Zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen entsprechende Formulare auf der Homepage der Stadt Kassel für Sie bereit. Nachstehend finden Sie den direkten Weg zu den Formularen/Anträgen. Zuschuss zu Klassenfahrten Bitte klicken Leistungen für Lernförderung Leistungen für Schulbedarf Leistungen für Schülerbeförderung Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen Bitte klicken
Dieses teilt sich auf in 70 € im August und weitere 30 € im Februar. Dieses Geld ist für Lernmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte, Klassenkasse…) vorhergesehen. Familien mit Arbeitslosengeld II bekommen diese Leistung automatisch, kontrollieren Sie trotzdem ihre Sozialhilfe und füllen einen Antrag aus, falls Sie das Schulgeld nicht erhalten haben sollten. Alle weiteren Leistungsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Klassenfahrten: Das Bildungs-und Teilhabepaket übernimmt vollständig die Kosten von eintägigen und mehrtägigen Klassenfahrten und Klassenausflügen. Dabei handelt es sich um Museumsbesuche, Theaterbesuche, Klassenfahrten… Sobald Sie über den Ausflug Bescheid wissen, füllen Sie einen Antrag aus und Sie bekommen die Kosten vollständig übernommen. Freizeitangebote: Geht Ihr Kind in einen Sportverein oder zur Musikschule? Dann erhalten Sie monatlich maximal 10 € Zuschuss, um ihrem Kind die Teilnahme an Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Für Kinder und Jugendliche, die eine weiterführende Schulen besuchen (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) haben zusätzlich die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung bei der Schülerbeföderung zu erhalten.
Beschreibung Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15, 00 gefördert. Bis max. zum 25. Lebensjahr: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.. Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
Leistungsberechtigt sind Kinder, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zweites oder Zwölftes Buch (SGB II und SGB XII), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Wir freuen uns, wenn Sie diese Leistungen und Angebote für Ihr Kind in Anspruch nehmen! Weitere Information und Angebote erhalten Sie in diesem Faltblatt. PDF -Datei 662 kB
03. 2020, 21:00 Anlage Berufe 80. 2 KB
Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht. Schülerbeförderung: Ist eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen, können diese Ausgaben erstattet werden. Lernförderung: "Nachhilfestunden" können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen. Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten. (Es fällt kein Eigenanteil mehr an. ) Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge (z. B. Sportverein), kulturelle Bildung (z. Musikunterricht) sowie Freizeiten zur Verfügung. (alle Angaben ohne Gewähr) Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen: Für weitere Fragen stehen Ihnen wie gewohnt ihre persönlichen Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Fast täglich begegnen Ihnen im pflegerischen Alltag mit Ihren Mitarbeitern und Kollegen neue Herausforderungen und Chancen für Ihren Pflegebereich. Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin bzw. Pflegedienstleitung (Zertifikat) | IU Fernstudium. zum Pflegedienstleiter befähigt Sie, entsprechend dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse Leitungs- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Ablauf der Weiterbildung Leitende Fachkraft nach SGB XI in der Pflege = 540 Stunden Theorie, davon: > 80 Stunden selbstgesteuertes Lernen > eine mündliche Modulprüfung in FM I > eine schriftliche Hausarbeit > eine mündliche Präsentation der Hausarbeit Theoretische Weiterbildung Der theoretische Teil der Weiterbildung findet in modularer Form statt und besteht aus zwei Basismodulen sowie drei Fachmodulen.
24 Monate Ausbildungsdauer Pflegedienstleitung (PDL) Das Fernstudium Pflegedienstleitung (PDL) ist ein Lehrgang des Anbieters Rhebus GmbH Solveig Rheinländer und Olav Bustorf aus Bebensee, Deutschland. Der Unterricht findet überwiegend als Fernunterricht bzw. online statt. Fernstudium Pflegedienstleitung (PDL) - Rhebus GmbH Solveig Rheinländer und Olav Bustorf. Der Kurs kann in einem Zeitraum von 24 Monaten, das entspricht einem Aufwand von zirka 12 Stunden pro Woche, erfolgreich abgeschlossen werden.
3 SGB XI". +++ Anschlussqualifizierung zur PDL nach DKG-Empfehlung +++ Mit einer Anschlussqualifizierung an die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung erhalten alle Teilnehmenden dieses Kurses die Möglichkeit mit wenigen Zusatzstunden den PDL nach DKG-Richtlinien zu erwerben. Pdl weiterbildung fernstudium in paris. Das Bestehen dieser Fortbildung qualifiziert Sie für die pflegerische Weiterbildung zur "Leitung einer Station/ eines Bereiches" nach der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an der gfg. Gruppengröße: max. 24 Teilnehmer
Nordrhein-Westfalen, oder kurz NRW, grenzt nicht nur an die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen sondern hat auch gemeinsame Grenzen mit den Niederlanden und Belgien. Die Geschichte des heutigen Nordrhein-Westfalens reicht bis ins Jahr 1946 zurück als die Rheinprovinz, die Provinz Westfalen - damals beides preußisch, sowie die Provinz Nordrhein zusammengefasst wurden. Das Bundesland gliedert sich heute auf, in 30 Kreise und 22 kreisfreie Städte. Pflege in Nordrhein-Westfalen studieren Darüber hinaus verfügt Nordrhein-Westfalen über eine der vielseitigsten Hochschullandschaften Deutschlands. Dementsprechend bietet NRW viele Optionen für das Pflegestudium. Pdl weiterbildung fernstudium in 2020. Studiengänge wie Angewandte Pflegewissenschaften, Pflegemanagement, Gesundheitswesen oder Gesundheitsmanagement können alle in diesem Bundesland absolviert werden. Durch eine Vielfalt an Studienformen, kannst du dich außerdem für ein duales Studium oder auch ein Fernstudium mit dem Schwerpunkt Pflege entscheiden.