Zusätzlich ist eine Einweisung in eine Anstalt möglich. Kommen die Laienrichter zu dem Schluss, dass der 27-Jährige nicht zurechnungsfähig war, wird nur die unbefristete Einweisung verfügt. ''Presse''-Liveticker Am heutigen Mittwoch sind im Prozess gegen Alen R. Diskretions-/Dispositionsfähigkeit. die beiden psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl und Jürgen Müller sowie die Psychologin Anita Raiger am Wort. Wir berichten live aus dem Grazer Straflandesgericht. (APA)
Datum/Gültigkeitszeitraum 01. 01. 1981 Publiziert von Manz Autor Dozent Dr. Werner Laubichler, Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Salzburg Rechtsgebiet Strafrecht Fundstelle ÖJZ 1981, 37 Seite 37 Es mag zunächst verwundern, über die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit bei tiefreichenden Bewußtseinsstörungen zu sprechen. Geschworene entscheiden über Zurechnungsfähigkeit | DiePresse.com. Allenthalben neigt man zu dem Standpunkt, daß eine tiefreichende, hirnorganisch bedingte Bewußtseinsstörung wegen ihrer schweren Beei... Zitiervorschlag
Verhaltensweisen, die unwillkürlich, also vom Willen nicht beeinflußbar erfolgen - wie Körperreflexe, Bewegungen Bewußtloser oder Schlafender - scheiden aus dem strafrechtlichen Handlungsbegriff aus. Eine Bewußtlosigkeit, die das Vorliegen einer Handlung im strafrechtlichen Sinn ausschließt, unterscheidet sich wesentlich von einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung, dh einer Trübung oder Einengung des Selbstbewußtseins oder Umweltbewußtseins, die dem Täter bei aufrechter Willenstätigkeit bloß die Diskretionsfähigkeit oder (und) Disposititionsfähigkeit nimmt und solcherart Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 11 StGB begründet. ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088773 JJR_19900424_OGH0002_0140OS00044_9000000_001 Entscheidungstext 14Os44/90 (14Os45/90) Dokumenttyp Kopf Der Oberste Gerichtshof hat am 1990 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. § 11 StGB (Strafgesetzbuch), Zurechnungsunfähigkeit - JUSLINE Österreich. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steininger, Dr. Lachner, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.
Kausali tätskette: jede weitere Erfolgsbedingung knüpft an die vorhergehende an. Überholte Kausalität: Eine spätere Handlung führ unabhängig der früheren Handlung zum Erfolg. HM: hypothetische Kausalverläufe (d. jene die noch nicht in Gang gesetzt sind) sind unbeachtlich. Dies ist ein sachfremder Gesichts punkt, der zu plausiblen Ergebnissen führen soll. Ist aber nicht im Sinne der Äquivalenztheorie. AA: Reserveursachen sind zu berücksichti gen, aber Unterscheidung: Reserveursachen im engeren Sinn: bereits in Gang gesetzte Handlungen Reservehandlungen sind noch nich t in Gang gesetzt und bleib en unbeachtlich, sofern sie NICHT rechtlich geboten sind. Theorie der gesetzmäßigen Bedingung: Diese Theorie nimmt eine Kausalbezi ehung an, wenn einer Handlung ei n Erfolg nachf olgt, der mit dieser naturgesetzlich verbinden ist. à Lebensnahe Interpretation, Erfahrungswissen. Achtung: Wäre der Erfol g durch die Reserveursa che objektiv derselbe? ( Auch ZEITLICHER Aspekt! ) Kumulative Kausalität / Doppelkausalität: Zwei Ursachen führe n unabhängig voneinander genau zu demselben Erfolg.
Rechtssatz für 12Os63/72 10Os144/75 13... Rechtssatznummer RS0089858 Geschäftszahl 12Os63/72; 10Os144/75; 13Os106/76; 9Os125/77; 13Os37/80; 12Os178/79; 13Os70/80; 12Os67/86; 11Os132/87; 14Os44/90 (14Os45/90); 11Os76/92 Entscheidungsdatum 13. 06. 1972 Norm StGB §11 D1 StGB §287 Rechtssatz Volle Berauschung bezeichnet nicht die gänzliche Aufhebung des Bewußtseins, bei der der Täter einer gewillkürten Handlung nicht mehr fähig ist. Eine so weitgehende Berauschung ist einem Zustand der Bewußtlosigkeit gleichzusetzen und führt regelmäßig nur im Falle der actio libera in causa zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Entscheidungstexte 12 Os 63/72 Entscheidungstext OGH 10 Os 144/75 13. 01. 1976 nur: Volle Berauschung bezeichnet nicht die gänzliche Aufhebung des Bewußtseins, bei der der Täter einer gewillkürten Handlung nicht mehr fähig ist. (T1) 13 Os 106/76 21. 10. 1976 Vgl; Beisatz: Die Handlungen des Berauschten müssen als folgerichtige Betätigung eines auf die Herbeiführung des Grunddeliktes gerichteten Willens erscheinen.
Zusammenfassung Anhand von zwei Fallbeispielen "wahnhafter Täter" wird aufgezeigt, daß zur Beurteilung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit die gängigen Diagnose-Schemata nicht ausreichen. Die Operationsfähigkeit der Analyse der Wirklichkeitserkenntnis eines Täters im allgemeinen sowie auf die Tatzeit bezogen wird demonstriert. Schlüsselwörter Wahn Wirklichkeitserkenntnis Zurechnungsfähigkeit Fallbeispiele Preview Unable to display preview. Download preview PDF. Literatur Berner P (1982) Psychiatrische Systematik. Huber, Bern Stuttgart Wien Google Scholar Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen-DSM-III-R (1989). Beltz, Weinheim Ewald G (1919) Paranoia und manisch-depressives Irresein. Z Neurol Psychiatr 49: 270–354 CrossRef Gaupp R (1947) Zur Lehre von der Paranoia. Nervenarzt 18: 167–169 PubMed CAS Griebnitz E, Mitterauer B, Kofier B (1992) Erfahrungen zur Gefährlichkeitsprognose schizophrener Delinquenten ICD-10 (1991) Internationale Klassifikation psychischer Störungen.
Und hierin ist Blannings sicherlich ein Meister. In bester englischer Sachbuch-Tradition trägt er Unmengen von Fakten herbei, aber doch so elegant und reizvoll, dass man sich keineswegs davon erschlagen fühlt, sondern gerne noch mehr erführe, um sich ein wirklich eigenständiges Urteil bilden zu können. Triumph der musik von bach bis bon opticien. Man kommt nämlich letztlich nicht darum herum, Musik zu bewerten. Wenn man die Qualität der Werke von Rossini und Mozart, von Bellini und Wagner vollkommen gleichsetzt – und das tut man im Kontext einer Musikgeschichte auch dann, wenn man sich eines Urteils enthält –, dann muss man vielleicht sogar zu jenem harschen Urteil kommen, das Blannings, ein bisschen anachronistisch, über die "Barbaren nördlich der Alpen" fällt: über die Deutschen und ihren vermeintlichen Kultur-Hochmut. Blannings setzt zwar den Begriff "Barbaren" in Anführungszeichen, aber ohne weitere Quellenangabe heißt das nur: Ich will's eigentlich nicht gesagt haben, sage es aber doch. Und während er Italienern, Franzosen und Briten uneingeschränkt zugesteht, eine nationale Kultur zu besitzen oder zu erstreben, findet er dies bei den Deutschen vollkommen unakzeptabel, "chauvinistisch" und "nationalistisch".
Weshalb sich Mauro die Spitze nicht verkneifen kann, dass bis ins 19. Jahrhundert die Briten nur zwei große Komponisten hervorgebracht hätten, Henry Purcell und "Georg Friedrich Händel... ". Davon und von einigen wenigen Fehlbeurteilungen abgesehen aber hat der Rezensent das Buch gern gelesen und sich insbesondere von den mitunter überraschenden Statistiken verblüffen lassen. Lesen Sie die Rezension bei Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02. 2010 Jubelnd, aber mit kleinen Irritationen stellt uns Gerhard R. Koch diese Ideen- und Sozialgeschichte des 18. Triumph der musik von bach bis bono lab. und 19. Jahrhunderts von Tim Blanning vor. Blannings großräumiger, "E" und "U" und Epochen vereinender Ansatz zu einer Kulturgeschichte der Musik verdient zunächst einmal die Achtung des Rezensenten vor soviel Courage. Erfrischend findet Koch das dynamisch entfaltetete Panorama, das ihm Entwicklungen und Zusammenhänge von Musik und Musikern im sozialen Gefüge kenntnisreich darlegt, ohne faktengrau zu sein. Animierend, aber auch ahistorisch spontan und sprunghaft sei das, warnt uns Koch.
Trotzdem wäre es verfehlt, sein Buch an ästhetischen Defiziten zu messen: Die Sozialgeschichte des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts liest sich fesselnd, die jüngere, zumindest die der Popularkultur, nicht minder. Man kann eben doch nicht alles haben.
Denn während früher die Musik "einzig und allein dem Zweck diente, die Macht des Patrons zu repräsentieren", sei am Ende dieses Jubelkonzertes nicht klar gewesen, wie Journalisten schrieben, ob hier die Queens und Kings gefeiert wurden oder die Queens des Pop. Von Vorteil in Blannings Darstellung sind die fachliche Unvoreingenommenheit, die nur selten spürbare oder gleich als solche formulierte Vorliebe für bestimmte Musik, vor allem aber die gedankliche Virtuosität, geschichtliche Ereignisse und Entwicklungen weit weg von der Musik immer unterschwellig mitlaufen zu lassen und bei Bedarf in den Diskurs aufzunehmen. Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof-Eckenhagen - Katalog › Details zu: Triumph der Musik. Der Nachteil: eine gewisse Koketterie mit fachlichem Nicht-Wissen, indem man suggeriert, man sei der großen Mehrheit von Nicht-Wissern näher als der gebildete Musiker, habe den gleichen Blickwinkel und könne dieser Mehrheit deshalb auch verständlicher berichten. Das ist ein Irrtum, der die aktuelle Popular-Musikgeschichtserzählung leider durchweg kennzeichnet: Die Fachleute können den musikalisch Ungebildeten oft nicht gut erklären; gebildete Laien verstricken sich in krude Beurteilungen, können diese aber eloquent darstellen.
Materialtyp: Buch, 445 S. Ill. (. z. T. farb. ) 23 cm. Verlag: München Cbt 2010, Auflage: Dt. Erstausg., 1. Stadtbücherei Ingolstadt - Katalog › Details zu: Triumph der Musik. Aufl., ISBN: 9783570580127. Reihen: Edition Elke Heidenreich. Originaltitel: The Triumph of Music dt. Schlagwörter: Geschichte 1700- | Sozialer Aufstieg | Geschichte | Musiksoziologie | Musiker | Musik | Sozialgeschichte Online-Ressourcen: Inhaltstext | Inhaltsverzeichnis EUR 24, 95 Aus dem Engl. übers. Zusammenfassung: Eine unterhaltsame Kultur- und Sozialgeschichte der Musik von 1700 bis heute Wie kommt es, dass Mozart, eines der größten musikalischen Genies, wie ein lästiger Parasit behandelt wurde und völlig verarmt starb, während sich Politiker heute Rat bei U2-Sänger Bono holen und Opernsänger Spitzengagen bekommen? Der renommierte britische Historiker Tim Blanning zeichnet den unglaublichen Aufstieg des Musikers und seiner Kunst vom Barock bis heute nach. Welche gesellschaftlichen, politischen und technischen Neuerungen haben bewirkt, dass die Musik vom kirchlichen und höfischen Beiwerk ins Zentrum einer Massenkultur gerückt ist, deren unangefochtene Protagonisten ¿ weit über den Persönlichkeitsstatus eines Richard Wagner und Franz Liszt hinaus ¿ heute Popstars wie Paul McCartney sind?
Er zeigt wie die gesellschaftlichen, politischen und technischen Neuerungen die Musik vom kirchlichen und höfischen Beiwerk zu einer Kultur für die Massen werden ließen.