkeiten, sich auszutauschen, weiterzubilden, neue Erfahrungen zu machen oder einfach mal abzuschalten. Unser Jahresprogramm ist eine bunte Mischung aus fachlichen Vorträgen, Betriebsbesichtigungen und gemeinsamen Aktivitäten. Dazu wählen wir aktuelle Themen und professionelle Partner aus. Darüber hinaus engagieren wir uns in unserem Landesverband ufh Baden-Württemberg, der sich als Berater-, Informations- und Serviceorganisation versteht und unsere Interessen auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene vertritt.
Eine Mitgliedschaft zahlt sich aus. Und dabei haben wir einen moderaten Jahresbeitrag von 90 Euro. 40 Jahre Arbeitskreis Lörrach Bericht in der Badischen Zeitung zum Download: Pressebericht Badische Zeitung 2018-09-0 Adobe Acrobat Dokument 432. 2 KB
Sie wird vom Vorstand mindestens zwei Wochen vorher schriftlich und mit angeführter Tagesordnung einberufen. Die Mitgliederversammlung muss über alle vom Vorstand vorgelegten Tagesordnungspunkte beschließen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Eingaben zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorliegen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einer anderen Person übertragen werden. Bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme. Bei Stimmengleichheit kommt kein Beschluss zustande. Bei allen Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt. Ergibt dieser zweite Wahlgang ebenfalls Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Zu einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 05 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr geht vom 01. 01. bis zum 31. 12. eines Jahres. § 06 Mitgliedsbeiträge 1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die für die Aktivitäten des Arbeitskreises entstehenden Kosten durch ihre Mitgliedsbeiträge auszugleichen. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt und sind jeweils vier Wochen nach Aufforderung zur Zahlung fällig. Neumitglieder müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme ihren Mitgliedsbeitrag anteilig entrichten. Für größere Veranstaltungen (Seminare, Ausflüge usw. ) müssen bei Teilnahme gesonderte Gebühren entrichtet werden. § 07 Vorstand 1. Der Vorstand des Arbeitskreises bestehet aus: - Der 1. Vorsitzenden - Der 2. Vorsitzenden - Der Schatzmeisterin - Der Schriftführerin - Der Pressesprecherin - 2 weiteren Vorstandsmitgliedern 2. Der Vorstand wird auf 3 Jahre gewählt: Die erste Vorsitzende Die Schatzmeisterin Die Pressesprecherin Und 2 weitere Vorstandsmitglieder. Die stellvertetende Vorsitzende wird im darauf folgenden Jahr gewählt.