Der Schwerpunkt unserer Investmentaktivitäten wird in der Metropole Wien neben dem Fokus auf Büro, Einzelhandel, Hotel mit allen Rendite-/Risikoprofilen künftig auch auf Wohnungsinvestments mit Neubauqualitäten liegen. Attraktive Standorte wie Salzburg oder Innsbruck beobachten wir zusätzlich. Erdberger Lände – Lindle+Bukor. " "Wir freuen uns, mit dem Projekt 'Das Ensemble' in einer aufstrebenden Lage in Wien das erste große Wohnungsinvestment der Art-Invest mit den beiden renommierten Projektentwicklern PREMIUM und ARE DEVELOPMENT zu realisieren. Das Wohnungsensemble bietet unserem Anleger beste Voraussetzungen für einen attraktiven Mietcashflow sowie mit seiner zentralen Lage im 3. Bezirk ein langfristiges Wertentwicklungspotential", erläutern Mark Leiter, verantwortlicher Investment Manager für Österreich und Immo von Homeyer, Director Business Development bei Art-Invest Real Estate. Mag. Walter Wittmann, Vorstand der PREMIUM Immobilien AG: "Wir freuen uns, dass sich Art-Invest bei der Wahl ihres ersten großen Wohninvestments für unser Projekt "Das Ensemble" entschieden hat und wir einen namhaften und professionellen Vertragspartner gewonnen haben.
Als architektonische Einheit präsentieren sich beide Gebäude selbstbewusst in sattem Rot und verweisen dadurch subtil auf die Geschichte des Stadtteils als Gewerbestandort. Horizontal gegliedert in Sockelgeschoss, Mittelpartie und Attikageschoss folgen sie einem klassischen architektonischen Ordnungssystem. Die Sockelgeschosse sind aus hochwertigen mineralischen Ziegeln, Mittelpartie und Attikageschoss aus rot gefärbtem Putz ausgeführt. Faschen fassen die Fenster, Patios und Balkone zu einheitlichen Elementen zusammen und gliedern die Gebäude zu einem orthogonalem Raster mit hohem Wiedererkennungswert. Das ensemble erdberger lände 45. Während die Häuser zum Straßen- und Parkraum eine signifikante Stadtkante ausbilden, wird die Fassade zum intimeren Hofraum mit wellenförmigen Erkern gegliedert und erscheint mit seinen auskragenden Balkonen im Ausdruck "weicher". Bauplatz 8 betritt man über einen zweigeschossigen Eingang in der Sockelzone, der als Loggia in die Fassadenebene eingeschnitten ist. In den Sockelgeschossen befindet sich ein Kindergarten, mit direkt zugängliche Spielflächen im Hof, in den Geschossen darüber 2, 3 und 4-Zimmer Wohnungen mit Balkonen bzw. Patios.
Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 180 Millionen Euro. Mehr Projektinfos unter: ARE/PREMIUM/Brick Visual
Das Ablaufdatum darf dann maximal 24 Monate nach dem Anfangsdatum liegen, aber ebenfalls innerhalb dieses Zeitfensters frei gewählt werden. Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens ist damit die Ausfertigung einer einzigen Langzeit-Lieferantenerklärung sowohl für bereits erfolgte als auch für künftige Lieferungen wieder zulässig. Beispiele gemäß Eine LLE wird am 20. Dezember 2017 für (bereits erfolgte und/oder künftige) Lieferungen ausgefertigt. Als Anfangsdatum ist jeder Tag vom 21. Dezember 2016 bis zum 19. Juni 2018 zulässig. Folglich wäre als Geltungsdauer beispielsweise zulässig: 1. Lieferantenerklärungen Präferenzursprungseigenschaft - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 1. Dezember 2018 Eine LLE ist gültig für alle Waren, die innerhalb des angegebenen Zeitraums geliefert werden. Rückwirkende Ausstellung Zeiträume, die länger als zwölf Monate vor dem Ausfertigungsdatum liegen, können weiterhin nur durch Einzellieferantenerklärungen (LE) abgedeckt werden. Rechtsfolgen einer Lieferantenerklärung Die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen erfolgt ohne amtliche Mitwirkung.
Insbesondere ist es von Bedeutung, ob von der Ursprungsregel "Kumulierung" Gebrauch gemacht wurde und welches Land bzw. welche Länder ggf. daran beteiligt waren. Der Wortlaut der LE sieht hierfür den sog. Kumulierungsvermerk vor. Hier ist anzukreuzen: "keine Kumulierung angewendet", wenn der Ursprung ohne Anwendung einer Kumulierung erlangt wurde "Kumulierung angewendet mit …", wenn der Ursprung mit Anwendung einer Kumulierung mit einem oder mehreren Ländern erlangt wurde; diese Länder sind einzutragen In bestimmten Fällen kann auf den Kumulierungsvermerk verzichtet werden. Lieferantenerklärungen: Waren mit Präferenzursprungseigenschaft - IHK Niederbayern. Wurde eine sogenannte Pan-Euro-Med-Kumulierung angewendet, muss dies allerdings zwingend durch den entsprechenden Kumulierungsvermerk dokumentiert werden. Die Prüfung dieser Ausnahmeregelungen ist jedoch schwierig und aufwendig. Sie als Aussteller der Lieferantenerklärung wissen in der Regel nicht, welchen weiteren Handelsweg die gelieferte Ware nehmen wird und welcher Präferenznachweis dafür ausgestellt werden soll.
Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen gegenüber dem Empfänger und den Zollbehörden. Eine zu Unrecht ausgefertigte Lieferantenerklärung kann nicht nur dazu führen, dass ein (verärgerter) Kunde verloren geht, sondern auch steuerrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Lieferantenerklärungen - IHK Schleswig-Holstein. Bei einem ermächtigten Ausführer ist auch der Widerruf der Bewilligung als ermächtigter Ausführer möglich. Häufig gestellte Fragen Vertiefende Lektüre Einen detaillierten Überblick über die Thematik " Präferenzen " und " Lieferantenerklärungen " gibt die Zollverwaltung auf.
Deshalb ist grundsätzlich zu empfehlen, dass ein Kumulierungsvermerk (durch Ankreuzen einer der beiden Varianten "keine Kumulierung angewendet" oder "Kumulierung angewendet mit …") angebracht wird. Informationen zur Kumulierung Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den Fachthemen: Informationen zur Paneuropäischen und Pan-Euro-Med-Kumulierung Informationen zu Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprung
Hintergrund Die Europäische Union bzw. Europäische Gemeinschaft hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Abkommen wurden Zollvergünstigungen (sog. Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in einem Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in den Abkommenn festgelegt sind. Um derartige Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr im Partnerstaat in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Es ist also die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware festzustellen. Denn das Dokument, das zur Zollbegünstigung im Zielland führt (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) darf nur ausgestellt werden, wenn der präferenzielle Ursprung der Ware nachgewiesen werden kann.
Um den Nachweis der präferenziellen Ursprungseigenschaft einer Ware "zu erleichtern", gibt es das System der Lieferantenerklärungen. Allgemeine Informationen Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bescheinigen einem in der Europäischen Union ansässigen Empfänger die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne einer konkreten, von der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft unterhaltenen Präferenzregelung. Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft sind - außer in bestimmten Fällen im Warenverkehr mit der Türkei - nur bei Lieferungen an Empfänger innerhalb der Europäischen Union möglich. Der Empfänger benötigt diese Information zur Ausstellung bzw. Ausfertigung von Präferenznachweisen, Ursprungszeugnissen oder weiteren Lieferantenerklärungen und zwar dann, wenn er die bezogene Ware unverändert weiter handelt oder die bezogene Ware als Vormaterial mit Ursprung bei der ursprungsbegründenden Herstellung eines Folgeprodukts einsetzen möchte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausfertigung einer Lieferantenerklärung besteht nicht, jedoch kann ein Lieferant (kauf-)vertraglich zur Ausfertigung verpflichtet werden.