Ich erbitte ein Darlehen in Höhe von [Darlehenshöhe eintragen] Euro. Leider kann ich den Betrag nicht aus meinem Vermögen oder aus anderen Rücklagen selber aufbringen. Zur Begründung meines Antrages: Bitte beachten Sie meine Notlage und die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung, da sonst der neue Mietvertrag seitens des Vermieters noch aufgelöst werden kann. In diesem Fall könnte im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit drohen. Mit freundlichen Grüßen [Name + Unterschrift] [Bankdaten einfügen, IBAN + BIC] Lesenswertes Hartz 4 Kaution Hartz 4 Kredit Hartz 4 Umzug Häufig gestellte Fragen zum Jobcenter Umzug: Wann zahlt das Jobcenter die Mietkaution? Die Mietkaution wird als Darlehen vom Jobcenter übernommen. Einen Antrag auf Übernahme der Mietkaution musst du beim Jobcenter einreichen. Mit einer kostenlosen Vorlage kannst du deine Chancen auf die Genehmigung deines Antrags erhöhen. Nichts vergessen und Antrag jetzt vorbereiten. Antrag für Übernahme der Kaution ausfüllen & einreichen. Wie hoch darf die Kaution bei Hartz 4 sein?
Wichtig: Warten Sie immer die Zustimmung des Jobcenters ab, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben – sonst werden Kautions-Darlehen und ggf. Umzugskosten für die neue Wohnung möglicherweise nicht übernommen. Keine Zinsen bei Darlehen Wenn Ihre Ersparnisse für die Mietkaution ausreichen, sieht es mit einem Darlehen vom Jobcenter schlecht aus. Dafür haben Sie aber einen Vorteil: Der Vermieter muss die Mietkaution verzinslich anlegen, sodass Sie bei Auszug Ihre Kaution mit Zinsen zurückerhalten. Bei einem Darlehen durch das Jobcenter erhalten Sie keine Zinsen auf die Kaution, da die Behörde das Geld vorstreckt und Sie die Kaution beim Jobcenter abzahlen. © Tempura Ein Beleg über die Höhe der Mietkaution gehört dazu, wenn Sie beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Das Darlehen für die Mietkaution ist zinslos. Sie müssen dem Jobcenter also nur die Summe zurückzahlen, die für die Mietkaution vorgestreckt wurde. Das läuft ganz automatisch ab: Das Jobcenter darf laut Gesetz (§ 42a Absatz II SGB II) monatlich 10 Prozent des Hartz IV-Regelsatzes einbehalten, bis das Darlehen zurückgezahlt ist – ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt.
#12 Zinsen sind nur dann Einkommen, wenn sie 50 Euro im Jahr übersteigen. Neenee waterfall, das meinte ich nicht. Guck mal, Kaution wird ja üblicherweise auf ein Kautionskonto gelegt. Dort arbeitet das Geld und erzeugt hübsche Zinschen. Wem gehören diese Zinsen, wenn die Wohnung verlassen und die Kaution ausgezahlt wird, wenn die Kaution damals von der ARGE geleistet wurde über ein tilgungsfreies Darlehen? Mario Nette Gelöschtes Mitglied 4560 #13 Recht einfach. Nicht der ARGE. Sondern dem Mieter. ARGE hat schließlich zinsfrei das Geld zur Verfügung gestellt. #14 Neenee waterfall, das meinte ich nicht. Wem gehören diese Zinsen, wenn die Wohnung verlassen und die Kaution ausgezahlt wird, wenn die Kaution damals von der ARGE geleistet wurde über ein tilgungsfreies Darlehen? Mario Nette Das habe ich doch geschrieben. Zinsen sind Einkommen, wenn die Freigrenze für einmaliges Einkommen überschritten wird oder im jeweiligen Jahr schon wurde. Egal wer die Kaution zahlte. Einkommen ist Einkommen.
Zinsen sind Einkommen und die Kaution selbst gehört sowieso der ARGE, weil von ihr bezahlt. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Zinsen komplett der ARGE gehören, weil sie die Kaution gezahlt hat. #15 Recht einfach. ARGE hat die Kaution tilgungsfrei geleistet. Das heißt, der Mieter musste nichts zahlen. Warum sollte dann er alles bekommen. Der ARGE stehen in diesem Fall Kaution und Zinsen zu. #16 aber auch nur, wenn man die kaution nicht ans am zurück zahlt... egal ob tilgungsfrei oder nicht, es ist doch jedem selber überlassen, ob man es in dem fall zurück zahlt oder nicht (also wenn man noch im leistungsbezug ist). wenn ich in der zeit die kaution an die arge zurückzahle, dann bekomme ich die kaution, wenn ich ausziehe, inklusive der zinsen. und dass die zinsen als einkommen gelten, ist auch klar... aber wieviel kann da in 3 jahren schon zusammenkommen... dürfte nicht all zu viel sein, denke ich... man kann das ja leider nicht wirklich einsehen, was man da an zinsen bekommt... das sieht man dann erst bzw sehe ich dann erst, wenn ich das ausgezahlt bekomme.
Und wenn der Ofen schon an ist und Energie verbraucht wird, sollte man möglichst gleich eine größere Menge kochen. Angebrochene Gläser kühl stellen und alsbald verbrauchen. Quelle: Hedda Thielking, Mehr zum Thema
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